GEZ Meldedatenabgleich

Hallo zusammen,

da surfe ich gerade planlos durch die Gegend und finde die Info, das der Beitragsservice am 07.05.18 einen zweiten Meldedatenabgleich macht und damit sicherlich im Juni rum ne Welle an Briefen mit teils auch Nachzahlungsaufforderungen rausgehen wird.

Über Sinn und Unsinn will ich gar nicht diskutieren, mein Problem ist aber folgendes:

2013 bin ich umgezogen in meine erste eigene Wohnung. Ich habe an vieles gedacht, aber nicht an die GEZ.
Es kam bis Dato auch nie irgendein Schreiben bzgl. An- oder Ummeldung, Mahnung oder sonstiges rein.

Jetzt rechne ich natürlich ab Juni mit einer fetten Nachzahlung von theoretisch 5 Jahren bzw. irgendwas um die 1050,00 € + welche Gebühren auch immer. Wobei die Monate von 2018 ja auch noch on Top kommen.

Liegt die Beweislast denn nicht bei der GEZ? Muss Sie nicht nachweisen das ich auch seit 2013 Fernseher und Co habe? Hilft es mir in irgendeiner Form weiter wenn ich sage, nie eine Info seitens der GEZ bekommen zu haben (was auch tatsächlich der Fall ist!)?

Das ich die zukünftigen Beiträge auch zahle steht außer Frage, aber eine eventuelle Nachzahlung ist gerade nur schwer zu stemmen.

Gibt es evtl. auch Verjährungsfristen oder sonstiges?

Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und ordentlich nachzahlen? Aber ich vermute, ich kenne die Antwort :/

Vielen Dank und Euch einen schönen Feiertag :)

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Zitat (Nyke, 30.04.2018)
Hallo zusammen,

da surfe ich gerade planlos durch die Gegend und finde die Info, das der Beitragsservice am 07.05.18 einen zweiten Meldedatenabgleich macht und damit sicherlich im Juni rum ne Welle an Briefen mit teils auch Nachzahlungsaufforderungen rausgehen wird.

Über Sinn und Unsinn will ich gar nicht diskutieren, mein Problem ist aber folgendes:

2013 bin ich umgezogen in meine erste eigene Wohnung. Ich habe an vieles gedacht, aber nicht an die GEZ.
Es kam bis Dato auch nie irgendein Schreiben bzgl. An- oder Ummeldung, Mahnung oder sonstiges rein.

Jetzt rechne ich natürlich ab Juni mit einer fetten Nachzahlung von theoretisch 5 Jahren bzw. irgendwas um die 1050,00 € + welche Gebühren auch immer. Wobei die Monate von 2018 ja auch noch on Top kommen.

Liegt die Beweislast denn nicht bei der GEZ? Muss Sie nicht nachweisen das ich auch seit 2013 Fernseher und Co habe? Hilft es mir in irgendeiner Form weiter wenn ich sage, nie eine Info seitens der GEZ bekommen zu haben (was auch tatsächlich der Fall ist!)?

Das ich die zukünftigen Beiträge auch zahle steht außer Frage, aber eine eventuelle Nachzahlung ist gerade nur schwer zu stemmen.

Gibt es evtl. auch Verjährungsfristen oder sonstiges?

Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und ordentlich nachzahlen? Aber ich vermute, ich kenne die Antwort :/

Vielen Dank und Euch einen schönen Feiertag :)

Die GEZ muss dir nicht nachweisen, welche Geräte du hattest. Du hättest dich anmelden müssen. Dass du keine Zahlungsinformation bekommen hast, enthebt dich nicht von der Anmeldepflicht. Hat mein Schwager auch mal alles versucht, das kannst du meines Erachtens vergessen.
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Man ist schon zahlungspflichtig, wenn man eine Wohnung mietet - egal ob man ein TV-Gerät hat oder nicht.
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Ich sehe da auch keine Chance.

