Hallo,
ich zieh ja zum 01.11. um und mein Vermieter will einen Teil der Kaution zur Sicherheit für die nächste Nebenkostenabrechnung einbehalten. Da dachte ich mir, beim Auszug die Heizungszähler (Verdunstungsprinzip) entweder selbst abzulesen oder ablesen zu lassen. Die nächste Abrechnung der Heizung wäre erst im Mai nächsten Jahres. Das wäre mir zu lange für die Kautionsauszahlung. Er will halt 150 € einbehalten und die kann ich gut gebrauchen für die neue Kaution. Ich bin bei der Minol. Nun die Frage, was ich weiß, muß für extra ablesen auch extra bezahlt werden. Und diese Verdunstungsstäbchen am Heizkörer sind mir ein Buch mit sieben Siegeln. Kann mich zwar informieren, wie das abgelesen wird, aber daß bei mir dann Fehler entstehen könnten, ist denke ich auch sehr wahrscheinlich.
Wie habt Ihr das denn in solchen Fällen gemacht?
Grüße,
Daniel
P.S: Ein Anruf bei meiner Minol bestätigte mir jedoch die Problematik. Da ich seit der letzten Abrechnung im Mai hauptsächlich in Sommermonaten hier war, kann noch keine Zwischenablesung gemacht werden, das wäre dann eine Nullrechnung und mein Nachfolger müßte das was jetzt schon verbraucht wurde mit berappen (was natürlich keiner tut). Ich könnte höchstens die Wasserzähler beim Auszug ablesen.
Dann hat man wenigstens diesen genauen Verbrauch.
Aber kennt Ihr das Problem auch, daß der Vermieter die Kaution einbehalten will?
Meiner Meinung nach ist allerdings die Höhe (150€) die er einbehalten will viel zu hoch (für zwei Heizungsmonate Mai und Oktober). Im Durchschnitt von der letzten NK-Abrechnung hätte ich im Monat 75 Euro Verbrauch gehabt (komplett). Bezahlt hab ich immer 50. Da ich ne Nachzahlung bekommen hatte (für vier Monate 100 Euro) hab ich die Vorauszahlung extra um 10 Euro erhöht, damit hoffentlich keine Nachzahlung mehr kommt. Aber wahrscheinlich muß ich tatsächlich warten, bis im Mai nächsten Jahres die letzte Abrechnung kommt, sodaß ich die Kaution wieder bekomme.
Bearbeitet von Daniel am 02.10.2006 12:49:02
ich zieh ja zum 01.11. um und mein Vermieter will einen Teil der Kaution zur Sicherheit für die nächste Nebenkostenabrechnung einbehalten. Da dachte ich mir, beim Auszug die Heizungszähler (Verdunstungsprinzip) entweder selbst abzulesen oder ablesen zu lassen. Die nächste Abrechnung der Heizung wäre erst im Mai nächsten Jahres. Das wäre mir zu lange für die Kautionsauszahlung. Er will halt 150 € einbehalten und die kann ich gut gebrauchen für die neue Kaution. Ich bin bei der Minol. Nun die Frage, was ich weiß, muß für extra ablesen auch extra bezahlt werden. Und diese Verdunstungsstäbchen am Heizkörer sind mir ein Buch mit sieben Siegeln. Kann mich zwar informieren, wie das abgelesen wird, aber daß bei mir dann Fehler entstehen könnten, ist denke ich auch sehr wahrscheinlich.
Wie habt Ihr das denn in solchen Fällen gemacht?
Grüße,
Daniel
P.S: Ein Anruf bei meiner Minol bestätigte mir jedoch die Problematik. Da ich seit der letzten Abrechnung im Mai hauptsächlich in Sommermonaten hier war, kann noch keine Zwischenablesung gemacht werden, das wäre dann eine Nullrechnung und mein Nachfolger müßte das was jetzt schon verbraucht wurde mit berappen (was natürlich keiner tut). Ich könnte höchstens die Wasserzähler beim Auszug ablesen.
Dann hat man wenigstens diesen genauen Verbrauch.
Aber kennt Ihr das Problem auch, daß der Vermieter die Kaution einbehalten will?
Meiner Meinung nach ist allerdings die Höhe (150€) die er einbehalten will viel zu hoch (für zwei Heizungsmonate Mai und Oktober). Im Durchschnitt von der letzten NK-Abrechnung hätte ich im Monat 75 Euro Verbrauch gehabt (komplett). Bezahlt hab ich immer 50. Da ich ne Nachzahlung bekommen hatte (für vier Monate 100 Euro) hab ich die Vorauszahlung extra um 10 Euro erhöht, damit hoffentlich keine Nachzahlung mehr kommt. Aber wahrscheinlich muß ich tatsächlich warten, bis im Mai nächsten Jahres die letzte Abrechnung kommt, sodaß ich die Kaution wieder bekomme.
Bearbeitet von Daniel am 02.10.2006 12:49:02