OHA, ... da is ja einiges durcheinander ...
Da will ich mal einige Denkanstöße geben und diese mit eigenen Worten verständlich wiedergeben. Wer die passenden Gesetzestexte und Verordnungen findet, ... darf sie behalten
Zunächst einmal ... gute Firmen > gibts nicht. Den Jeder versteht unter "gut" etwas anderes. Jeder hält etwas anderes für sich selber besonders wichtig. Insbesondere im Handwerk gehts zumeist über Vertrauen in die handwerklichen Fähigkeiten >
Ich habe Respekt vor alten Handwerksmeistern, die haben Ihr Handwerk von der Pike auf erlernt und mit der Zeit ein ernormes Wissen angehäuft. Aber, - wie sieht es mit Weiterbildung aus? Fragt vor Auftragserteilung doch einmal, welche Weiterbildungen in letzter Zeit besucht worden sind. Für eine Neuanfertigung kann ich nicht das Meisterschulwissen von vor 20 Jahren verwenden / gebrauchen.
Handwerk > In einem speziellen Fall (Restaurierungen etc.) kann man auch die zuständigen Handwerkskammer anfragen. Empfehlungen dürfen die zwar nicht geben, aber doch Firmen nennen, welche schon längere Zeit gemeldet sind. Bei den Firmen könnt ihr dann mit eurem zukünftigen Auftrag vorstellig werden.
In ganz speziellen Fällen wäre auch die Möglichkeit einen Sachverständigen der Handwerkskammer zu befragen. Ggf. auch Ihm einen Auftrag zu Beaufsichtigung der Ausführungen zu erteilen. 4 Augen sehen mehr als zwei. Sicher ist man dann zwar nicht, aber man ist auf der sicheren Seite.
Schwarzarbeit.
Ein ganz heikles Thema und ... Hand aufs Herz, Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.
Doch...
Was ist eigentlich Schwarzarbeit im Sinne des Fiskus?
"Schwarz" - "Arbeit" ist sinngemäß eine Leistung wo die fälligen Steuern und Sozialangaben nicht erbracht wurden.
Wann sind Steuern und Sozialabgaben fällig? > Nach Fertigstellung, bzw. zum Monatsende
Wer hat diese Abgaben zu entrichten? > Der Auftragnehmer, bzw der Arbeitgeber.
Ein Auftraggeber (Kunde) kann daher nicht der Schwarzarbeit belangt werden. Er muß schließlich die fälligen Steuern (MwSt) nicht dem Finanzamt abführen.
Ein Arbeitgeber muß den Mitarbeiter anmelden und auch die Sozialabgaben abführen.
Achtung! .... Ein Eigentümer oder Wohnungsinhaber, der eine Putzhilfe beschäftigt ist definitiv ein Arbeitgeber. Auch wenn er selber keine Firma hat.
LG
Master of Stone