Hilfe bei Scheidungskosten: Kosten einer Scheidung

Hallo erstmal!
Ich habe eine Frage zum Thema Scheidung und Kosten.
Ich habe mich von mein Ehemann getrennt und wollte nun die Scheidung einreichen.Wir haben ein gemeinsames Kind von 3 Jahren.
Er macht mir nun das leben zur Hölle mit lauter Unterstellungen wie "Du ziehst dein Sohn nicht richtig an deswegen ist er krank" sowie "Du förderst ihn nicht richtig deswegen kann er nicht richtig sprchen" und Drohungen wie "zieh dich warm an du blöde Kuh" und " Du wirst sehen was du davon hast". Die neue Freundin von meinen leider noch Ehemann schreibt mir dinge wie "der kleine tut mir leid er kann sich seine Mutter ja net aussuchen" und "Du miststück"
Mein sohn und ich lebe nun bei mein neuen Freund deswegen bekomme ich kein Arbeitslosengeld.Ich bekomme nur den Unterhalt von mein Sohn der aber auch nur die Minimalzahlung ist von 225 Euro und die 184 Euro Kindergeld.Von dem bisschen Geld könnte ich keine Scheidung bestreiten.Mein Freund fragen möchte ich auch nicht da er schon die Miete und die anderen Kosten zahlt. Gibt es irgendwas was ich beantragen kann das ich mich trozdem scheiden lassen kann ohne viel Geld zu zahlen? Ich glaube nicht das einen Anwalt gibt der das kostenlos für mich machen würde. Wenn ja das wäre schön :-).
Danke im Vorraus :blumen:
Lg sammybien
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine Rechtsschutzversicherung kann dir helfen, die Kosten für einen Anwalt und das Scheidungsverfahren zu decken, wenn du dich in einer finanziell angespannten Lage befindest. Sie bietet Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten und könnte dir ermöglichen, dich von deinem Ehemann zu trennen, ohne dich um die anfallenden Kosten sorgen zu müssen.

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Moin @Sammybien,

erstmal herzlich willkommen bei den Muttis. Du schilderst hier ein klassisches Terror-Szenario.

Geh zum Amtsgericht. Nach dem Armenrecht (das heißt heutzutage anders, ist aber Dein wichtigstes Stichwort) hast Du das Recht, Dich gegen kleines Geld anwaltlich beraten zu lassen. Der Anwalt kann Dir dann sagen, wie es weiter geht. Rechtsberatung dürfen und können wir hier nicht leisten. Davon lebt ein ganzer Berufsstand.

Davon abgesehen geht es in Deiner Familie schon recht munter zu. Die neue Freundin Deines Ehemannes giftet Dich an. Du hast selbst bei einem neuen Freund Unterschlupf gefunden, der Dich lobenswerterweise sogar aushält. Das arme Kind, das überall dazwischen steht, tut mir leid.

Grüßle,

Egeria

Bearbeitet von Egeria am 26.12.2011 13:09:22
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Wie Egeria schon schreibt führt der Weg übers Amtsgericht.
Je nach Anwalt zahlst du 20€ oder auch gar nichts.
Auch die Scheidung selbst also Gerichtskosten etc. mußt du ohne eigenes Einkommen nicht tragen. (Auch unabhängig davon was dein neuer Lebenspartner verdient)

Ich hoffe für dein Kind das ihr bald in ruhigeres Fahrwasser kommt. Aus Erfahrung (eigener und der von Bekannten) kann ich sagen wenn erst mal alles amtlich ist legt sich der "Terz" meist.
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Such mal nach prozesskostenhilfe und beratungskostenhilfe bei wikipedia. Da steht alles, was man fürs erste wissen muss. Viel erfolg!
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Du kannst ohne irgendwelche Probleme sofort zu einem Anwalt gehen! Er wird mit Dir zusammen das Formular zur Beantragung von Prozeßkostenhilfe ausfüllen. Dieses wird sodann dem Familiengericht vorgelegt mit der Bitte um Genehmigung. Die wird mit Sicherheit im Hinblick auf Deine persönliche und finanzielle Situation erteilt und der Anwalt wird anschließend alles für die Scheidung Notwendige in die Wege leiten.

