Wie lange dauert Klage beim Bundessozialgericht

Mein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wurde abgelehnt- jetzt geht ein Widerspruch zum Bundessozialgericht. Mich würde interressieren mit welcher Wartezeit ich rechnen muß. Hat da schon jemand die Erfahrung gemacht. Es soll sich ja um Jahre handeln!!!
Hast Du den Widerspruch wirklich an das Bundessozialgericht geschickt?
Der muß eigentlich bei der Stelle, die den ablehnenden Bescheid erteilt hat, also dem Rententräger, erhoben werden.
Erst, wenn Du im Widerspruchsverfahren wieder eine Ablehnung erhältst, erhebst Du die Klage.

Wie lange das dann dauert,kann ich leider nicht sagen. sad.gif

Bearbeitet von 123stpo456 am 27.09.2010 18:03:28
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@christaschoene: das grundsätzliche Procedere in so einem Fall hat 123stpo456 ja schon korrekt beschrieben smile.gif Ansonsten bekommst Du ggf. aber oft gezielte Hilfe bzw. hilfreichen Erfahrungsaustausch auch in jeweils einschlägigen Kreisen... also z.B. Forum für (sozial-)rechtliche Fragen ganz allgemein oder in einem Unfallforum, wenn Deine Erwerbsunfähigkeit unfallbedingt ist, oder in einem MS-Forum, wenn die EU durch multiple sklerose bedingt ist, oder oder oder... einfach mal in Ruhe googlen... ich wünsch Dir viel Glück und gute Nerven flowers_2.gif
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Vielen Dank für die Antwort, richtig ist, daß alles über einen Anwalt geht -Rente eingereicht-Ablehnung-Widerspruch-Ablehnung-Sozialgericht-Ablehnung und jetzt gehts zum Bundessozialgericht. Diese ganze Geschichte geht schon drei Jahre. Habe nur gedacht, daß villeicht auch schon jemand mit gemacht hat .
---------------Laßt es Euch gut gehen-------------------------
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