Sozialarbeiter, Infos bzgl. Whg.-Abmahnung usw.

In: Wohnen
Nabend die Gemeinde,

ich hab da mal eine Frage. Es handelt sich um folgendes.

Ich wohne seit ca. 6 Jahren in meiner eigenen Wohnung.

Nun hatte ich seit letztem Jahr ein paar Feten, die zu 3 Abmahnungen führten und zu einem Gespräch mit der Vermietergesellschaft. Eigentlich wurde alles besprochen und ich hab mich auch zurück gehalten^^.

Ähm, nun hatte ich letzten Samstag nach ner Fete noch kurzzeitig Besuch bei mir, saßen noch zusammen auf nen Absacker, hatten Musik gehört...joa, war wohl doch recht laut wieder^^.

Wie dem auch sei. Eben klingelte es an der Tür. Ein Herr stanhd da, stellte sich mit "Schönen guten Tag, ich bin von der xxx(Vermieterbund) Sozialarbeiter".

Joa, er meinte, es war bei ihnen wieder, trotz Gespräch laut und diesbezüglich ist ein Teffen angeordnet, bei dem, ich -seine Worte- "lieber erscheinen sollte". Er erwähnte auch mit anderen Mietpartein.

Ich frage mich nun wann ein Sozialarbeiter eingesetzt wird. Was das für mich bedeutet und womit ich zu rechnen habe.
Öhm, über etwaige Tipps und Dinge die ich sagen, oder nicht sagen sollte bei dem Gespräch wären auch hilfreich.
Außerdem würden mich die Konsequenzen interessieren, wenn ich nicht bei dem Gespräch erscheine, bzw. ich ihn verschiebe muß.

Dazu zu sagen. Ich bin Dualstudent und eigentlich so gut wie nie zu Hause, da sich meine Woche aus Arbeit und Studium zusammen setzt, wofür ich ca. 1000km die Woche fahre.
Ich möchte nur gut vorbereitet sein!

Mir ist schon klar das ich Feten in meiner Wohnung in Zukunft sein lassen sollte, also bitte nur ernste Antworten!

Ich danke schon jetzt für euer Fachwissen, Hilfe und Tipps!

MfG
Hallo, Hatebreed,

mir erschließt sich absolut nicht, warum da ein Sozialarbeiter eingeschaltet wird!- Ein Schiedsmann (also eine Art Schlichter/Vermittler zwischen den Parteien) würde mir ja evtl. einleuchten, aber nicht der Sozialarbeiter.- Oder bist Du auf Anweisung einer sozialen/therapeutischen Einrichtung in diese Wohnung "eingewiesen" worden?

Bei mehreren Abmahnungen gehe ich mal eher davon aus, daß man Dir evtl. fristlos die Wohnung kündigen könnte.-
Da aber die genaueren Hintergründe über Art und Beschaffenheit der Mietgegebenheiten nicht bekannt sind, läßt sich da schwerlich 'was Definitives zu sagen.

Ein Gespräch mit wem auch immer, würde ich auf keinen Fall allein führen an Deiner Stelle.- Hol' Dir da neutrale, glaubwürdige und seriöse Zeugen hinzu.- Das würde ich jedoch vorher schriftlich ankündigen.- Ebenso, wie ich auf einer schriftlichen Avisierung des erwähnten Gespräches bestehen würde.- Mach' NICHTS auf mündlicher Basis.
Was willst Du weglassen, was Andere nicht wissen sollen?- Wenn man Deinen sozialen Hintergrund kennt, gibt es nicht viel, was Du "unterschlagen" kannst/solltest an Infos.- Nur weiß ich nicht, inwiefern Du aussagepflichtig bist Dritten gegenüber.- Auch das geht aus Deinen Angaben leider nicht hervor.

Ich persönlich halte es grundsätzlich mit der Wahrheit!- Dann kann man Einem auch nicht an den Karren fahren!
Ruhig und sachlich bleiben, nicht aggressiv auftreten.

Vielleich schreibst Du ja noch 'was dazu.

Liebe Grüße..IsiLangmut
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Zitat (Hatebreed, 12.05.2011)
Dazu zu sagen. Ich bin Dualstudent und eigentlich so gut wie nie zu Hause, da sich meine Woche aus Arbeit und Studium zusammen setzt, wofür ich ca. 1000km die Woche fahre.
Ich möchte nur gut vorbereitet sein!

Mir ist schon klar das ich Feten in meiner Wohnung in Zukunft sein lassen sollte, also bitte nur ernste Antworten!