Mach Dir keine Sorgen, daß eventeulle Kosten auf Dich zukommen könnten. Dies wird nicht der Fall sein!

Murmeltier

(Habe viele Jahre in einer Anwaltskanzlei gearbeitet und kenne solche Situationen sehr gut)
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wende dich an die rechtsantragsstelle beim zuständigen amtsgericht. dort mit deinen einkommensunterlagen und ausweis vorsprechen, dann kannst du einen beratungsschein für eine anwaltliche beratung bekommen. bei dieser beratung kannst du dann mit dem anwalt auch über eine mögliche prozesskostenhilfe - die der anwalt zumeist für dich beantragt - sprechen.
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meine scheidung wurde auch über prozesskostenbeihilfe abgewickelt. mein ex-mann und ich waren damals beide ohne arbeit und ersparnisse und wir haben beide nichts für die scheidung gezahlt.

wenn du mittellos bist, wird ein anwalt dich schon gut beraten.

alles wird gut
liebe grüße
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Zitat (quitscheentchen @ 26.12.2011 13:39:28)
wende dich an die rechtsantragsstelle beim zuständigen amtsgericht. dort mit deinen einkommensunterlagen und ausweis vorsprechen, dann kannst du einen beratungsschein für eine anwaltliche beratung bekommen. bei dieser beratung kannst du dann mit dem anwalt auch über eine mögliche prozesskostenhilfe - die der anwalt zumeist für dich beantragt - sprechen.

Vorweg-ps: ich hab auf den falschen beitrag zitiert, kann das wegen technikversagen nur grad nicht ändern... Sorry für eventuelle verwirrung!

Natürlich können kosten auf pkh-berechtigte zukommen!
Je nach konkreter finanzieller situation kann auch die teilweise oder ganze rückzahlung in raten angeordnet werden. Sogar dann, wenn der lebensgefährte einkommen hat (in etwa der situation der bedarfsgemeinschaft vergleichbar) oder wenn sich die finanzielle situation nachträglich bessert. So einfach ist das alles nicht... Ich hab auch mal in nem restaurant gearbeitet. Davon hab ich halt nur nicht kochen gelernt. Sorry wenn das jetzt hart klingt, aber deine aussage "ja klar kriegst du pkh und musst keine kosten fürchten" ist mindestens leichtfertig und ohne kenntnis der genauen sachlage höchstwahrscheinlich sogar falsch.
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Natürlich hast Du in gewisser Weise recht, wenn Du sagst, daß Pkh nicht generell kostenfrei bleibt. Es gibt auch Pkh, die möglicherweise in Raten ganz oder teilweise rückzahlbar ist, wenn sich die finanzielle Situation in der Trennungsphase positiv verändern sollte. Ebenso wie es Pkh-Anträge gibt, die schon von vornherein abgelehnt werden. In jedem Fall aber kann Sammybien ohne Sorgen schon vorab zum Anwalt gehen und die Fragen nach der Pkh stellen. Der Anwalt wird ihr die entsprechenden Auskünfte erteilen und falls er einen Beratungsschein benötigt, wird er ihr auch dies mitteilen und sie kann diesen Beratungsschein auch nachträglich beim Amtsgericht erhalten. Das Beratungshilfe-Formular hat der Anwalt in seiner Kanzlei vorrätig. Er wird es ihr aushändigen und Sammybien kann es beim Amtsgericht abstempeln lassen und dem Anwalt anschließend zur Abrechnung vorlegen.
Da Sammybien mittellos ist, hat der Freund sie vorübergehend kostenlos aufgenommen: Diese momentane Lage kann der Anwalt in einem Pkh-Formular entsprechend eintragen bzw. im Schriftsatz zum Pkh-Antrag berücksichtigend vermerken. Der Anwalt wird Sammybien sicher raten, sich eine eigene Wohnung zu suchen, damit die Wohnlage übersichtlicher wird.
Es gibt auch in schwierigen Fällen für den Anwalt meist eine Möglichkeit, - auch ohne daß dem Familien-Gericht gegenüber falsche Aussagen gemacht werden -, zu solchen würde sich auch kein seriöser Anwalt hinreißen lassen.

