statikberechnung: kostenpunkt

Hallo minimax

Wände mit einer Dicke von 11,5 cm sollten nicht belastet sein. So sollte es sein, ist aber leider nicht immer. Ich würde an Eurer Stelle auf jeden Fall einen Statiker beauftragen die Sache zu begutachten. Der Statiker berechnet die Stützen wie auch den Sturz und macht konstruktive Vorschläge. Geht nicht auf Erfahrungsberichte ein, jeder hat andere Erfahrungen und die Lastfälle sind auch immer unterschiedlich. Ein Statiker ist schon die richtige Entscheidung!

Bearbeitet von farbenpeter am 30.12.2011 18:40:56
So ganz grob gucken kannst Du schon mal: wenn die Wand sehr dünn ist ("halber Stein"), besteht Hoffnung, daß sie nicht tragend ist. Trotzdem mal ein Stockwerk höher gucken, ob sich die Wand dort fortsetzt: dann wird die Decke (bzw. die Wand obendrüber) dort abgestützt - Statiker fragen.
Ist die Wand ziemlich dick und geht an gleicher Stelle über mehrere Etagen, dann kannst Du "im Prinzip" etwas wegnehmen, es muss aber wohl ein Träger eingezogen werden.
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Hallo minimax

Zu jeder Wohnung gehört ein Exposè.

Da es ein Mehrfamilien-Eigentümer-Haus ist, würde ich mal die Eigentümer befragen, ob sie noch Pläne bzw. Grundrisse von den Wohnungen haben.

Die Grundlagenberechnung kann nur ein Fachmann vornehmen.

Wenn es eine tragende Wand sein sollte, würde sie nicht herausgenommen werden können, ohne neue Träger einzusetzen, die die Stabilität gewährleisten.

Ich würde einen Statiker damit beauftragen und mich beraten lassen.
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nun ist es so weit. bald. wir werden in unsere eigene wohnung ziehen. leider liegen dem bauamt keine statischen unterlagen des gebäudes(baujahr 1968) vor und auch die wohnbauverwaltung kann keine auskünfte erteilen, um welche art von wand, welche wir gerne weg hätten,es sich handelt.
klar ist, dass schweres gerät erst zum einsatz kommen kann, wenn die statikl abgeklärt ist, zumal es sich bei unserem objekt um eine wohnung in einem mehrfamilien-eigentümer-haus handelt. hat jemand eine ahnung, mit welcher größenordnung man bei einer sochen grundlagenberechnung rechnen muss? es handelt sich dabei um eine wand, welche zur hälfte (also 2,20m) herausgenommen werden soll.
ps. das gau szenario wäre jetzt, wenn mir jemand sagt, dass das in einem mehrfamilienhaus überhaupt nicht geht
ich dank euch für infos.

Bearbeitet von minimax am 30.12.2011 16:05:58
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