Ist aber schon interessant, das die GEZ das nicht erfährt. Die Vermieter müssen es nicht melden und wenn man selbst nichts sagt, scheint bis zu einer evtl. Prüfung auch nichts zu passieren.
Hauptsache die, die tatsächlich keinen TV haben, müssen auch bezahlen.
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Tja, Ich hatte das schlichtweg nicht auf dem Schirm. Das war reiner Zufall das ich durch einen Artikel nun wieder darauf aufmerksam geworden bin.

Das einzige was ich gelesen habe ist von einer Verjährungsfrist, so dass man u.U. nur drei Jahre rückwirkend zahlen muss. Da muss ich mich mal genauer informieren.

Pech gehabt würde ich dann mal sagen ...
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Zitat (Nyke, 30.04.2018)
Pech gehabt würde ich dann mal sagen ...

Schleichende Gerechtigkeit würde ich das nennen Warum sollen wir zahlen und du nicht.?
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Hallo, da mich das auch betreffen könnte, habe ich mal recherchiert und bin auf folgenden Bericht gestoßen:
*** Link wurde entfernt ***

Dort steht, dass man lediglich die Zeit von 2016 bis April 2018 nachzahlen müsste. Das wären knapp 500 €

Bearbeitet von nina1987 am 01.05.2018 15:02:48
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Ich hoffe, das das nicht so ist.
Das öffnet Tür und Tor für alle, die ihre erste Wohnung beziehen.
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Ich hatte gar keine Chance mich zu melden oder nicht. Das hat „freundlicherweise“ das Einwohnermeldeamt nach meiner Anmeldung dort erledigt. Scheint Standard zu sein. Man muss sich übrigens anmelden, da es in D eine Meldepflicht gibt. Ist mir schleierhaft, wie man da um die GEZ drum herum kommt.
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Zitat (Dorie, 01.05.2018)
Ich hatte gar keine Chance mich zu melden oder nicht. Das hat „freundlicherweise“ das Einwohnermeldeamt nach meiner Anmeldung dort erledigt. Scheint Standard zu sein. Man muss sich übrigens anmelden, da es in D eine Meldepflicht gibt. Ist mir schleierhaft, wie man da um die GEZ drum herum kommt.

Dori, die Meldepflicht in D besteht erst nach dem 3. Monat, laut Auskunft der deutschen Botschaft.
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Zitat (Villö, 01.05.2018)
Dori, die Meldepflicht in D besteht erst nach dem 3. Monat, laut Auskunft der deutschen Botschaft.

Die Meldepflicht nach einem Umzug besteht in D je nach Bundesland innerhalb der ersten 7 bis 14 Tage.
Spätestens ab dem 15. Tag kann die nicht erfolgte (Um-)Meldung mit einem Ordnungsgeld belegt werden.

Guckst du.

Bearbeitet von Jeannie am 01.05.2018 17:47:46
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Das Einwohnermeldeamt macht das wahrscheinlich nicht automatisch.
Und wenn man sich selber nicht meldet, kommt man ne Weile drumherum.
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Zitat (Arjenjoris, 01.05.2018)
Das Einwohnermeldeamt macht das wahrscheinlich nicht automatisch.

Doch, davon ist auszugehen:
"Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich (bis März 2015: 17,98 Euro) wird gemäß dem § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist."
Quelle
Wer beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, wird automatisch für den Rundfunkbeitrag erfasst.
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Wieso machen die das nicht automatisch? Ich habe sie jedenfalls nicht gebeten dies zu tun. In einem Brief von dem Verein steht jedenfalls drin, dass ich „laut Info vom Amt seit dem soundsovielten dort wohnhaft bin“. Hab mich am 29. umgemeldet, daher dirfte ich den ganzen Monat rückwirkend zahlen. Klasse.

Dass ich da nun auch Kunde bin ist schon okay, die Art und Weise nervt mich aber schon etwas.

@Jeannie: Danke, so habe ich das auch im Kopf gehabt.
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Zitat (Dorie, 01.05.2018)
@Jeannie: Danke, so habe ich  das auch im Kopf gehabt.

