Tja, heute schneit es und da wir ein großes Grundstück besitzen, muss ich!!!!!leider!!!!!!Schnee schaufeln, weil sonst keiner hier ist. Habe diese unangenehme Tätigkeit heute morgen ausgeführt, aber eigentlich kann ich draussen beliben, weil es ununterbrochen schneit. Wie soll das denn gehen?Es gibt doch auch Menschen, die arbeiten und nur morgens oder abends dazu kommen. Muss man dann jemanden beauftragen?Oder reicht es morgen und abends zu bestimmten Zeiten den Weg freizuschaufeln??Freue mich über arbeitserleichternde Antworten...
Schnee schaufeln: wann muss der Gehweg frei sein??
In: Wohnen
Gestern dazu einen TV-Bericht gesehen.
Danach ist überhaupt keine eindeutige Antwort möglich weil jede Gemeinde das in ihrer Orstssatzung anders regelt. Dü müsstest dich also bei der Gemeindeverwaltung erkundigen um zu wissen, wie das bei euch ist.
Mit der Beauftragung eines Unternehmens entledigst du dich nicht der Haftpflicht. Wenn sich jemand die Knochen bricht, bist du zuerst dran. Ob du dann die Firma verklagen kannst kommt auf den Vertrag an. Deshalb genau vergewissern, wie zuverlässig die Firma ist und ins Kleingedruckte des Vertrages schauen. Hier gilt auch: Qualität hat ihren Preis.
mfg Hilfloser
Danach ist überhaupt keine eindeutige Antwort möglich weil jede Gemeinde das in ihrer Orstssatzung anders regelt. Dü müsstest dich also bei der Gemeindeverwaltung erkundigen um zu wissen, wie das bei euch ist.
Mit der Beauftragung eines Unternehmens entledigst du dich nicht der Haftpflicht. Wenn sich jemand die Knochen bricht, bist du zuerst dran. Ob du dann die Firma verklagen kannst kommt auf den Vertrag an. Deshalb genau vergewissern, wie zuverlässig die Firma ist und ins Kleingedruckte des Vertrages schauen. Hier gilt auch: Qualität hat ihren Preis.
mfg Hilfloser
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Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte
Die Gehwege müssen werktags bis spätestens 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist
unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
P.S Die Räumbreite liegt zw. 1-1,5 Meter
Die Gehwege müssen werktags bis spätestens 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist
unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
P.S Die Räumbreite liegt zw. 1-1,5 Meter
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Das mag bei euch so sein. Wo ich zuletzt gewohnt habe war das Streuen von Salz verboten.
Jetzt geht's mir gut. Wohne auf dem flachen Land, da gibts keine Fusswege. Muss nur von der Grundstücksgrenze zum Briefkasten räumen. Für mich selbst und den Briefträger. Der kommt aber erst um 3h nachmittags. Der Zeitungsmann ist so früh, dass ich für ihn nicht räumen muss.
mfg Hilfloser
Jetzt geht's mir gut. Wohne auf dem flachen Land, da gibts keine Fusswege. Muss nur von der Grundstücksgrenze zum Briefkasten räumen. Für mich selbst und den Briefträger. Der kommt aber erst um 3h nachmittags. Der Zeitungsmann ist so früh, dass ich für ihn nicht räumen muss.
mfg Hilfloser
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Hallo!
Habe ich gerade bei SWR3 gefunden:
Schnee und Eis sind für viele Autofahrer der Super-GAU. Aber auch Fußgänger fluchen über glatte und schneebedeckte Bürgersteige. Wer hier für den Winterdienst zuständig ist – René Hagdorn aus dem SWR3 Verkehrszentrum hat die Infos:
Gehwege müssen fast überall von den Bürgern schnee- und eisfrei gehalten werden. Je nach Gemeindeordnung gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gegebenenfalls auch gestreut sein muss. Kommen Eisregen und Schnee tagsüber, muss man notfalls sogar von der Arbeit nach Hause fahren. Geht das nicht, sollte ein Nachbar oder ein professioneller Hausmeisterdienst mit dem Streuen beauftragt werden. Die Gerichte sagen zwar, dass der Winterdienst im Rahmen des zumutbaren durchgeführt werden muss – bricht sich allerdings ein Passant auf einem ungeräumten Bürgersteig ein Bein, kann es für den Bewohner des Hauses, der nicht geräumt und gestreut hat, richtig teuer werden.
