Nebenkostenabrechnung zu hoch, Zähler ausgetauscht

Liebe Forenfreunde,

ich wohne im Gebäude einer großen Frankfurter Wohnungsgsellschaft. Diese hat vor einem 3/4 Jahr die Wasser/Heizungs-Zähler bei uns ausgetauscht, um künftig per Funk ablesen zu können. Jetzt habe ich einen Nebenkostenabrechnung für 2008 (damals noch ohne Funk) bekommen und soll 380 Euro nachzahlen.

Die Nachzahlung im Vorjahr betrug 40 Euro. Ich bin ein sehr sparsamer Verbraucher und bezweifele diese Kostenexplosion. Unter der Dusche mache ich sogar das Wasser aus, wenn ich mich einseife. Nur zum Beispiel. Mein Gesamtverbrauch (Heiz- und Warmwasserkosten sowie Kaltwasserkosten beliefen sich 2007 auf 520 Euro Euro, davon waren 478 von der Vorauszahlung gedeckt). Sprich, die Nachzahlung für das Jahr 2008 beläuft sich fast schon auf meinen Gesamtverbrauch 2007. Wie soll das möglich sein?

Das Problem: Wie soll ich denn wegen der ausgetauschten Zähler jetzt noch nachvollziehen, was falsch berechnet wurde? Da ich mir keinen Anwalt bzw. Mieterschutz leisten kann, bräuchte ich Rat. Für die 380 Euro müsste ich Hausrat verkaufen. Kann ich irgendetwas tun, um die Misere zu bewältigen oder liegt das Kind im Brunnen?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Funk-Wasserzähler könnte dir helfen, zukünftige Ablesungen einfacher und genauer zu überwachen und somit Unklarheiten bei der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden. Auf diese Weise erhältst du mehr Kontrolle über deinen tatsächlichen Verbrauch und kannst potenzielle Abrechnungsfehler schneller erkennen und ansprechen.

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Mit Beratungskostenhilfe kann sich jeder einen Anwalt leisten ;)
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Die Energiepreise sind in den letzten Jahren sehr stark angestiegen. Der Verbrauch hängt natürlich auch vom Wetter/Winter ab. Vergleiche doch einmal den Verbrauch (kWh) von 2008 mit dem von 2007.

Ich kann nur immer wieder den Tipp geben, regelmäßig die Zählerstände (soweit möglich) von Heizung, Wasser Strom zu notieren. Ich hatte schon öfter fehlerhafte Rechnungen die ich dann anhand meiner Daten reklamiert habe.

Tipp von Cambria befolgen.
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Könnte mir ein/e Single-Haushälter/in von euch bitte mal seinen Jahresverbrauch für den Wasserzähler der Toilette und den entsprechenden Jahresbetrag für diesen Posten nennen.

Ich habe noch einmal alle Unterlagen gesichtet und für diesen Zähler eine erstaunliche Steigerung entdeckt:

2007: Jahresverbrauch = 16 Kubikmeter
2008: Jahresverbrauch = 45 Kubikmeter
2009: Jahresverbrauch = 100 Kubikmeter

Alle anderen Posten sind quasi gleichbleibend niedrig.

Bearbeitet von nemo71 am 18.02.2010 15:06:27
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Ohne jetzt ein Single zu sein, erscheinen mir 100Kubikmeter viel zu viel. Da müsstest du täglich 274 Liter jeden Tag verbraucht haben. Der Durchschnittliche Verbrauch liegt bei ca. 127, das wären dann etwa die 45Kubikmeter.
Gab es vielleicht einen Wasserrohrbruch oder Undichtigkeit (zB. Toilette läuft ständig)?
Hast du mal bei der Wohnungsgesellschaft angerufen? Vielleicht wurden beim Ablesen Fehler gemacht.
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Steht die WaMa bei dir in der Wohnung oder hast du sie im Keller stehen, wo andere Mieter auch Zugang haben? Kann es dann evtl. sein, dass ein anderer Mieter heimlich still und leise mit deiner Maschine wäscht? Ist dein Stromverbrauch auch höher als bisher?
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Meine Waschmaschine steht bei mir in der Küche. Auch optisch sieht man, dass an dem Zähler nur die Toilette hängt.

Die 100 Kubikmeter habe ich abgelesen. Der Zähler steht hier und heute auf 147. Ablesung für 2008 (Ablesedatum war 21.01.2009) wurde mit einem Verbrauch von 45 notiert. Wenn ich die von den 147 abziehe bleiben 102 Kubikmeter Verbrauch. Das weist meiner Meinung nach nicht auf Ablesefehler, sondern auf eine defekte Toilettenspülung hin. Vor einem 3/4 Jahr hatte ich mal wegen einem vermuteten Nachlauf einen Handwerker der Servicegesellschaft im Haus, der dort was ausgetauscht hat. Anscheinend hat das aber nicht viel geholfen. Ich kenne mich mit solchen Dingen aber nicht aus und konnte daher die Effektivität der Maßnahme nicht nachvollziehen.