Nichts zu danken. :winkewinke:

Bin vor 1 1/2 Jahren umgezogen und so wie du es beschreibst, lief es bei mir auch.
Allerdings hatte ich vorher schon Rundfunkbeiträge gezahlt, so dass bei mir nur die Adressänderung weitergereicht wurde.

Entgehen kann man der ganzen Sache wohl nur, wenn man sich nicht beim Einwohnermeldeamt an- oder ummeldet.
Aber das kann (wie oben beschrieben), wenn es auffällt, richtig teuer werden.

Bearbeitet von Jeannie am 01.05.2018 18:28:41
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Hab eben mit ner Freundin darüber gesprochen. Sie sagte, ihre, zumeist jungen, Kollegen bezahlen fast alle nichts.

Da steht ...von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung. ..". Das heißt noch lange nicht, das eine automatische Weiterleitung erfolgt.
Wenn es so wäre, würden ja nicht so viele durchrutschen.
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Zitat (Arjenjoris, 01.05.2018)
Das heißt noch lange nicht, das eine automatische Weiterleitung erfolgt.
Wenn es so wäre, würden ja nicht so viele durchrutschen.

Lies mal in meinem Link den ganzen Abschnitt "Beitragsmodell" und "Befreiung".
Vielleicht wird es dann klarer, ohne dass ich jeden Satz zitieren muss.
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Vielleicht wohnen die ja auch nicht allein. Immerhin ist der Kram ja seit ein paar Jahren nur noch pro Wohnung und nicht mehr pro Bewohner zahlbar. Ansonsten s. oben.
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Ich hab noch mal gegoogelt bei der Verbraucherzentrale und beim Rundfunkbeitrag und sehe das etwas anders. Jeder muss sich selber anmelden. Ab und zu, wie dieses Jahr, wird ein Meldedatenabgleich gemacht und alle nicht erfassten, volljährigen Wohnungsinhaber angeschrieben.
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Zitat (Arjenjoris, 01.05.2018)
Ab und zu, wie dieses Jahr, wird ein Meldedatenabgleich gemacht und alle nicht erfassten, volljährigen Wohnungsinhaber angeschrieben.

Womit wir wieder beim Eröffnungsbeitrag wären. ;)

Wäre doch schön, wen alle Threads so einen "runden" Abschluss fänden. :D
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Es kann sein, dass die Rundfunkzentrale damit meint, dass man den Fragebogen mit den persönlichen Daten zurücksenden muss. Den bekam ich nach meiner Anmeldung im Amt zugeschickt. Mit einer Frist, ansonsten wäre ich „zwangsangemeldet“. Klar, dass die es so darstellen als hätte man eine Wahl.
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Aha, ok, das wusste ich nicht, das man den Bogen zugeschickt bekommt. Ist bei mir schon zu lange her und War damals vielleicht noch anders.
Aber mit dem Bogen hast du eben die Möglichkeit, statt Zwangsanmeldung, einzutragen, warum du evtl. nicht bezahlst.
(WG oder Sozialgeld)
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Zitat (Arjenjoris, 01.05.2018)
Aha, ok, das wusste ich nicht, das man den Bogen zugeschickt bekommt. Ist bei mir schon zu lange her und War damals vielleicht noch anders.

Das heute gültige Verfahren wurde erst 2012 eingeführt.

Vorher musste sich jeder selbst anmelden. Die nötigen Formulare gab es immer in so einem Ständer auf dem Thresen von Banken und Sparkassen. Aber darum geht es ja hier nicht.
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Na doch, @Nyke ist 2013 umgezogen und hätte also automatisch das Anmeldeformular erhalten müssen.
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Stimmt auch wieder - es sei denn, er hätte vergessen, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. :unsure:
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Auf wikipedia öffentlich rechtlichen sender sind über 100 sender, die man mit finanzieren muss, das ist doch eindeutig zu viel. was meint ihr?

