Testament: Handschriftlich oder nicht ?

Hallo,

ich habe eine Frage die ich leider bisher nicht im Internet klären konnte:

Ein Testament muss wohl komplett handschriftlich sein. Was ist wenn der Verfasser dazu nicht in der Lage ist (schreiben zu anstrengend, etc.) ? Gibt es einen Weg, ein getipptes Testament zu unterschreiben und das durch weitere Zeugen gültig zu machen ?

Fallbeispiel: Verfasser kann den langen Text nicht von Hand schreiben, könnte aber die getippte Fassung (die nach seinen Vorgaben erstellt wurde) unterschreiben.

Ich hoffe, einer von Euch weiss das zufällig.

Grüße
Murphy
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir eine Spracherkennungssoftware, weil sie es dem Verfasser ermöglicht, seine Wünsche mündlich zu erfassen und in Text umwandeln zu lassen. So kann der Verfasser seine Gedanken und Anweisungen ohne die körperliche Anstrengung des Schreibens in Form bringen und sie dann unterschreiben, um sie rechtssicher zu machen.

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Zitat (murphy @ 25.08.2006 13:34:30)
Hallo,

ich habe eine Frage die ich leider bisher nicht im Internet klären konnte:

Ein Testament muss wohl komplett handschriftlich sein. Was ist wenn der Verfasser dazu nicht in der Lage ist (schreiben zu anstrengend, etc.) ? Gibt es einen Weg, ein getipptes Testament zu unterschreiben und das durch weitere Zeugen gültig zu machen ?

Fallbeispiel: Verfasser kann den langen Text nicht von Hand schreiben, könnte aber die getippte Fassung (die nach seinen Vorgaben erstellt wurde) unterschreiben.

Ich hoffe, einer von Euch weiss das zufällig.

Grüße
Murphy

nur notariell!
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schau mal da

http://forum.jurathek.de/

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Hallo murphy !

Bei meinem Vater ( bereits verstorben 05) war es so, dass er weder schreiben noch sprechen konnte (Schlaganfall).
In unserem Fall ist der Notar mit einem Zeugen zu uns nach Hause gekommen - mein Vater war bereits bettlägerig - und hat das Testament verlesen, beglaubigt und dann in die Kanzlei mitgenommen, es wird dann aber beim Nachlassgericht hinterlegt.
Die Unterschrift meines Vater war natürlich nicht mehr die, mit der er zu gesunden Zeiten unterschreiben hat, aber es wurde trotzdem anerkannt.
Alles ziemlich kompliziert und ging wohl auch nur, weil uns de Notar schon sehr lange kannte .
Und: das kostet natürlich immer meh, als wenn man´s handschriftlich und zuhause und usw .. macht.

Ich würd mich einfachmal erkundigen bei einem Notar - auch nach evtl.Mehrkosten - solche Auskünfte sind meist umme ...
Viel Erfolg !

remix
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Danke für Eure Hilfe :blumen: :blumen: :blumen: :blumen:
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also das muss notariell und auf bestimmtem papier soweit ich weiss.
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Zitat (Nudel @ 26.08.2006 18:08:55)
also das muss notariell und auf bestimmtem papier soweit ich weiss.

Das Papier ist völlig egal. :blumen:
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Also ich als ausgebildete Reno-Fachangestellte, kann da nur bestätigen, dass er es entweder selbst schreibt und unterschreibt (am besten mit Datum), oder man beauftragt einen Notar.

Da es für den Erblasser zu anstrengend ist, das Testament zu schreiben, gehe ich mal davon aus, dass er auch nicht mehr -oder nur noch selten- das Haus verlässt.

Aus meiner Berufskenntnis kenne ich es nur so, dass der letzte Wille erst mit dem Notar besprochen wird, der sich Notizen macht und danach den Testamentsentwurf fertigt. Diesen bekommt der Erblasser dann zugeschickt und es wird ein Termin zur Beurkundung des notariellen Testaments vereinbart.

Man könnte aber (damit man den Notar im Zweifelsfall nicht zweimal zu sich nach Hause "zitieren" muss), dem Notar das getippte Testament geben, der fasst es dann in seine Urkunde und fährt dann zu dem Erblasser um es zu beurkunden.

Also merken: Privattestament geht nur handschriftlich geschrieben und unterschrieben, alles andere ist ein Privattestament.

Ausnahme: Wenn der Erblasser verheiratet ist, macht er einfach mit seiner Frau n gemeinschaftliches Privattestament, da kann die Frau den "letzten Willen" schriftlich aufnehmen und unterschreiben und der Mann muss dann nur noch sein "OK" mit seiner Unterschrift geben.
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