Murmeltier
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Ich möchte nur folgendes hinzufügen:
Ich habe mich vor Jahren ebenfalls scheiden lassen. Ich habe zwar Prozeßkostenhilfe bekommen, mußte aber schlußendlich meinen eigenen Anwalt doch bezahlen und das war nicht billig. Und das, obwohl ich alleinerziehend war und nur genügend Einkommen hatte, daß ich gerade an der Sozialhilfegrenze war, ohne welche zu bekommen. Also ganz so einfach ist das nicht. Aber die Beratungshilfe kriegst du vermutlich erstmal schon und der Anwalt wird Dich dann darüber informieren, wie es für Dich genau weitergeht. Viel ERfolg und starke Nerven wünsche ich Dir. Ich weiß, daß das eine schlimme Zeit ist, für Dich UND vor allem für das Kind auch, das ja wirklich zwischen den Stühlen sitzt.
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Grundsätzlich kann man sagen: Je mehr ihr untereinander, also außergerichtlich regeln könnt, desto günstiger wird die Scheidung. Hier findest Du einen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Hilfen zum Ausfüllen: *das Stichwort hätte gereicht. Wurde aber von Cambria bereits genannt* Ein guter Anwalt wird Dir beim Antrag auf jeden Fall behilflich sein.

Nach fast einem Jahr sollte die Scheidung bereits durch sein.

Bearbeitet von Highlander am 10.12.2012 18:55:13
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Hallo zusammen,

die sogenannte Prozesskostenhilfe steht sozial Schwächeren zur Verfügung und bewirkt die Befreiung von den Prozesskosten. Die genauen Details kann man unter

WERBUNG

nachlesen.

Viele Grüße!

Bearbeitet von Cambria am 10.04.2013 15:25:50
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Das ist nicht nur Werbung, sondern auch noch viel zu pauschal. PKH KANN die Befreiung von den Prozesskosten bedeuten, muss es aber nicht. Es kann auch sein, dass eine Ratenzahlung gestattet wird, aber die Prozesskosten dennoch getragen werden müssen. Und wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern, kann der Beschluss auch aufgehoben oder abgeändert werden, was zur Folge hat, dass man doch noch zahlen muss.
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Und hier eine echt abgefahrene Geschichte zum Thema Scheidung wo Alles heftig in die Hose ging.
Zum vorletztem Weihnachten verließ mich mein Mann für eine Neue und wollte sofort daß das Haus verkauft werden sollte und Scheidung erfolgte. Er seine Rente aus dem Ausland beziehend und ich schon viele Jahre nicht mehr berufstätig gewesen - und nie in Deutschland.

Als es um die Anwaltskosten ging war jeder Anwalt zu dem ich ging munter dabei mir oft abstruse Summen für das Beratungsgespräch abzuknöpfen, und sobald sie erfuhren das ich selber mittellos war, ließen sie mich immer wieder wie eine heiße Kartoffel fallen, und eine Anwältin die sich bereit erklährte wollte von mir €1000 pro Sitzung! Da mein Mann eine gute Rente bekommt hatte ich kein Recht auf staatliche Hilfe, ich selber hatte nicht das Geld um die Kosten selber zu tragen und mein Mann hätte erst blechen müssen sobald das Trennungsjahr vorbei war und Einer von uns die Scheidung eingereicht hatte.