Die Frage ist aber, ob mir das Möglichkeiten für einen Widerspruch lässt. Es ist irgendwie schon sehr traurig, dass alle meine vielen kleinen Anstrengungen zum Sparen, um genau solche Nachzahlungen zu vermeiden, so konterkariert werden.
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Also nur für die Toilette ist der Verbrauch mehr als zu viel, da müsstest du am Tag 20 mal und öfter zur Toilette gehen(an 365 Tagen). Könnte es sein, das die letzte Stelle eine Kommastelle ist und du nur 10,2 Kubikmeter
Für eine Spülung braucht man zwischen 9 und 12 Liter.
Vielleicht liest du einmal ein paar Tage lang, täglich den Zählerstand ab.

Ich würde auf jeden Fall reklamieren.

Bearbeitet von Sparfuchs am 19.02.2010 10:50:00
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Der Zähler ist Schwarz (Vorkomma) zu Rot (Nachkomma) abgesetzt, da kann man sich nicht verlesen. Der Vorjahresverbrauch von 47 (2008) zu 16 (2007) ist auch schon so hoch. Dazu muss man wissen, dass ich 2007 arbeitslos war und nichts anderes zu tun brauchte, außer Kaffee zu trinken und aufs Klo zu gehen. Und das ergibt 16 Kubikmeter. Die letzten zwei Jahre, wo ich unter der Woche erst spät heim komme, dann diese Explosion.
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Hallo Nemo,
Ich finde deinen Verbrauch entschieden zu hoch! Wenn es an deiner Toiletztenspülung läge, müßtest du doch eigentlich etwas bemerkt haben. Etwa dauerndes Laufen. Deshalb hattest du sie aber schon repariern lassen. War es danach besser? Ansonsten fällt mir nur noch eine Möglichkeit ein: Stand dein Wasserzähler bei Einbau auf 0? Das läßt sich im Nachhinein aber echt kaum überprüfen!
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Ich habe das jetzt beobachtet: Die Toilette lässt manchmal sehr unscheinbar und unhörbar Wasser. Vor einem Jahr hatte ich das schon einmal beobachtet bzw. eher gemutmaßt, es kam dann jemand zum reparieren. Aber scheinbar hat das nicht funktioniert. Man denkt ja auch nicht, dass solche Konsequenzen aus so etwas erwachsen.

Gibt es unter euch einen Juristen, der mir sagen kann, was ich unbedingt beim Abfassen des Widerrufs gegen die Nebenkostenabrechnung beachten sollte?
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Nemo, selbst wenn hier Juristen wären, würden sie dir keine Antwort geben (jedenfalls nicht, wenn sie seriös sind)... Wenn du juristischen Rat haben willst, aber kein Geld dafür ausgeben kannst, dann hol dir bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk du wohnst, einen Beratungsschein. Damit kannst du dich für max. 10,- Selbstkostenbeitrag bei jedem Anwalt beraten lassen.

Alternativ kannst du auch zur örtlichen Verbraucherzentrale gehen Klick und dich dort beraten lassen.

Bearbeitet von Cambria am 20.02.2010 20:31:54
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Also wenn ich mich mit etwas auskenne, dann gebe ich dieses Wissen auch weiter. Ich wollte keine ausführliche Rechtsberatung, sondern ein Do & Don't. Ich arbeite unter der Woche und muss mit meinen Urlaubstagen gut haushalten. Da ich täglich 3 1/2 bis 4 Stunden pendel, gehe ich morgens um 8 aus dem Haus und bin etwa zur selben Zeit wieder daheim. Alleine im letzten Jahr habe ich die Hälfte meiner Urlaubstage mit Terminen verbracht. Jeder Termin ist für Pendler wie mich ein kompletter Ausfalltag auf der Arbeit. Aber gut, wenn du meinst, dass mir hier keiner auf Anfrage hilft, googel ich mich halt durch.
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Don't hate the player, hate the game ;)

Du wirst sicher was sinnvolles für deinen Widerspruch finden, ich drück dir die Daumen!

Zitat
Also wenn ich mich mit etwas auskenne, dann gebe ich dieses Wissen auch weiter.

Nicht, wenn dir exorbitante Haftungsklagen drohen, wenn du jemanden falsch berätst und dir deine Berufshaftpflicht nen Vogel zeigt, wenn du sagst, dass es keinen Beratungsvertrag gab, sondern nur son bisschen Beratung im Netz.

Zitat
Ich arbeite unter der Woche und muss mit meinen Urlaubstagen gut haushalten. Da ich täglich 3 1/2 bis 4 Stunden pendel, gehe ich morgens um 8 aus dem Haus und bin etwa zur selben Zeit wieder daheim.

Viele Anwälte beraten auch telefonisch - auch auf Beratungsschein, da du nicht der Einzige bist mit den langen Arbeitszeiten...

Nix für ungut :blumen:

Bearbeitet von Cambria am 20.02.2010 21:15:30
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Das war doch dich nicht böse gemeint, bloß erklärend. Man weiß schließlich nie, in welchem Leben der andere gerade drinsteckt. Ich habe gerade gar keine Energie, um jemanden böse zu sein. Im Hassen bin ich schon gar nicht gut.
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