Ob Student oder Arbeiter oder peng:

Wenn Du Feten abhalten willst und in einem Mehrparteienhaus wohnen mußt, solltest Du diese bei der lieben Nachbarschaft dort 1-2 Tage vorher anmelden (rumgehen und freundlich Bescheid sagen) und diese auch nur BIS 22.00 hörbar laut halten. Danach ist das Ruhestörung und entweder tauchen dann die Grünen Freunde auf und/oder Dein Sozialarbeiter.
An beidem bist Du sicher nicht interssiert, deswegen hältst Du Dich also besser an die Hausregeln, okay? Deine Nachbarn haben sich Dich und Dein Leben nämlich genausowenig ausgesucht, wie Du sie... und sie haben auch Rechte. Und darauf pochen sie, je dienstälter, desto deutlicher... ;)

So ernst gemeint wie mietshauserfahren grüßt Dich Biene, die auch gern ab und an ihre Ruhe haben will, ob vor lärmenden oder überpeniblen Nachbarn.
Es hat schließlich noch nie einem den berühmten Zacken aus der Krone gebrochen, zu lernen, wie man sich ein wenig anpaßt, oder? Das ist nun mal nötig in diesem Leben... nicht nur draußen in der Karriere, sondern auch zu Hause für sich.
Mag spießig klingen, ist aber absolut ernst gemeint und gilt auch heute noch. :)

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 13.05.2011 04:07:34
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@ Isi Langmut

Ja, mich verwirrte das ja auch einwenig mit dem vorgestelltenh Titel des Sozialarbeiters. Ich bin bis jetzt noch nie mit dem Gesetz in konflikt getreten und mir wurde die Wohnung auch nicht von einem Sozialarbeiter, bzw. vom Sozialamt vermittelt.

Wie meinst Du das ganze mit Wohnsituation?

Ich muß dazu sagen, seit dem ich hier wohne, fühle ich mich selbst durch meine Übermieter gestört. Ich höre tägliches poltern, daß Kind schreiben und brüllen. Wenn es spielt, denke ich manchmal das es einen Hammer nutzt um auf dem Boden rum zu hauen....und das wöchentlich Abends und am Wochenende kann das auch schon mal so um 7Uhr über meinem Schzlafzimmer beginnen.

Das ist nicht erst seit dem ich hier ma son paar Feten gefeiert habe!

Alleine wollte ich dort eh nicht aufkreuzen. Die Frage ist nur ob ich gleich einen Anwalt konsultiere, oder mich bedeckt halte!

@ Biene

Ähm, danke für Deine Moralprädigt. Hatte in meinem Thread ja einen letzten Satz geschrieben, den hast Du wohl überlesen!

Wann die Ruhezeiten sind und das man eine größere Fete ankünigt ist mir auch klar und mußte ich nicht nochmal lesen!
Ich wollte lediglich Infos warum man einen Sozialarbeiter entsendet und was ich zu erwarten habe. Nicht wie ich mich in Zukunft geben muß!

Aber trotzdem danke!
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da 'sozialarbeiter' genau so wie kosmetikerin oder unternehmensberater keine geschützte berufsbezeichnung ist, muss das nix heißen, dass der typ sich so genannt hat. Mir fällt auch kein grund ein, weshalb ein/e vermieter/gesellschaft einen sozialarbeiter losschicken sollte, um schlichtungsgespräche loszuschicken.

Eins haben sie durch das vorgehen erreicht: du nimmst die ankündigungen dieses typens ernst :)

ich denke mal, dass dieses gespräch deine letzte chance ist, die wohnung zu behalten, denn wiederholte massive ruhestörung kann ein kündigungsgrund sein. Sei froh, dass deine vermietergesellschaft dir diese chance gibt, denn gesetzlich ist sowas nicht vorgesehen.






Ps: give me something real! Give me back those years! ;)
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Zitat (Cambria, 13.05.2011)
da 'sozialarbeiter' genau so wie kosmetikerin oder unternehmensberater keine geschützte berufsbezeichnung ist,

Wie kommst du denn darauf? Was versteht man denn unter einer geschützten Berufsbezeichnung?

Wer oder was genau ist denn nun dein Vermieter? Eine große Gesellschaft, Privatperson? Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass große Vermietergesellschaften einen Sozialarbeiter engagieren oder freiberuflich beschäftigen, der als Mediator tätig ist. Schließlich kommt es immer mal wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern oder Mietern und Vermietern.

Mietermediation ist durchaus eine Zusatzaus- oder -fortbildung für Sozialarbeiter.
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Zitat (keke, 13.05.2011)
Wie kommst du denn darauf? Was versteht man denn unter einer geschützten Berufsbezeichnung?

Wer oder was genau ist denn nun dein Vermieter? Eine große Gesellschaft, Privatperson? Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass große Vermietergesellschaften einen Sozialarbeiter engagieren oder freiberuflich beschäftigen, der als Mediator tätig ist. Schließlich kommt es immer mal wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern oder Mietern und Vermietern.

Mietermediation ist durchaus eine Zusatzaus- oder -fortbildung für Sozialarbeiter.

"Arzt" oder "Heilpraktiker" oder "Rechtsanwalt" darf sich nur nennen, wer die dazugehörige Ausbildung mitgemacht hat.
Sozialarbeiter darf man sich nennen, wenn man dazu Lust hat, die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt. Eben genau so wie man sich Kosmetikerin nennen darf, sobald man einen Schminkspiegel unfallfrei bedienen kann. Guck mal, hab ich grade gefunden Wikipedia

Das soll jetzt keine Abwertung der jeweiligen Berufsbilder sein, absolut nicht!

