Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln wäre ich jetzt noch vorsichtiger bei Veröffentlichungen von Bildern im Internet: auch wenn unterhalb des z.B. in einer Webseite eingefügten Bildes ein korrekter Urheberrechtshinweis steht, so ist möglicherweise das Bild durch eine eigene URL auch einzeln (ohne diesen Hinweis) aufrufbar - schon kann eine Abmahnung drohen!
Wenn Suchmaschinen das Internet nach Bildern durchforsten, finden sie evtl. auch solche Webadressen; damit kann das Bild also ohne den korrekten Hinweis gefunden werden. Dummerweise ist es möglicherweise auch verboten, das Bild selbst zu bearbeiten, um dort einen Hinweis anzubringen... hier ein konkreter Fall.
Auch beim eigenen Gang zum Fotografen kann ich nur raten, die Rechte am Bild abzuklären: so kann das Foto erheblich teurer werden, wenn das Recht zur Veröffentlichung im Internet mitgekauft wird - dafür wird das Bild dann direkt auf CD gebrannt. Umgekehrt sollte explizit geklärt werden, ob man z.B. (vielleicht Jahre später) mit dem Hochzeitsfoto im Schaufenster landen will.
Wenn Suchmaschinen das Internet nach Bildern durchforsten, finden sie evtl. auch solche Webadressen; damit kann das Bild also ohne den korrekten Hinweis gefunden werden. Dummerweise ist es möglicherweise auch verboten, das Bild selbst zu bearbeiten, um dort einen Hinweis anzubringen... hier ein konkreter Fall.
Auch beim eigenen Gang zum Fotografen kann ich nur raten, die Rechte am Bild abzuklären: so kann das Foto erheblich teurer werden, wenn das Recht zur Veröffentlichung im Internet mitgekauft wird - dafür wird das Bild dann direkt auf CD gebrannt. Umgekehrt sollte explizit geklärt werden, ob man z.B. (vielleicht Jahre später) mit dem Hochzeitsfoto im Schaufenster landen will.