Mietparteien müssen sich absprechen
In Mehrfamilien-Häusern sind übrigens nicht automatisch die Bewohner der Erdgeschoss-Wohnung zum Räumen und Streuen verpflichtet. Vielmehr müssen die Mietparteien untereinander absprechen, wer wann für einen eisfreien Gehweg sorgt – die schwäbische Kehrwoche hilft da prima, Streitigkeiten zu vermeiden.
In vielen Gemeinden und Städten darf man außerdem nur noch Split streuen – Salz ist zwar nicht vollkommen verboten – darf aber vor allem aus Umweltschutzgründen nur noch bei ganz extremem Eisregen eingesetzt werden.
LG
Habe ich gerade bei SWR3 gefunden:
Schnee und Eis sind für viele Autofahrer der Super-GAU. Aber auch Fußgänger fluchen über glatte und schneebedeckte Bürgersteige. Wer hier für den Winterdienst zuständig ist – René Hagdorn aus dem SWR3 Verkehrszentrum hat die Infos:
Gehwege müssen fast überall von den Bürgern schnee- und eisfrei gehalten werden. Je nach Gemeindeordnung gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gegebenenfalls auch gestreut sein muss. Kommen Eisregen und Schnee tagsüber, muss man notfalls sogar von der Arbeit nach Hause fahren. Geht das nicht, sollte ein Nachbar oder ein professioneller Hausmeisterdienst mit dem Streuen beauftragt werden. Die Gerichte sagen zwar, dass der Winterdienst im Rahmen des zumutbaren durchgeführt werden muss – bricht sich allerdings ein Passant auf einem ungeräumten Bürgersteig ein Bein, kann es für den Bewohner des Hauses, der nicht geräumt und gestreut hat, richtig teuer werden.
Mietparteien müssen sich absprechen
In Mehrfamilien-Häusern sind übrigens nicht automatisch die Bewohner der Erdgeschoss-Wohnung zum Räumen und Streuen verpflichtet. Vielmehr müssen die Mietparteien untereinander absprechen, wer wann für einen eisfreien Gehweg sorgt – die schwäbische Kehrwoche hilft da prima, Streitigkeiten zu vermeiden.
In vielen Gemeinden und Städten darf man außerdem nur noch Split streuen – Salz ist zwar nicht vollkommen verboten – darf aber vor allem aus Umweltschutzgründen nur noch bei ganz extremem Eisregen eingesetzt werden.
LG
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Danke für die Antworten- das ist ja echt der Hammer, wenn ich das mal so sagen darf.Solche Gesetze gibt es bestimmt nur in Deutschland.
Wir z.Bsp. könnten ja nicht mal eben 100 km von der Arbeit zurück fahren, um Schnee zu schaufeln. Und unsere Nachbarn sind auch schon zieml. alt, denen sind zusätzliche Dienste nicht mehr zuzumuten.
Ich müsste ja quasi jemanden einstellen für evtl. Neuschnee.
Wir haben ein Einfamilienhaus, also sind wir auch dafür zuständig.mhhhh, ich hoffe, dass es ein sehr sehr milder Winter wird.
Und im übrigen- wie ist das denn mit Blätterbefall? Im Herbst sind diese bei Feuchtigkeit ja auch zieml. glatt...
Wir z.Bsp. könnten ja nicht mal eben 100 km von der Arbeit zurück fahren, um Schnee zu schaufeln. Und unsere Nachbarn sind auch schon zieml. alt, denen sind zusätzliche Dienste nicht mehr zuzumuten.
Ich müsste ja quasi jemanden einstellen für evtl. Neuschnee.
Wir haben ein Einfamilienhaus, also sind wir auch dafür zuständig.mhhhh, ich hoffe, dass es ein sehr sehr milder Winter wird.
Und im übrigen- wie ist das denn mit Blätterbefall? Im Herbst sind diese bei Feuchtigkeit ja auch zieml. glatt...
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in österreich muß von 5-22 uhr geschaufelt werden,wenn polizei vorbei fährt und der gehsteig nicht frei ist,wirst du heraus geläutet.dafür darf mit eisex gestreut werden. :blumen:
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Zitat (Aida, 25.11.2005) |
Und im übrigen- wie ist das denn mit Blätterbefall? Im Herbst sind diese bei Feuchtigkeit ja auch zieml. glatt... |
Das Laub muss genau wie der Schnee vom Gehweg entfernt werden.
Liebe Grüße
Landi
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