Frage zum Rufnamen

In: Kinder
...aber neue Frage die irgendwie nirgendwo passt.

Meine Kleine hat drei Vornamen. Der erste war nicht mein Wunschname, da habe ich nur nachgegeben. Ich würde sie gerne mit dem dritten Vornamen rufen, weil das mein Wunschname war und ich finde, dass sie auch eher aussieht wie jemand, der so heißt.

Ist das jetzt problematisch, wenn ich ihr beibringe, dass sie mit dem dritten Namen gerufen wird? Ist das auch rechtlich irgendwie problematisch. Muss der erste Name auch der Rufname sein?

Ich habe mal einen etwas passenderen Thread-Titel vergeben.

Gruß

Highlander


Bearbeitet von Highlander am 21.05.2012 19:57:55
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Der amtliche Rufname ist nur amtlich. Es hat die Behörden nicht zu interessieren, wie man "in echt" gerufen wird. Probleme kann es allenfalls geben, wenn man sich z.B. auf dem Postamt ausweisen muss. Da aber im Personalausweis ja alle drei Namen stehen, dürfte das dann doch keine Schwierigkeiten bereiten.
:offtopic:
Bei mir liegt es etwas anders: Ich hatte den Namen, mit dem ich gerufen werde als "Pseudonym" anerkennen lassen, denn er ist aus den beiden offiziellen Vornamen nicht ohne weiteres ersichtlich.
Leider gibt es seit ein paar Jahren diese Möglichkeit nicht mehr, und so muss ich den alten, ungültigen Ausweis schon mal vorzeigen auf der Post, zusammen mit dem neuen.
Auch bei der Krankenkasse und der Bank bin ich unter diesem - jetzt nicht mehr im Ausweis stehenden - Namen angemeldet. Hm. Mal sehen was kommt.
Wenn ich aufgefordert werde, mit vor- und Nachnamen zu unterschreiben, unterschreibe ich grundsätzlich NUR mit dem Nachnamen. Bisher kein Problem. Sollte mal ein Büroheini darauf bestehen, werde ich hinzufügen "unter Zwang". :P
Eine meiner Schwestern hat das gleiche Problem; sie unterschreibt ímmer mit den realen (nicht mit einem amtlichen) Rufnamen und dem Nachnamen. Bisher ließ man das durchgehen (falls es überhaupt bemerkt wurde...).
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Du/Ihr könnt Sie natürlich mit Ihrem Erst- / Zweit-/ oder Drittnamen rufen - ein "rechtliches Problem" wird u.U. dann geben, wenn die Namen durch einen Bindestrich miteinander verbunden sind: Bsp: Anna-Lena-Sophie. Sie muß dann bei Beurkundungen (z.B. bei Ihrer standesamtlichen Trauung) mit vollem Namen unterschreiben. Ansonsten steht jeder Name für sich - sodass jeder Name als Rufname verwendet werden kann und dieser bei Beurkundungen etc. ausreicht. - so jedenfalls wurde es uns beim Standesamt erklärt - deshalb tragen unsere Jungs ihren Doppelnamen ohne Bindestrich.

Ich habe meinen Geburtsnamen nach der Trauung behalten - bei "offiziellen" Sachen unterschreibe ich mit vollem Namen - ansonsten reicht der Familienname.

Unser Großer verwendet seinen Zweitnamen in Koseform als Rufnamen.

Die "vollen Namen" einschl. Familienname werden von uns verwendet wenn wir kurz vorm :labern: Dann wissen die Jungs: "jetzt wirds ernst"

YO
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Ich habe zwei Vornamen, werde aber schon seit dem ich denken kann beim zweiten Namen gerufen. In der Geburtsurkunde ist - wohl fehlerhafterweise - der erste Name als Rufname eingetragen. Deshalb kriege ich unter meinem ersten Namen Post von Behörden, der Uni oder meinem Arbeitgeber.

Aber ich bezeichne mich eigentlich nur mit meinem zweiten Namen - gab nie Probleme. Höchstens mal nen netten Aufhänger für Smalltalk.
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