Abmahnungen

Stellt Euch vor, Ihr habt auf Eurer Homepage einen Link auf ein kleines Freeware-Programm gesetzt, weil Ihr es nützlich und empfehlenswert fandet. Und dann bekommt Ihr, aus heiterem Himmel, Post von einem Anwaltsbüro, mit Klageandrohung, Unterlassungsaufforderung und Gebühren von mehreren Tausend Euro, weil dieses Programm angeblich illegal ist. Und wenn Ihr Euch dann einen Anwalt nehmen wollt, müßt Ihr erfahren, daß dieser, aufgrund des bewußt extrem hoch angesetzten Streitwertes, ebenfalls mehrere Tausend Euro kosten würde, ohne reelle Aussicht auf Kostenerstattung ....

hier nachlesen
und genau aus diesen grund darfste das hier auch nicht. :trösten:

ist dir das passiert?? :wub:

Bearbeitet von gitti2810 am 15.01.2010 19:09:55
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Solange der Webseitenbetreiber sich an das Deutsche Recht hält passiert ihm nichts.
In Deutschland ist es auch erlaubt über "illegale" Software zu schreiben, die zum Beispiel Kopierschutz umgehen kann, was der Schreiber aber nicht machen darf ist den Link zur Software zu setzen.
Jeder der eine Webseite betreibt, sollte sein Wissen über "Das Recht im Internet" im Schlaf her beten können oder eben einen gute Rechteschutzversicherung zu diesem Thema haben.
Im Internet ist es genauso wie im Leben: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
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rechtliche Fragen kann man nie pauschal beantworten. Wenn man einen Anwalt fragt, was er tun wuerde, wuerde er sagen: "Kommt drauf an..."

So gut wie jeder Fall ist unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden. Zum Streitwert kommt es nur, wenn die ganze Sache auch tatsaechlich vor Gericht landet. Es ist daher also ratsam in so einem Fall eine Erstberatung bei einem Anwalt einzuholen. Das kostet vlt. ein paar hundert euro, kann einem aber nachher eine Menge weiterer Kosten sparen.

Der kann dann entscheiden, ob die Abmahung ueberhaupt berechtigt ist und koennte dann z.B. raten eine abgeaenderte Unterlassungserklaerung zu unterschreiben. Wenn die abmahnende Seite dann vor Gericht gehen will, ist noch lange nicht gesagt, dass diese auch gewinnt. Wie gesagt, es haengt immer vom Fall ab.
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habe den Text mal durchgelesen. Sehr einseitig berichtet und sehr verzerrt. Richtig eingesetzt, ist die Abmahnregelung alles andere als unpraktikabel.

Klar, es gibt viel Missbrauch, aber man ist bei Missbrauch nicht "hilflos ausgeliefert" und es stimmt auch nicht, dass "die abmahnende Partei nach Lust und Laune willkürliche Behauptungen und Anschuldigungen aussprechen kann, ohne dabei nennenswerte Risiken einzugehen". Wenn es vor Gericht geht, muss man das Gericht erstmal davon ueberzeugen, dass auch wirklich ein Rechtsverstoss vorliegt.

Und wenn ein Rechtsverstoss vorliegt (und das ist ja wohl so, wenn man illegale "Cracker-Software" verlinkt), dann muss man mit Konsequenzen rechnen. Wie da die Chancen sind, sollte man mit einem Anwalt ausloten. Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
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Wie gut, das ich keine Homepage brauche!!! :lol:
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Wäre es denn auch schon verlinkung, wenn man in nem Bericht über so ne Software auf seiner Seite sagt: "Diese Software finden Sie unter Zuhilfenahme jeder Suchmaschine."?
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Zitat (Wyvern, 18.01.2010)
Wäre es denn auch schon verlinkung, wenn man in nem Bericht über so ne Software auf seiner Seite sagt: "Diese Software finden Sie unter Zuhilfenahme jeder Suchmaschine."?

Nein es ist keine Verlinkung, aber du stiftest, mit dem Hinweis, dazu an die Software zu nutzen, dieses kann dir dann zum Verhängnis werden. Ich glaube das ist dann eine Anstiftung zur Straftat(Nutzung der Software).

ich sage es mal so, wenn du über solche Software schreibst, die in Deutschland nicht erlaubt ist, darfst du den Namen nennen, die Funktionen beschreiben, solltest(mache ich immer) darauf hinweisen die Software in Deutschland illegal ist.
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