habe 2006 einen bestattungsvorsorgrvertrag gemacht und möchte den bestatter wechseln.grun - .der BST fordert mich auf zu unterschreiben,daß er ein unwiderliches bezugsrecht auf die leistungen - geld - im erlebnisfall hat, und an ihn abzutreten sind.
3500€ grundsumme + zt 1300 € überschuß. ich also hin und siehe da, dasselbe hatte ich beim abschluß des bestattungsvorsorgevertrag unterschrieben.nicht im vertrag, sondern extra. hat sie dann aus ihren unterlagen hervorgezaubert ,ich selber hab kein duplikat bekommen
nun die fragen
- ist dieses unwiderruflich geschäftsüblich - fall ich nicht unterschreibe,würde sie den
vertrag zerreißen
- ich würde die versicherng anschreiben, daß der betrag auf mein o. das konto des
bevollmächtigten geht. was dann. angeblich muß sie das geld freigeben
- ist der BST verpflichtet mich in regelmäßigen abständen über preiserhöhungen
zu informieren es ist alles bis ins kleinste aufgeschlüsselt - gebühren, jeder
einzelne kostenpunkt für hemd u. hose brauch mich eigentlich bloß noch in die
kiste legen
legen
- habe ich dann ein soderkündigunsrecht
im vertrag steht :
- bei auflösung des vertrages steht dem bestatter eine aufwandsentschldigung zu
das bedeutet alles oder nichts. muß er einen pauschalbetrag o. prozentsatz der
vericherunssumme o. nur des überschusses heranziehen
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3500€ grundsumme + zt 1300 € überschuß. ich also hin und siehe da, dasselbe hatte ich beim abschluß des bestattungsvorsorgevertrag unterschrieben.nicht im vertrag, sondern extra. hat sie dann aus ihren unterlagen hervorgezaubert ,ich selber hab kein duplikat bekommen
nun die fragen
- ist dieses unwiderruflich geschäftsüblich - fall ich nicht unterschreibe,würde sie den
vertrag zerreißen
- ich würde die versicherng anschreiben, daß der betrag auf mein o. das konto des
bevollmächtigten geht. was dann. angeblich muß sie das geld freigeben
- ist der BST verpflichtet mich in regelmäßigen abständen über preiserhöhungen
zu informieren es ist alles bis ins kleinste aufgeschlüsselt - gebühren, jeder
einzelne kostenpunkt für hemd u. hose brauch mich eigentlich bloß noch in die
kiste legen
legen
- habe ich dann ein soderkündigunsrecht
im vertrag steht :
- bei auflösung des vertrages steht dem bestatter eine aufwandsentschldigung zu
das bedeutet alles oder nichts. muß er einen pauschalbetrag o. prozentsatz der
vericherunssumme o. nur des überschusses heranziehen
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