Edit:
Ah, keke, ich seh grade, woran das Missverständnis hängt!
Man kann Soziale Arbeit studieren und dann als Sozialarbeiter arbeiten. Menschen, die Soziale Arbeit studiert haben, sind dann Diplomirgendwas oder Bachelor/Master of ....irgendwas. Das sind die geschützten Berufsbezeichnungen (guck mal in den Wikiartikel, da ist das anschaulicher erklärt, als ich das hier kann ;) ), aber Sozialarbeiter könnte man sich auch ohne Studium der Sozialen Arbeit nennen.

Bearbeitet von Cambria am 13.05.2011 12:24:43
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Zitat (Hatebreed, 12.05.2011)
Nun hatte ich seit letztem Jahr ein paar Feten, die zu 3 Abmahnungen führten und zu einem Gespräch mit der Vermietergesellschaft. Eigentlich wurde alles besprochen und ich hab mich auch zurück gehalten^^.

Ähm, nun hatte ich letzten Samstag nach ner Fete noch kurzzeitig Besuch bei mir, saßen noch zusammen auf nen Absacker, hatten Musik gehört...joa, war wohl doch recht laut wieder^^.



Also wenn du nach 3 Abmahnungen durch die Vermietergesellschaft wegen Lärmproblemen du erneut für Lärmbelästigung der Mitmieter sorgst, brauchst dich nicht wundern, wenn dies zu verschärften Konsequenzen führen sollte.

Da du Student bist, bist du sicher nicht auf den Kopf gefallen und dir sollte nach 3 Abmahnungen eigentlich klar sein, wie du dich zu verhalten hast bezüglich deiner Wohnlautstärke.
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Zitat (Hatebreed, 13.05.2011)
Ich muß dazu sagen, seit dem ich hier wohne, fühle ich mich selbst durch meine Übermieter gestört. Ich höre tägliches poltern, daß Kind schreiben und brüllen. Wenn es spielt, denke ich manchmal das es einen Hammer nutzt um auf dem Boden rum zu hauen....und das wöchentlich Abends und am Wochenende kann das auch schon mal so um 7Uhr über meinem Schzlafzimmer beginnen.

Wenn es ab 7 Uhr ist, ist das aber vollkommen im Rahmen des erlaubten, auch am Wochenende. 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind die üblichen festgelegten "Ruhezeiten"

Dass der Typ "Sozialarbeiter" ist, sollte dir nicht weiter zu denken geben, der macht halt bei der Wohnungsgesellschaft nichts anderes, als sich mit Mietern auseinanderzusetzen.

Du solltest halt auf dem Treffen ganz kleine Brötchen backen, um die Wohnung zu behalten, rein theoretisch könnten die Wohnungsgesellschaft dir mittlerweile wirklich kündigen. Du hast immerhin 3 berechtigte Abmahnungen bekommen, innerhalb kürzester Zeit, jetzt wäre die Vierte fällig. Woanders wärst du schon längst auf der Straße ;)

Dass sie noch ein Treffen vorher anberaumen, ist eher die letzte Chance, die sie dir geben wollen, dafür wäre ich an deiner Stelle eher dankbar ;) Nutze sie, gelobe Besserung, und halte dich auch wirklich dran. Parties daheim sind jetzt erstmal wirklich tabu für dich. :trösten:
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Zitat (Cambria)

Edit:
Ah, keke, ich seh grade, woran das Missverständnis hängt!
Man kann Soziale Arbeit studieren und dann als Sozialarbeiter arbeiten. Menschen, die Soziale Arbeit studiert haben, sind dann Diplomirgendwas oder Bachelor/Master of ....irgendwas. Das sind die geschützten Berufsbezeichnungen (guck mal in den Wikiartikel, da ist das anschaulicher erklärt, als ich das hier kann  ), aber Sozialarbeiter könnte man sich auch ohne Studium der Sozialen Arbeit nennen.


Stimmt, kann man. Hab ich nämlich :D . Deswegen auch die Frage. Und das Studium schließt du ab und bist damit Dipl. Sozialarbeiter (wobei, heutzutage ja nicht mehr überall wg. Bachelor und Master und dem ganzen Schmu).

Das Ding ist jetzt natürlich nur, wenn ich mir vorstelle, ich klingel bei Hatebreed an der Tür dann sag ich nicht: "Guten Tag, mein Name ist Keke XY, Diplom-Sozialarbeiterin!" oder "... staatl. anerkannte Sozialarbeiterin!"
Wenn mich jemand fragt, dann sag ich, dass ich Sozialarbeiterin bin, fertig.
Ich denke, hier liegt der Knackpunkt.

Aber dein Artikel ist interessant, vielleicht stell ich mich demnächst als Juristin vor.... :lol:
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