Tach zusammen.
Web-Seiten-Betreiber kennen dies ...
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Wir haben auf dieser Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe.
Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen.
Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links!
Herzlichen Glückwunsch! :)
Im zitierten Urteil des LG Hamburg wird allerdings unmißverständlich festgestellt, dass die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren.
Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein.
Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten.
Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt.
Also - Der Disclaimer ist überflüssig und nichtssagend.
Wenn man auf Webseiten Links setzt, reicht es nicht, sich davon in einem Disclaimer davon zu distanzieren.
Es muss laut Law-Blog sogar immer wieder geprüft werden, ob ein Link nach der Anbringung wirklich noch auf die Inhalte verweist, als er zur zeit der Erstellung des Links verwiesen hat. Das in einem nachweisbaren Zyklus von maxmal vier Wochen.
Wenn man nachweisen kann, dass man den Link, der sich inzwischen geändert hat, permanent beobachtet, ist dies jedoch auch kein Freifahrtschein.
Wenn dem Webseitenbetreiber bekannt ist, dass der Link (plötzlich) auf Inhalte verweist, die gegen (momentanes) Recht verstoßen, muss der Linki augenblicklich (also rasch) gelöscht werden.
Manche haben einen Link auf militante Seiten gesetzt und meinten durch den Disclaimer seien sie dann nicht zu belangen.
Herzlich Glückwunsch, wer dem Disclaimer glaubt.
Märchen und Gerüchte halten sich lange...
Bearbeitet von Syntronica am 29.11.2005 18:13:16
Web-Seiten-Betreiber kennen dies ...
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Wir haben auf dieser Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe.
Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen.
Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links!
Herzlichen Glückwunsch! :)
Im zitierten Urteil des LG Hamburg wird allerdings unmißverständlich festgestellt, dass die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren.
Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein.
Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten.
Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt.
Also - Der Disclaimer ist überflüssig und nichtssagend.
Wenn man auf Webseiten Links setzt, reicht es nicht, sich davon in einem Disclaimer davon zu distanzieren.
Es muss laut Law-Blog sogar immer wieder geprüft werden, ob ein Link nach der Anbringung wirklich noch auf die Inhalte verweist, als er zur zeit der Erstellung des Links verwiesen hat. Das in einem nachweisbaren Zyklus von maxmal vier Wochen.
Wenn man nachweisen kann, dass man den Link, der sich inzwischen geändert hat, permanent beobachtet, ist dies jedoch auch kein Freifahrtschein.
Wenn dem Webseitenbetreiber bekannt ist, dass der Link (plötzlich) auf Inhalte verweist, die gegen (momentanes) Recht verstoßen, muss der Linki augenblicklich (also rasch) gelöscht werden.
Manche haben einen Link auf militante Seiten gesetzt und meinten durch den Disclaimer seien sie dann nicht zu belangen.
Herzlich Glückwunsch, wer dem Disclaimer glaubt.
Märchen und Gerüchte halten sich lange...
Bearbeitet von Syntronica am 29.11.2005 18:13:16