Was will uns der Verstorbene: mit seinem Testament sagen?

Wir streiten gerade um ein Testament, mit der Hand geschrieben:

"Als meine Allein-Erben setze ich ein - jeweils zu gleichen Teilen (doppelt unterstrichen) -

1.) Person A (einfach unterstrichen)

2.) meine Enkelkinder (einfach unterstrichen)
Person B
Person C
Person D
Person E"

Soll alles durch 2 geteilt werden und die Enkelkinder bekommen von der Hälfte je ein Viertel oder

bekommt jeder ein Fünftel?

Was will uns der Verstorbene sagen??????????
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Zitat (SissyJo @ 30.04.2011 20:15:26)


"Als meine Allein-Erben setze ich ein - jeweils zu gleichen Teilen (doppelt unterstrichen) -


Ich würde sagen, der Verstorbene möchte, dass ihr gerecht teilt.
Also durch 5.
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ohje, bevors streit gibt wuerd ichs notariell oder anwaltlich abklaeren.

fuer mein verstaendnis : geteilt durch zwei und die enkel von einer haelfte je ein viertel.

gruss :blumen:
shewolf
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Ich sehe es so wie shewolf.

Aber es bedarf ja eh eines Erbscheins und das Erbgericht kann auf jeden Fall sagen wie das ausgelegt wird.
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Welchen Verwandtschaftsgrad hat Person A ?
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Das Gesamterbe durch 5 geteilt

So verstehe ich es.

Bearbeitet von Knuddelbärchen am 30.04.2011 20:41:01
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Zitat (Knuddelbärchen @ 30.04.2011 20:39:49)
Person A bekommt 50 % vom gesamten Erbe. Die Enkelkinder jeweils 12,5 % vom Gesamterbe. Zusammen sinds dann wieder 100 %. :blumen:

So verstehe ich es.

dem stimme ich zu.
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Zitat (Akido @ 30.04.2011 20:40:50)
dem stimme ich zu.

NEEEEEEEEE falsch!!!!! Ganz normal durch 5 geteilt. Da hab ich mich grad selbst verdaddelt :lol:

SissyJos Satz: Soll alles durch 2 geteilt werden und die Enkelkinder bekommen von der Hälfte je ein Viertel oder....

hat ja nix mit der Berechnung zu tun....

Bearbeitet von Knuddelbärchen am 30.04.2011 20:45:29
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also ich lese es so, alles soll ein Kuchen sein und jeder der genannten bekommt ein Stück von gerecht in 5 Teile geteilte Kuchen ab.
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Ich würd auf jeden Fall zu einem Notar oder Anwalt (ich weiss nicht recht wer in Deutschland für Erbschaften zuständig ist) gehen.

Es ist ja nicht "nur" das Testament wichtig, sondern auch das Erbrecht. Soviel ich weiss, gibt es auch in Deutschland einen Pflichtteil und da ist es nun sehr wichtig zu wissen, wer Person A ist (Verwandter oder irgendjemand).
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Zitat (wurst @ 30.04.2011 20:29:38)
Welchen Verwandtschaftsgrad hat Person A ?

Das ist ein wichtiger Punkt, gibt es außer den im Testament genannten Personen noch Kinder? Diese sind Pflichtteil-Berechtigt.
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@SissyJo, ich verstehe das so: der Erblasser wollte, daß die Personen A bis E sein gesamtes Vermögen zu gleichen Teilen, also geteilt durch 5, erhalten.

Aber wie Pumukel auch fragt: haben Pflichtteilsberechtigte (Ehegatte, weitere Kinder?), die der Verstorbene vielleicht absichtlich nicht bedenken wollte, dennoch ihren gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil angemeldet? Das wissen wir hier im Forum nicht. Das werdet Ihr dann nur über Anwälte oder Gerichte klären können :huh: .
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Also: Person A ist das leibliche Kind, hier Einzelkind. Der Verstorbene war verwitwet.

Ja, mit einem Notar wurde gesprochen. Nur: er ist sich selber nicht so ganz schlüssig!

Aber er hätte da so eine Theorie..............dieses doppelt unterstrichene "jeweils zu gleichen Teilen".

Die Frage ist nur, was wollte der Verstorbene, hat er sich nur falsch ausgedrückt?
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Zitat (shewolf @ 30.04.2011 20:22:24)
fuer mein verstaendnis : geteilt durch zwei und die enkel von einer haelfte je ein viertel.


So sehe ich es auch!
Und bevor es Streit gibt, würde ich, als Erbe A, eher freiwillig auf irgendwas verzichten.
Ich persönlich möchte vom Verstorbenen lieber eine persönliche Erinnerung als Geld! Oder im schlimmstenfall Schulden....

:blumen:

Bearbeitet von Blattlaus am 01.05.2011 01:30:54
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Wenn ich das richtig verstehe, dann ist A das einzige lebende Kind und die B, C, D und E sind A´s Kinder.

Ohne Ehegatte erbt das einzige lebende Kind grundsätzlich alles. Liegt ein Testamen vor, das entwas anderes besagt (zB eine Komplett-Enterbung des A) dann bekommt A als Pfichtteil die Hälfte des "normalen" Erbes. In diesem Fall also 50% des Erbes.

Ein Testament kann also gar nicht bestimmen, dass das Kind 1/5 und die vier Enkel auch je 1/5 bekomen.

Also schlussfolgere ich, dass A 50% bekomen soll und die Enkel je 12,5%

:blumen: Insi
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Meiner Meinung nach muss ja trotz Testament beim Amtsgericht ein Erbschein (von jedem) beantragt werden.
Dort kann sicherlich das Testament auch richtig "gedeutet" werden.
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Zitat (Insidias @ 01.05.2011 11:02:21)
Also schlussfolgere ich, dass A 50% bekomen soll und die Enkel je 12,5%


Ja, genau so ist.
Fast den gleichen Fall hatten wir auch vor nem halben Jahr.

LG
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