Hallo Muttis,
für unsere neugeborene Tochter will ich eine Unfallversicherung abschließen (und im Zuge dessen für mich selbst auch gleich eine... wollte ich schon länger machen, hab es bisher aber immer veschusselt).
Gestern war jetzt der Versicherungsfritze da und hat mir zwei Antragsformulare dagelassen. Die habe ich heute morgen nochmal genau durchgelesen und bin dabei über einige Formulierungen gestolpert.
Unter anderem steht im Produktinformationsblatt:
Nicht versichert sind beispielsweise Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum
Darüber bin ich gestolpert und habe den Versicherungstyp heute nochmal angerufen.
Frage: Bezieht sich das darauf, wenn ich selbst betrunken den Unfall verursache, oder auch wenn ich durch die Schuld eines betrunkenen Dritten in einen Unfall verwickelt werde? Für mich war das nicht eindeutig.
Auskunft: Bezieht sich selbstverständlich lediglich darauf, wenn ich selbst betrunken den Unfall verursache.
Auf meine Frage, dass das aber nicht eindeutig drin steht, erhielt ich die Auskunft, das sei versicherungsrechtlich so üblich, das so zu formulieren.
Auf meine Frage, wann denn Trunkenheit laut Vertrag losgeht (das stand nämlich auch nirgends), weil, ich trinke zwar nicht viel und nicht oft, aber was passiert, wenn ich mir nach dem Genuss eines Gläschen Weins den Knöchel umknackse -
erhielt ich die Auskunft: Trunkenheit beginnt für die Versicherung so ab 1,2 oder 1,3 Promille.
Wiederum: Das steht aber nirgends schriftlich festgehalten.
Dann steht da noch drin, dass die Versicherung bei einem (meinem) Todesfall innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden muss, sonst verfällt der Anspruch (= meine Tochter soll im Todesfall die Begünstigte sein).
Auf meine Frage, was passiert, wenn mein Partner meinen Unfalltod aber erst nach einer Woche der Versicherung meldet?
kam wiederum die Auskunft: Das ist eben versicherungsrechtlich so, müsse vom Gesetzgeber aus so formuliert werden, wird aber in der Praxis selbstverständlich nicht so gehandhabt.
Soooooo. Unterschrieben hab ich ja noch nix.
Meine Frage: Sind diese Formulierungen üblich?
Wenn es nicht so gemeint wäre, dann könnte man das doch auch alles viel eindeutiger formulieren, oder? Wer garantiert mir, dass im Versicherungsfall nicht die Versicherung mit ein paar Anwälten kommt und sagt: So steht es aber im Vertrag...
Ich bin echt planlos bei solchen Sachen, bin jetzt aber echt unsicher geworden mit dem Vertrag. Oder schreiben das alle Versicherer in solchen Formulierungen rein?
Übrigens, der Vertrag wäre bei der D*B*K*, dachte eigentlich, dass die schon einigermaßen seriös sind?
für unsere neugeborene Tochter will ich eine Unfallversicherung abschließen (und im Zuge dessen für mich selbst auch gleich eine... wollte ich schon länger machen, hab es bisher aber immer veschusselt).
Gestern war jetzt der Versicherungsfritze da und hat mir zwei Antragsformulare dagelassen. Die habe ich heute morgen nochmal genau durchgelesen und bin dabei über einige Formulierungen gestolpert.
Unter anderem steht im Produktinformationsblatt:
Nicht versichert sind beispielsweise Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum
Darüber bin ich gestolpert und habe den Versicherungstyp heute nochmal angerufen.
Frage: Bezieht sich das darauf, wenn ich selbst betrunken den Unfall verursache, oder auch wenn ich durch die Schuld eines betrunkenen Dritten in einen Unfall verwickelt werde? Für mich war das nicht eindeutig.
Auskunft: Bezieht sich selbstverständlich lediglich darauf, wenn ich selbst betrunken den Unfall verursache.
Auf meine Frage, dass das aber nicht eindeutig drin steht, erhielt ich die Auskunft, das sei versicherungsrechtlich so üblich, das so zu formulieren.
Auf meine Frage, wann denn Trunkenheit laut Vertrag losgeht (das stand nämlich auch nirgends), weil, ich trinke zwar nicht viel und nicht oft, aber was passiert, wenn ich mir nach dem Genuss eines Gläschen Weins den Knöchel umknackse -
erhielt ich die Auskunft: Trunkenheit beginnt für die Versicherung so ab 1,2 oder 1,3 Promille.
Wiederum: Das steht aber nirgends schriftlich festgehalten.
Dann steht da noch drin, dass die Versicherung bei einem (meinem) Todesfall innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden muss, sonst verfällt der Anspruch (= meine Tochter soll im Todesfall die Begünstigte sein).
Auf meine Frage, was passiert, wenn mein Partner meinen Unfalltod aber erst nach einer Woche der Versicherung meldet?
kam wiederum die Auskunft: Das ist eben versicherungsrechtlich so, müsse vom Gesetzgeber aus so formuliert werden, wird aber in der Praxis selbstverständlich nicht so gehandhabt.
Soooooo. Unterschrieben hab ich ja noch nix.
Meine Frage: Sind diese Formulierungen üblich?
Wenn es nicht so gemeint wäre, dann könnte man das doch auch alles viel eindeutiger formulieren, oder? Wer garantiert mir, dass im Versicherungsfall nicht die Versicherung mit ein paar Anwälten kommt und sagt: So steht es aber im Vertrag...
Ich bin echt planlos bei solchen Sachen, bin jetzt aber echt unsicher geworden mit dem Vertrag. Oder schreiben das alle Versicherer in solchen Formulierungen rein?
Übrigens, der Vertrag wäre bei der D*B*K*, dachte eigentlich, dass die schon einigermaßen seriös sind?