Bearbeitet von Buchbrille am 02.05.2018 20:48:14
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Tja, mühsam darüber zu diskutieren. Es ist wie es ist. Es gibt ne Zahlungspflicht und da kann man momentan nichts machen.
In anderen Ländern muss man für fast alle Programme bezahlen.
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Zitat (Buchbrille, 02.05.2018)
Auf wikipedia öffentlich rechtlichen sender sind über 100 sender, die man mit finanzieren muss, das ist doch eindeutig zu viel. was meint ihr?

Dafür muss ich mir da keine dämliche Werbung ansehen.
Und die meisten davon kann ich ohne Anmeldung online streamen oder mich in die Mediatheken vertiefen, während im Hintergrund ganz gemütlich FM läuft. :rolleyes:

Bearbeitet von Jeannie am 02.05.2018 22:08:05
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Das stand heute dazu bei web.de auf der Titelseite: GEZ-Meldedaten

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ich hatte seinerzeit auch vergessen meine alte adresse abzumelden ,interessiert hats keinen .normal angemeldet
und weiterbezahlt.
viel interessanter ist doch sich gedanken zu machen wofür die gez benutzt wird.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/horr...t-14043338.html
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Zitat (Nyke, 30.04.2018)
Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und ordentlich nachzahlen?

Es scheint so, daß Du ab dem 1.1.2016 bezahlen mußt. -> https://www.t-online.de/digital/id_83704782...-antworten.html
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Zitat (viertelvorsieben, 06.05.2018)
Es scheint so, daß Du ab dem 1.1.2016 bezahlen mußt. -> https://www.t-online.de/digital/id_83704782...-antworten.html

Und die Ehrlichen sind wieder die Dummen.
Die nicht angemeldeten haben doch glatt 2-3 Jahre umsonst geschaut.
Wenn die so penibel auf ihre Gebühren bestehen, dann doch bitte rückwirkend ab Einzugsdatum.
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Wirklich ein großes Ärgernis! Jede andere Nachrichtenquelle kann ich abbestellen, ARD/ZDF/DLF nicht. Superdicht gewebte juristische Konstruktionen, die Staatsverträge waren von den jeweiligen Landesparlamenten nur abzunicken (durften nicht diskutiert werden), die Sender sind Firmen, bekommen aber trotzdem Amtshilfe durch die Behörden, Gerichte decken diese Machenschaften. Wenn das Programm wenigstens den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags genügen würde ... Stattdessen einseitige Berichterstattung, Diffamierung unliebsamer Personen und Gruppen, Fälschungen, Weglassen, ... Seichte Unterhaltung statt Kultur ... Ich kann mir deren Sendungen nicht mehr zumuten, meine Informationen habe ich aus anderen Quellen.
Es gibt eine Interviewserie "Glaube nichts und prüfe alles" auf der Seite der RRRedaktion, in der darüber aufgeklärt wird, dass alles im Handelsrecht läuft. Auch für GEZ gibt es dort Hinweise. Dann gugeln nach "Vortrag zur Nebenklage am High Court of England and Wales vom 24.4.2018 ", in der Videobeschreibung sind die Folien runterzuladen, die einiges vertiefen. Mich überzeugt die Argumentation, ich werde versuchen, danach zu handeln.
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Zitat (Arjenjoris, 06.05.2018)
Und die Ehrlichen sind wieder die Dummen.
Die nicht angemeldeten haben doch glatt 2-3 Jahre umsonst geschaut.
Wenn die so penibel auf ihre Gebühren bestehen, dann doch bitte rückwirkend ab Einzugsdatum.

So isses. :angry:
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Ich wollte noch meinen Senf dazugeben und zwar das die Gebühren bei uns schon so vor ungefähr 15 Jahre abgeschafft wurden...

Mit dem Eintreiben der selbigen war mehr Aufwand wie Nutzen :rolleyes:
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Da gebe ich dir voll und ganz recht. Warum sollen immer nur die ehrlichen Zahlen. Ich bin der Meinung das sich jetzt einige nur melden um Unannehmlichkeiten zu entgehen. Eigentlich ist das ja eine Art von Betruges.
Wenn das alle machen, wohin kommen wir dann?
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