Meine Chancen wieder arbeiten zu können waren Null da ich all meine Zeugnisse und Arbeitserfahr
ung im Ausland machte, und außerdem gute 17 Jahre zuhause geblieben war um meinem Mann den Rücken zu stärken da der Dank seines Berufes unendlich viel im fernen Ausland war.

Der Knaller kam am Ende, als die Leute die seine Rente auszahlen mir schrieben das ich zwar in Deutschland geschieden werden könnte, aber an meinen Trennungs/Scheidungsunterhalt nur ran käme wenn ich in deren Land zurück ziehen würde. Das würde man aber nach der Scheidung nur so lange auszahlen so lange mein Mann noch am Leben war, und dann hätte ich komplett ohne Altersversorgung da gestanden. Obwohl ich gebürtige Deutsche bin hätte ich in Deutschland kein Recht auf Staatsrente gehabt da ich in diesem Land nie gearbeitet und eingezahlt habe, und vom Ausland her hätte ich auch nix bekommen da ich dort nicht lange genug berufstätig war - und auch nicht deren Staatsbürgerschaft angenommen hatte.

So war es am Ende mein Glück in allem Unglück das mein Mann plötzlich ernsthaft erkrankte und seine Tussi ihn als angehenden Pflegefall vor die Tür setzte. So leben wir nun eine Zwecksgemein-
schaft die mir das Dach und die Altersversorgung absichern wird - und ihm einen würdigen letzten Weg in einem Land wo er niemanden kennt und nicht die Sprache spricht.

So schließe ich indem ich sage das ich mit Scheidungsthema echt durch die Hölle gegangen bin und mich oft wie eine sehr Fremde im eigenen Heimatsland gefühlt habe. Ehrlich gesagt eine bitter enttäuschende Erfahrung bei der ich warscheinlich auf der Straße gelanded wäre, wenn mein Schicksal es so gewollt hätte.
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Hallo ihr lieben ich hab da mal ne frage die ex von meinem freund gibt keine auskunfte uber ihr gehalt unterschreibt auch nichts jetzt ist das trennungsjahr schon rum. Wann werden die den jetzt geschiede oder geht es nicht so lange die ex nichts unterschreibt oder abgibt?
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Der Anwalt Deines Freundes sollte hier tätig werden und den Anwalt der Ex mit dem entsprechenden Schreiben und unter Fristsetzung auffordern, daß die notwendigen Unterlagen eingereicht werden!

Diese Unterlagen müssen eingereicht werden! Der Anwalt Deines Freundes hat sicherlich auch die Gehaltsnachweise und weiteren notwendigen Unterlagen bei Deinem Freund eingefordert! Diese Unterlagen müssen zwingend dem Gericht vorgelegt werden, und zwar von beiden Seiten!

Dein Freund soll sich schnellstmöglich diesbezüglich an seinen Anwalt wenden, damit die Sache ihren Fortgang nimmt. Mehr kann und darf ich Dir dazu nicht sagen. Wir sind ja keine Rechtsberatung hier!
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Wir haben alles was der Anwalt verlangt hat abgegeben. Die gegenpartei hat keinen Anwalt es sind auch viele Briefe mit Zurkenntnissnahme bei uns eingegangen die Akte liegt beim Gericht unser Anwalt sagt ihm sind jetzt erstmal die hande gebunden wie verläuft es den jetzt weiter wenn von der gegenseite weiterhin nichts passiert?
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Liebe Elenamia,

sei gegrüßt. @Murmeltier war schneller.

Meine Meinung: Ich weiß nicht, was zwischen Deinem Macker und seiner jetzigen Ex vorgefallen ist. Doch das könnte auch Dir passieren, wenn Du nicht aufpasst.

Grüßle,

Egeria
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Trotzdem danke
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Scheidungskosten sind Scheidungskosten. Die wollen bezahlt werden. Mich hat meine Scheidung DM 10.000,00 gekostet.

