Klage beim Bundessozialgericht wie?!?!?

Huhu Leute,

weiß Einer, wie man es anstellt, eine Klage beim BSG einzureichen? Es geht darum, dass ich seit vielen Jahren Pflegekinder in Bereitschaftspflege aufnehme und die gezahlten Sätze erheblich variieren von Bundesland zu Bundesland. Und das finde ich absolut unsozial. Für die gleiche geleistete Arbei muss es auch gleiches Geld geben. Und so dachte ich, könnte man das mal einheitlich machen.
Ich freue mich auf Antworten.
LG Kerstin
Hallo, "Kelly",

Du hast doch sicherlich Leistungs-Bescheide von den verschiedenen Sozialämtern o.ä.?- Dagegen müßtetst Du wohl erstmal Widerspruch bzgl. der unterschiedlichen Leistungssätze einlegen.- Erst, wenn diese Widersprüche abgelehnt wurden, kann der Klageweg beim Sozialgericht eingeleitet werden, soviel ich weiß.

Denke, da kann/wird man Dir aber sicher noch mehr zu schreiben hier.

Liebe Grüße...Isi
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Zitat (kelly0901, 16.02.2011)
Huhu Leute,

weiß Einer, wie man es anstellt, eine Klage beim BSG einzureichen? Es geht darum, dass ich seit vielen Jahren Pflegekinder in Bereitschaftspflege aufnehme und die gezahlten Sätze erheblich variieren von Bundesland zu Bundesland. Und das finde ich absolut unsozial. Für die gleiche geleistete Arbei muss es auch gleiches Geld geben. Und so dachte ich, könnte man das mal einheitlich machen.
Ich freue mich auf Antworten.
LG Kerstin

Wenn Du eine Klage einreichen solltest vergesse bitte nicht die Frauen, die für die selbe Arbeit wie die Männer, weniger Geld bekommen. Das ist unsozial.

Oder für vielen Arbeiter in den " neuen Bundesländern ", die für die selbe Arbeit weniger bekommen als Ihre Kollegen aus den " alten Bundesländern ". Das ist unsozial.

Und vergesse bitte auch nicht die Leiharbeiter die weniger bekommen als Ihre festeingestellten Kollegen.
Für die selbe Arbeit, versteht sich. Das ist unsozial.

Es ist, und bleibt unsozial. Das ist klar.

Gehe zu einem Rechtsanwalt. Trage Ihn Dein Begehren vor uns lasse Dich von Ihn vertreten.
Oder willst Du Dich etwa selbst vertreten ?

Tip von mir. Spar schon mal. Ich denke das Du verlieren würdest und das kostet.

Bearbeitet von Houseman am 16.02.2011 15:45:11
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Vermutlich ist das Ländersache und somit wird eine Klage kein Erfolg haben.

Warum verdienen eigentlich Chinesen weniger als Deutsche gruebel.gif
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@Houseman: Du bist ja so'was von Optimist! rolleyes.gif

Lieben Gruß....Isi
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@Sparfuchs: DAS kann ich Dir beantworten...in China muß doch durch viel mehr Köpfe geteilt werden...vor allen Dingen ja auch erstmal von oben nach unten...und dann ganz viel! cool.gif

Gruß...Isi
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Ich weiß, dass es in vielen Dingen unsozial zugeht, das ist klar. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Schade, dass man hier nur solche Antworten bekommt...
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Moin Kelly,

erstmal herzlich willkommen bei den Muttis.

Frag doch vielleicht hilfsweise außerdem den Gockel (Tante Google), ob er ein paar gute Tipps für Dich hat. Auch bezüglich der Kosten, die da auf Dich zukommen können. Meines Wissens richten sich die Gerichtskosten für die Einreichung einer Klageschrift nach dem Streitwert. Der Prozessbevollmächtigte rechnet die Gebühren laut BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) ebenfalls nach dem Streitwert ab. Sofern Du nicht am Rande der Armutsgrenze lebst und damit keine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kannst, könnte es Deine Finanzen übersteigen.

Allerdings bieten die meisten Amtsgerichte auch an bestimmten Tagen eine offene beratende Sprechstunde mit Anwälten an, wo Du gegen kleines Entgelt eine Erstberatung haben kannst. Da bekommst Du zumindest mal eine erste Richtung aufgezeigt. Musst Dich halt mal durchgoogeln, wie das für Deinen Amtsgerichtsbezirk aussieht. Du sollst hiermit eigentlich nur darauf hingewiesen werden, dass es sowas gibt und nicht immer gleich der Gang zum niedergelassenen Rechtsanwalt nötig ist. Wenn Du aber tatsächlich Klage einreichen willst, kommste mE nicht um den rechtsanwaltlichen Beistand drumrum.

Guck mal beispielsweise unter www.123recht.net (sorry, Bernhard, das ist nicht als Werbelink gedacht, das hat mir der Gockel ausgeworfen) oder einer der anderen 6.130 Ergebnisse, die mir Tante Google innerhalb von 0,24 sec unter dem Suchbegriff "Klage beim BSG einreichen Kosten" ausgeworfen hat. Sorry, wenn ich Dir keine Gebrauchsanweisung mit To-Do-Liste an die Hand geben kann. Das ist eindeutig Anwaltssache.

