Unfallversicherung: ist der Vertrag okay?

Hallo Muttis,

für unsere neugeborene Tochter will ich eine Unfallversicherung abschließen (und im Zuge dessen für mich selbst auch gleich eine... wollte ich schon länger machen, hab es bisher aber immer veschusselt).

Gestern war jetzt der Versicherungsfritze da und hat mir zwei Antragsformulare dagelassen. Die habe ich heute morgen nochmal genau durchgelesen und bin dabei über einige Formulierungen gestolpert.
Unter anderem steht im Produktinformationsblatt:

Nicht versichert sind beispielsweise Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum

Darüber bin ich gestolpert und habe den Versicherungstyp heute nochmal angerufen.
Frage: Bezieht sich das darauf, wenn ich selbst betrunken den Unfall verursache, oder auch wenn ich durch die Schuld eines betrunkenen Dritten in einen Unfall verwickelt werde? Für mich war das nicht eindeutig.
Auskunft: Bezieht sich selbstverständlich lediglich darauf, wenn ich selbst betrunken den Unfall verursache.
Auf meine Frage, dass das aber nicht eindeutig drin steht, erhielt ich die Auskunft, das sei versicherungsrechtlich so üblich, das so zu formulieren.

Auf meine Frage, wann denn Trunkenheit laut Vertrag losgeht (das stand nämlich auch nirgends), weil, ich trinke zwar nicht viel und nicht oft, aber was passiert, wenn ich mir nach dem Genuss eines Gläschen Weins den Knöchel umknackse -
erhielt ich die Auskunft: Trunkenheit beginnt für die Versicherung so ab 1,2 oder 1,3 Promille.
Wiederum: Das steht aber nirgends schriftlich festgehalten.

Dann steht da noch drin, dass die Versicherung bei einem (meinem) Todesfall innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden muss, sonst verfällt der Anspruch (= meine Tochter soll im Todesfall die Begünstigte sein).
Auf meine Frage, was passiert, wenn mein Partner meinen Unfalltod aber erst nach einer Woche der Versicherung meldet?
kam wiederum die Auskunft: Das ist eben versicherungsrechtlich so, müsse vom Gesetzgeber aus so formuliert werden, wird aber in der Praxis selbstverständlich nicht so gehandhabt.

Soooooo. Unterschrieben hab ich ja noch nix.
Meine Frage: Sind diese Formulierungen üblich?
Wenn es nicht so gemeint wäre, dann könnte man das doch auch alles viel eindeutiger formulieren, oder? Wer garantiert mir, dass im Versicherungsfall nicht die Versicherung mit ein paar Anwälten kommt und sagt: So steht es aber im Vertrag...

Ich bin echt planlos bei solchen Sachen, bin jetzt aber echt unsicher geworden mit dem Vertrag. Oder schreiben das alle Versicherer in solchen Formulierungen rein?

Übrigens, der Vertrag wäre bei der D*B*K*, dachte eigentlich, dass die schon einigermaßen seriös sind?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hmmmz... in solchen Verträgen tummeln sich solche Nebel-Klauseln... Ich glaub, bei Verbraucherzentralen kann man solche Verträge mal checken lassen.

Zur Trunkenheit:

Ich denke, die Versicherungen werden sich da am rechtlichen Trunkenheitsbegriff (zB Trunkenheit im Verkehr, ect.) orientieren, vielleicht mit ein paar Abweichungen, aber vor 1 Promill werden auch die nicht "Trukenheit" im Sinne des Vertrages annehmen.

Die Verfallsklausel würde mich aber auch stutzig machen... Ich denke mal, dass das ein nettes Hintertürchen ist... Sie werden sicher auch noch nach den 48 Stunden zahlen, dann aber alles als "reine Kulanzzahlung" bezeichnen und nicht als vertraglich vereinbarte Leistung.
Das bringt dann wieder ziemlich viel Kram mit sich...

Bearbeitet von Cambria am 29.08.2008 17:30:05
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Nur mal ein Auszug aus dem Tarifwerk derUnfallversicherung, mit der mein Arbeitgeber zusammenarbeitet:

Der Leistungsfall
7. Welche Obliegenheitenb müssen Sie nach einem Unfall beachten?
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innnerhalb 48 Stunden zu melden.[...]ggf eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. [...]

Der Grund liegt also darin, dass nach zB x Wochen eine Obduktion so wirklich gar nichts mehr zeigt. Denkbar wäre auch, dass nach mehr als 48 Stunden eine Bestattung oder schlimmer Feuer-Bestattung schon vorgenommen worden wäre.

Zum Thema Versicherungsfall findet sich noch die Auflage, dass man bei einem Unfall "unverzüglich" einen Arzt aufsuchen muss.
"Unverzüglich" bedeutet - ohne schuldhaftes Verzögern..wenn man also ohne

Bei meinem Kunden, dem Bestatter *piiiep* ist es auch so, dass er jeden seiner Kunden eh gleich fragt, ob eine Unfallversicherung / Lebensversicherung vorhanden ist, um ggf Maßnahmen einzuleioten
Man kann also nix vergessen :)

Zum den anderen angesprochenenen Sachverhalten hab ich noch niux gefunden.. ich schreib dann Montag weiter.. Feirabend!!
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Hole dir doch noch von anderen Versicherungen ein Angebot ,es gibt auch un abhänige Versicherung Berater die suchen für dich die beste raus und es kostet dich nichts
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Auch die unabhängigen Versicherungsagenturen bzw. Berater arbeiten nicht umsonst. Auch wenn bei Unfallversicherungen keine grosse Provision herausspringt, wird diese Provision für die Vermittlung den Beratern gezahlt.

Bei den meisten Versicherungen geht der erste JAHRES-Beitrag für die Provision des Werbers drauf.

Merke: Die Versicherungen sind nicht umsonst! Und eine Leistung muss bezahlt werden.

Selbst die Verbraucherzentralen arbeiten nicht mehr umsonst. Beratungsgebühr und kostenpflichtige 0900-Nummern sind da meist üblich.

Umsonst ist heute nur noch Frag-Mutti...... :pfeifen:

Labens
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Ich würde mehrere Angebote von Versicherungen einholen. Denn es gibt bestimmt Versicherungen, die solche Formulierungen deutlicher beschreiben und nicht so schwammig formulieren. Bei den o.g. Formulierungen hätte ich auch meine Probleme. Und wenn der Vertreter keine genaue Auskunft gibt, sollte man Abstand von solchen Versicherungen nehmen.
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Hallo,

gute Informationen zu Versicherungen gibt es auch beim Bund der Versicherten, schau mal da

http://bdv.wirsindverbraucherschutz.de/

Liebe Grüße

lisa28
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Hallo,

und nicht vergessen:

alles was mündlich zugesichert wird, sollte der Vertreter Dir schriftlich bestätigen. Mit Unterschrift seines Vorgesetzten. Und das Papier mit der Zusicherung sollte als Anhang im Vertrag mit aufgeführt sein.
Sonst kann der Nachweis der mündlichen Zusicherung sehr schwierig werden!
Also auch die Antworten des Vertreters auf Deine Fragen schriftlich fixieren lassen, damit sich alle daran erinnern können wenn es zum Ernstfall kommt.

Gruß

Highlander
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