Du kannst versuchen, die Kosten über die Prozesskostenhilfe zu mindern. Mehr bleibt Dir nicht übrig.
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Ich könnte Dir sicherlich etwas mehr zur weiteren Verfahrensweise sagen, aber ich darf das hier nicht, bin ja kein Anwalt und selbst wenn ich einer wäre, dürfte ich Dir hier nichts raten!!

Dein Freund sollte sich überlegen, ob er nicht den Anwalt wechselt, wenn dieser nichts mehr macht! Ihm sind die Hände nämlich nicht gebunden! So, mehr geht nun aber wirklich nicht! :nene:
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Mir geht es nicht um die kosten die die Scheidung mit sich bringt mir geht es nur um eine einzige sache ob das gemeinsame kind was bei der mutter lebt zu uns kommt oder nicht.
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Da uns gesagt wurde das das gericht sich drum kummert. Danke trotzdem mir geht es nur drum ob hier die gerichte auch wirklich konsequent sind mehr nicht
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Zitat (elenamia @ 19.01.2015 14:02:24)
Wir haben alles was der Anwalt verlangt hat abgegeben. Die gegenpartei hat keinen Anwalt es sind auch viele Briefe mit Zurkenntnissnahme bei uns eingegangen die Akte liegt beim Gericht unser Anwalt sagt ihm sind jetzt erstmal die hande gebunden wie verläuft es den jetzt weiter wenn von der gegenseite weiterhin nichts passiert?

Auch nur von mir zur Kenntnisnahme. Es wäre schön und vor allen Dingen besser lesbar, wenn Du in Deinen Postings ab und zu mal ein Komma oder einen Punkt einfügen würdest, wenn ein neuer Satz beginnt.

Nichts für ungut...

;)
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Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Sorgerecht muß vom Gericht geregelt werden!

Es ist Sache des Anwaltes, sich dementsprechend zu kümmern und die notwendigen Schriftsätze bei Gericht einzureichen! Das Gericht wird sodann entsprechend entscheiden, aber sicher nicht innerhalb von einer oder zwei Wochen!

Die Gerichte, auch die Familiengerichte, haben extremst viel zu tun und von daher ist in jedem Fall ein gewisses Maß an Geduld angesagt!

Bearbeitet von Murmeltier am 19.01.2015 14:26:29
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Das ist uns klar und es ist auch nicht seit zwei drei wochen, da läuft das Gericht seit fast einem jahr hinterher. Danke euch allen fur die antwoten
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Muss dir leider aus Erfahrung sagen, dass ein Jahr bei derartigen Verfahren nicht unbedingt viel ist. Bei meinem Freund zog sich die Scheidung 2 1/2 Jahre hin...

Ich wünsche euch gute Nerven!
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Hallo, ich wollte keine neue Frage aufmachen, deswegen dahcte ich schreibe ich lieber hier meine Frage rein.
Bei einer Scheidung, ich frage weil meine beste Freundin dabei ist sich scheiden zu lassen, wie lange hat es bei euch gedauert? Ich habe zwar nach generellen Angaben gesucht und auch gefunden,http://www.scheidung.org/scheidung-dauer/ allerdings würde ich gerne persönliche Erfahrung haben wollen. Wie lange dauert es in der regel bis eine Scheidung tatsächlich durch ist?

Bearbeitet von Wattilein am 22.01.2016 15:48:08
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Zuerst muss das Trennungsjahr erreicht sein, dass ist schon mal Fakt.
Sie hat doch einen Rechtsbeistand, der kann ihr sagen, dass auch Rentenanwartschaften umverteilt werden, dazu müssen Auskünfte erhoben werden. Auch gilt es, eventuelles Vermögen zu teilen. Und wenn das alles abgeschlossen wurde, geht es recht schnell. Dann gibt es einen Termin, später ein Urteil und nach dessen Rechtskraft darf wieder geheiratet werden :lol:
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