Bewerbungsunterlagen: Muss ich Sie abholen?

Hallo, hatte gerade einen 'netten' Anruf..
Kurze Situationsschilderung:
Bin auf der Suche nach einem Job als Physiotherapeutin und habe von der Arge Jobangebote bekommen. Habe mich auch bei allen beworben. Unter anderem auch in Jena in einer privaten Praxis (Jena ist ca. 50Km entfernt von mir, würde ca. 30-40 Minuten fahren). Nun kam eben ein Anruf von dieser Praxis, dass ich meine Bewerbungsunterlagen abholen kann!Ich habe gefragt ob es mögl. wäre mir diese zu schicken, aber das ginge nicht. Könnte sie auch später holen, falls es zur Zeit nicht passt...

Was meint ihr dazu?

Ich finde, würde ich jetzt die 50Km nach Jena und nochmal 50Km zurück fahren, würde ich ganz sicher mehr als 1,50 Euro ausgeben, was das frankieren der Unterlagen kosten würde..

Klar könnte man sagen, ich soll sie einfach nicht abholen und bei denen lassen, aber immerhin ist es ein Bewerbungshefter und Foto, was nicht gerade günstig ist...

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An die Mods: Falls das Thema nicht in diese Kategorie fällt, dann bitte verschieben - dachte mir bei JobBÖRSE passt es irgendwie nicht hin ;)


Bearbeitet von schatzibobbes am 07.09.2010 17:29:25
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einer digitalen Bewerbungsmappe kannst du Bewerbungsunterlagen bequem per E-Mail versenden, ohne physisch irgendwelche Dokumente abholen oder verschicken zu müssen. Das spart dir nicht nur Zeit und Geld, sondern vereinfacht auch den Bewerbungsprozess, da du schneller und effizienter reagieren kannst.

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Kannst du der Praxis nicht einen frankierten Rückumschlag schicken? Dann brauchst du nicht zu fahren und sie Geld für Porto&Umschlag ausgeben....
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Du könntest doch in der Praxis anfragen, ob sie dir deine Unterlagen zurücksenden, wenn du ihnen einen ausreichend frankierten Rückumschlag zusendest. Dann müsstest du zwar noch mal extra 55 Cent für das Porto für den Brief hin rechnen, das wäre dann aber günstiger als die 100 km Fahrt.
Vermutlich weigern die sich nur, alles zurück zu schicken, weil sie das grundsätzlich nicht finanzieren wollen.

Edit: @Charlatan, warst ein paar Sekunden schneller^^

Bearbeitet von Arabärin am 07.09.2010 17:32:37
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Aber dürfen die das denn?
Wäre vielleicht besser gewesen wenn sie sich nicht gemeldet hätten, dann würde ich mich wenigstens nicht drüber aufregen...
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Klar dürfen die das. Es kann sie ja keiner zwingen, Geld für einen Bewerber auszugeben, den sie nicht einstellen wollen. Ich habe das früher auch oft gemacht. Je nachdem, wie viele Bewerbungen zurückzusenden waren, war das ein enormer Kostenfaktor.... für manchmal abgründige Bewerbungen (die ich dir jetzt natürlich NICHT unterstelle!!!!!!!!! :blumen: )
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Ganz so einfach ist es wohl nicht.
Kurzes googeln hat bei mir ergeben, dass es darauf ankommt, ob es sich um eine Blindbewerbung oder um eine ausgeschriebene Stelle handelt.
Bei letzterem ist der AG verpflichtet sie zurückzuschicken.
Eine direkte Gesetzesquelle hab ich aber auf Anhieb nicht gefunden.

Letztendendes wird dir aber wohl nur das mit dem frankierten Rückumschlag übrigbleiben, da eine Klage wegen so Kram ziemlich umständlich wäre.
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werde es donnerstag meinem jobvermittler erläutern, mal sehen was er meint, schließlich hat er mir das jobangebot gegeben.
wenn es euch interessiert berichte ich ;)

edit: ja, es handelte sich um eine ausgeschr. stelle bei der agentur für arbeit

Bearbeitet von schatzibobbes am 07.09.2010 18:33:21
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Hallo,

soweit mir bekannt ist, wird das ähnlich behandelt wie die Kostenerstattung bei Vorstellungsgesprächen.

Ist die Stelle ausgeschrieben und wird die Rücksendung nicht ausgeschlossen, so hat der Bewerbungsempfänger die Unterlagen zurückzusenden. Schließlich sind die Unterlagen Eigentum des Bewerbers. Nur wenn ein frankierter Umschlag erbeten wird und nicht mitgeliefert wird oder die Rücksendung ausgeschlossen wird, musst Du selber Dich um das Abholen kümmern.

Die Anfahrt zum Gespräch muss auch bezahlt werden, wenn dies nicht vorher in der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Frage mal den ArGe Mitarbeiter, wie Du Dich verhalten musst.

Vielleicht findet sich ja noch das eine oder andere Aktenzeichen. Das solltest Du dann dem Praxisinhaber zusenden.

Gruß

Highlander
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Kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen!

Aus diesem Grund finde ich SteA klasse, in denen der Arbeitgeber auf eine pompöse Mappe verzichtet. Man liest dann so Sätze wie "bitte keine Bewerbungsmappen zusenden, lediglich Kopien in ein Kuvert, Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht möglich". Dann weiß ich worauf ich mich "einlasse ".

Original-Bewerbungsbilder würde ich eh nicht an Arbeitgeber versenden, es sei denn, dies ist im SteA ausdrücklich gewünscht (scannen u. auf Deckblatt ausdrucken langt).
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Na das hab ich ja noch nie gehört! :blink: Also ich würde denen mal die Situation erklären, dass du 100km fahren müsstest, um die Unterlagen abzuholen! Das werden die wohl doch verstehem, oder?
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