Grüßle und viel Erfolg und lass mal hören, was Deine Recherchen ergeben haben,

Ilwedritscheline
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Die Jugendhilfe unterliegt der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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Lieben Dank Gabybambi, dass Du darauf aufmerksam machst. Dann weiß Kelly wenigstens genau, was sie den Gockel fragen muss, um die richtigen Antworten auf ihre Fragen zu bekommen. Für solche rechtlichen Fragen sind die Muttis ohnehin nicht die richtige Adresse, da wir gar nicht anwaltlich beraten dürfen. Das ist Anwaltssache. Und wie man eine Erstberatung fast für lau bekommen kann, habe ich ja bereits gepostet. Ein bisschen Arbeit muss die liebe Kelly schon selbst machen. Das sind ihre Hausaufgaben.

Grüßle,

Ilwedritscheline

Tante Edit sagt: Wer rechtlich berät, trägt auch die Verantwortung dafür. Stichworte: Eventuelle Falschberatung und daraus resultierende Regressansprüche. Jeder Anwalt hat dafür eine spezielle Versicherung, die richtig Kohle kostet.

Bearbeitet von ilwedritscheline am 16.02.2011 16:32:21
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Gut, du schreibst jedes Bundesland an und fragst nach viel die Pflegeeltern oder Pflegemütter in deren Bundesland für die selben Leistungen bekommen.
Wenn Du das weißt, es wird ja völlig Unterschiedlich sein, suchst du Dir den höchsten Satz aus und gehst nach Düsseldorf, falls Du aus NRW kommst, und beantragst dort den selben Höchstsatz. Der wir abgelehnt. Alles wird beim ersten Mal abgelehnt. Jetzt klagst Du.

Wo Du anfangen mußt wird Dir dein Rechtsanwalt sagen. Du klagst vor einem Gericht im eigenen Bundesland. Das ist das Landgericht. Das Landgericht sagt. Nein, gibt nicht mehr.

Du möchtest aber mehr und auf jeden Fall möchtest Du soziale Gerechtigkeit.

Also geht Du vor das Bundessozialgericht in Kassel.

Dort wir entschieden ob Du mehr Geld bekommst. Das Urteil wird bindend für alle Bundesländer sein.

Wenn Du gewinnen solltest, bekommen alle Pflegeeltern das gleiche Geld für gleiche Leistungen.
Das heißt: Einge bekommen mehr, die Anderen weniger und noch Andere bekommen das selbe.
Ich gehe davon aus das der Durchschnitte bezahlt wird. Ist gerecht. Nicht für alle, aber für einige.

Jetzt sollte ich für mich vor dem Ganzen aber wissen wie hoch der Durchschnittsverdienst in der BRD iliegt. Liege ich drunter oder liege ich drüber ? Sollte ich vorher schon drüber gelegen haben ist das schlecht. Wenn nicht ist es gut. Sollte ich vorher schon den Durchschnitt verdient haben, hat es für mich nichts gebracht.

Was möchtest Du denn hören kelly ? Sollen wir alle sagen : Ja mach mal. Mehr Geld ist immer gut. Geh nach Kassel. Wir kommen alle mit.

Versuche es. Wage es. Vielleicht kannst Du auch einige Mitstreiter finden die Dich unterstützen.

!!!!! Gewinne !!!!!

Vergesse aber nicht mit wem Du Dich da anlegen willst.

Das Leben ist kein Wendy Heft.
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Zitat (ilwedritscheline, 16.02.2011)
... Für solche rechtlichen Fragen sind die Muttis ohnehin nicht die richtige Adresse, da wir gar nicht anwaltlich beraten dürfen. Das ist Anwaltssache...

Genau, liebe Ilwe,
deshalb paßt Kellys Frage auch nicht so wirklich in dieses Forum!

Aber Kelly, die Tips helfen Dir hoffentlich weiter. Vielleicht hältst Du uns hier auf dem laufenden, was die anwaltliche Beratung ergeben hat bzw. ob Du vor Gericht ziehen wirst.

LG
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Wummmmms, Houseman, drastischer und fundierter hätte ich es gar nicht ausdrücken können. Es ist eben so, dass Idealismus und Realität nicht immer auf den gleichen Nenner kommen. Ich finde Deine Überlegungen wohldurchdacht aber auch desillusioniert. Nein, das ist keine Kritik. Es ist eben so.

Jo, Gabybambi, das Thema mag bei den Muttis zwar deplaziert sein, ist aber dennoch recht interessant. Ich werde es weiterverfolgen.

Grüßle,

Ilwe
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@kelly: nun bist Du aber ungerecht zu MIR!- Denn ich hatte Dir eingans eine Antwort geschickt, die nicht "NUR solch eine ..." war...!

...wenn schon, denn schon... whistling.gif Gruß...Isi
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Bevor du zu einem Bundesgericht gehst, musst du erstmal den Instanzenzug durchziehen.
Also "normales" Sozialgericht, Landessozialgericht, dann erst Bundessozialgericht.
Es sei denn, es wird eine Sprungrevision zum Bundesgericht zugelassen. Aber das ist eher SEHR unüblich.

Du könntest auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen... aber das ist megautopisch, wenn du mich fragst.

Lass dich doch einfach mal beraten, wie die Erfolgsaussichten so generell sind oder ob dein Problem vielleicht sogar schon mal abgeurteilt wurde. Denn wenn schon mal jemand ein Urteil erwirkt hat (die Tatsache, dass die von dir empfundene Ungerechtigkeit noch immer fortbesteht, spricht dafür, dass wenn es schon eine Klage deshalb gab, sie keinen ERfolg hatte), dann hat das universelle Gültigkeit. Aber da kann dich ein Fachanwalt für Sozialrecht oder ein Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht drüber aufklären.
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