Post Nachsendeauftrag
Wichtig ist, dass du alle möglichen namenskombinationen eingibst. also nicht nur karl muster, sondern auch k. Muster und falls du vereinsvorstand bist oder warst auch karl muster c/o musterverein, karl muster c/o wohnungseigentümergesellschaft musterstr. 1 usw.
Das hab ich leider vergessen und renne jetzt meiner post hinterher.
Edit:
nimm auf jeden fall noch die option dazu, dass auch andere briefdienstleister deine post nachsenden. kann man beim onlineauftrag des nachsendeauftrags einstellen.
Bearbeitet von Cambria am 30.11.2010 18:09:40
Meines Wissens nicht... die Post wird nur "weitergeleitet". Info an den Absender gibts nicht.
die information an den absender kann man als zusatzservice zubuchen. Soweit ich weiß auch kostenlos.
Wichtig ist, dass du alle möglichen namenskombinationen eingibst. also nicht nur karl muster, sondern auch k. Muster und falls du vereinsvorstand bist oder warst auch karl muster c/o musterverein, karl muster c/o wohnungseigentümergesellschaft musterstr. 1 usw.
Das hab ich leider vergessen und renne jetzt meiner post hinterher.
Edit:
nimm auf jeden fall noch die option dazu, dass auch andere briefdienstleister deine post nachsenden. kann man beim onlineauftrag des nachsendeauftrags einstellen.
Bearbeitet von Cambria am 30.11.2010 18:09:40
Es gibt auch viele Absender (z.B. Versicherungen, Stadtverwaltungen o.ä.), die haben auf den Briefumschlägen aufgedruckt, daß die Post im Falle eines Umzuges mit der neuen Anschrift an den Absender zurückgeschickt werden soll. Nach meiner Erfahrung verfahren die Postzustellungsdienste auch entsprechend, diese Poststücke werden Dir also nicht nachgeschickt. Sie werden vielmehr ein 2. mal vom Absender versandt.
Zitat (Cambria @ 30.11.2010 17:57:26) |
die information an den absender kann man als zusatzservice zubuchen. Soweit ich weiß auch kostenlos. |
Eecht, das hat mir keiner gesagt. <_<
... meines Wissens nach, nur dann, wenn auf den Umschlag der Vermerk steht: "Falls verzogen, möglichst mit neuer Adresse, an uns zurück."
Aber mach Dir mal keine Gedanken, Deine "Post" wird schon zu Dir finden, schließlich kann jeder Deine neue Adresse über die Einwohnermeldeämter, gegen eine Gebühr, erfragen, Voraussetzung ist nur ein glaubhafter Grund...
Zitat (Cambria @ 30.11.2010 17:57:26) |
die information an den absender kann man als zusatzservice zubuchen. Soweit ich weiß auch kostenlos. |
Was heißt in diesem Zusammenhang "auch kostenlos"? Der Nachsendeauftrag war zumindest vor 'nem halben Jahr noch nicht kostenlos, weder mit diesem Zusatzservice noch ohne. Wir haben für Schwiegerpapa irgendwas um 25 Euronen blechen müssen für diesen Auftrag.
Bearbeitet von Valentine am 30.11.2010 19:59:21
Zitat (Valentine @ 30.11.2010 19:58:44) |
Was heißt in diesem Zusammenhang "auch kostenlos"? Der Nachsendeauftrag war zumindest vor 'nem halben Jahr noch nicht kostenlos, weder mit diesem Zusatzservice noch ohne. Wir haben für Schwiegerpapa irgendwas um 25 Euronen blechen müssen für diesen Auftrag. |
Richtig, 25 Euro und paar Äppelstückchen für ein ganzes Jahr. Wenn du nur für ein halbes Jahr buchst, kostet das so um die 15 Euro.
In diesem Zusammenhang heißt "kostenlos", dass der Zusatzservice kostenlos ist, nicht der Nachsendeauftrag als solcher.
Zitat (Cambria @ 30.11.2010 17:57:26) |
... Edit: nimm auf jeden fall noch die option dazu, dass auch andere briefdienstleister deine post nachsenden. kann man beim onlineauftrag des nachsendeauftrags einstellen. |
mist, das hab ich auch nicht gewußt... und gesagt hat's mir bei der Post auch keiner.
Mach Dir keine Sorgen, die Post macht mit den Nachsendeanträgen sowieso, was sie will.
Wir haben sonst immer Nachsendeanträge wegen vorübergehender Abwesenheit gestellt.
Mal waren wir anschließend unbekannt verzogen und bekamen gar keine Post mehr.
Mal wurde die Hälfte nachgeschickt, die andere gesammelt.
Dann wieder tat man so, als hätten wir überhaupt keinen Nachsendeantrag gestellt und alles landete im Briefkasten zu Hause.
Jeder Austräger macht es, wie er es für lustig hält und wenn Du Dich beschwerst, erhälst Du keine sehr freundlichen Antworten.
Zitat (Katrina Schnurz @ 30.11.2010 18:19:57) |
... meines Wissens nach, nur dann, wenn auf den Umschlag der Vermerk steht: "Falls verzogen, möglichst mit neuer Adresse, an uns zurück." Aber mach Dir mal keine Gedanken, Deine "Post" wird schon zu Dir finden, schließlich kann jeder Deine neue Adresse über die Einwohnermeldeämter, gegen eine Gebühr, erfragen, Voraussetzung ist nur ein glaubhafter Grund... |
Genau ... so erhielten wir nach gewisser Zeit Post von Firmen, denen wir - versehentlich - keine neue Anschrift mitgeteilt hatten. Wie die auf unseren neuen Adresse gekommen sind, war uns bisher ein Rätsel :mellow:
Zitat (velten @ 05.12.2010 15:53:39) |
Jeder Austräger macht es, wie er es für lustig hält und wenn Du Dich beschwerst, erhälst Du keine sehr freundlichen Antworten. |
Das kann ich nur bestätigen und bei Paketen haben sie anscheinend Narrenfreiheit. :(
Warum intressiert dich denn ob der Absender deine neue Adresse ggf. mitgeteilt bekommen könnte? :hmm:
Es interessiert mich deshalb, weil, wenn die Post das für mich macht, ich nicht selber einen - portopflichtigen - Brief schreiben muss.
Hallo Schnauf,
Du bezahlst trotzdem dafür, in Form dieser Gebühr, deren Höhe sich nach der Zeitdauer des Nachsendeantrags richtet.
Dürfte aber in den meisten Fällen günstiger kommen als Einzelbriefe.
Gruß
Highlander
Ich bezahle ja sowieso für den Nachsendeauftrag, das Briefporto würde extra anfallen.
Zitat (Gabybambi @ 30.11.2010 18:15:25) |
... diese Poststücke werden Dir also nicht nachgeschickt. Sie werden vielmehr ein 2. mal vom Absender versandt. |
Jo, und wieder an die alte Adresse....
@ Schnauf: Du musst doch nicht schreiben, ruf doch bei den Firmen an (falls Du eine Flatrate hast, kostet das nur ein wenig Zeit).
Viele bieten auch schon an, die Adresse auf deren Homepage zu ändern.