Schöffen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter: Wer kennt sich damit aus? Wer macht es?

Es werden jetzt wieder Schöffen und Verwaltungsrichter für die Amtszeit 2014-2018 gesucht.
Macht einer von Euch sowas? Ich finde das interessant und es reizt mich, ich wüsste aber gern mehr darüber, was da so auf einen zu kommt.
Website Verband der Schöffinnen und Schöffen
Schau mal unter dem oben genannten Link, da hat der Landesverband BaWü der Schöffinnen und Schöffen schon mal ganz viel zusammengestellt über das Schöffenamt.
Was inhaltlich auf dich zukommt, kannst du dir vielleicht so in etwa schon auf der Homepage des Gerichts ansehen, in dem die Schöffen eingesetzt werden würden.
Generell kann an einem Verwaltungsgericht so ziemlich alles vorkommen - von der Baugenehmigung bis zum Landeswasserstraßengesetz bis hin zum Landeskampfhundegesetz, Gaststättengenehmigungen, Bescheiden über Kosten fürs Abschleppen von Autos, Polizeirechtliche Fragen,... ist oft sehr bunt, aber manchmal auch dröge - wie an jedem Gericht hat man es nicht immer mit den filmreifen Fällen zu tun.
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Danke, Cambria, da steht schon viel interessantes drin.

Trotzdem würde ich gern wissen, ob jemand von euch bereits eigene Erfahrung mit diesem Amt gemacht hat, positives alsauch negatives.
Es liegt mir auch weniger an filmreifen Fällen, als auf einen interessanten Einblick in unsere Gesellschaft und ihr Rechtssystem.
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Ich kenne das Justizsystem nur aus anderen Perspektiven (NICHT die des Angeklagten wink.gif ) und kann dir versprechen, dass du den Einblick in die Gesellschaft bekommen wirst - manchmal sogar mehr, als dir lieb sein wird.

Es gibt ja nicht nur im Verwaltungsgericht Schöffen, sondern auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit, im Sozialgericht, an den Finanzgerichten und natürlich in der Strafgerichtsbarkeit.

Als Schöffe in der Strafgerichtsbarkeit wird man auch mit Fällen konfrontiert, die einen unter Umständen auch mit den Extremen des "Menschlichen" bekannt machen.
Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht landen im Strafrecht klick nur Anklagen, bei denen ein bis vier Jahre Haftstrafe zu erwarten sind. Das heißt, dass es entweder um knackige Delikte geht, bei denen der Mindeststrafrahmen schon mindestens 1 Jahr Knast bedeutet oder dass sich aus der Tatbegehung oder dem Täter selbst so eine hohe Straferwartung ergibt. Den kleinen Ladendieb, der eine Stange Kippen gemopst hat, wird man dort also nicht sehen. Eher den großangelegten Serieneinbrecher oder Räuber, vieleicht auch mal "white collar crimes" wie Steuerhinterziehung oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Auch in den Strafkammern am Landgericht (große und kleine Strafkammer) sitzen Schöffen mit am Richtertisch - da kann es dann auch um Sexualdelikte, Tödungsdelikte und Mord gehen (sieh dir mal § 74 GVG an, der die Zuständigkeit des Schwurgerichts beschreibt - auch hier sitzen Schöffen).
Wenn du wissen möchtest, wie es vor Gericht zugeht und du einen ersten Eindruck haben möchtest, kann ich dir nur empfehlen, dir mal ein paar öffentliche Verhandlungen am Amts- oder Landgericht deines Bezirkes anzusehen. Vorher solltest du keine Entscheidung fällen, was die Meldung für das Schöffenamt angeht.

Man muss sich bewusst sein, dass man dort mit Dingen konfrontiert werden könnte, bei denen man im Fernsehen umschalten würde.

Schöffen in der Arbeits-, Sozial-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit haben einen vergleichsweise weniger nervenaufreibenden Job wink.gif

Bearbeitet von Cambria am 28.01.2013 17:43:18
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Zitat (Cambria, 28.01.2013)
Wenn du wissen möchtest, wie es vor Gericht zugeht und du einen ersten Eindruck haben möchtest, kann ich dir nur empfehlen, dir mal ein paar öffentliche Verhandlungen am Amts- oder Landgericht deines Bezirkes anzusehen. Vorher solltest du keine Entscheidung fällen, was die Meldung für das Schöffenamt angeht.


Da war Cambria schneller, aber genau das wollte ich dir auch vorschlagen.

Ich würde das auch an mehreren Gerichten machen, wenn du nicht weißt, wo du eingesetzt wirst. Es kann recht interessant, aber wie schon gesagt auch recht langweilig sein.

Die Gerichte kenne ich jetzt nur als Zuhörerin. wink.gif
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außerdem ist es auch eine Verpflichtung auf lange Zeit, bist Du Schöffe, musst Du die Termine wahrnehmen.
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Einmal vorgeschlagen als Schöffe kann man gar nicht mehr ablehnen.
Und zu den Ausnahmefällen zähle ich nicht.
Ich bin sehr gespannt, was da auf mich zukommt.
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Du kannst schon absagen, aber nur einzelne Termine und das auch nur, wenn wirklich wichtige andere Verpflichtungen entgegenstehen.

Trotzdem würde ich gerne die Verpflichtung übernehmen, Schöffin zu sein. Es ist ein wichtiges Amt und die Damen und Herren Laienrichter haben einen enormen Einfluss auf die Entscheidung - als "Stimme des Volkes", in dessen Namen ja die Urteile gefällt werden.
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Ich war vier Jahre als Schöffe am Jugendgericht.

Es war schon auch manchmal traurig. Vielleicht sollte jeder mal so etwas machen.

Es ist nicht immer leicht das richtige Maß zu finden. Wenn zwei Schöffen die selbe Meinung haben, können sie sogar die Richterin überstimmen.
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Zitat (Cambria, 29.01.2013)
Du kannst schon absagen, aber nur einzelne Termine und das auch nur, wenn wirklich wichtige andere Verpflichtungen entgegenstehen.


Das würde jetzt bedeuten, dass man seinen Urlaub während der Gerichtsferien nehmen muss?

Oder verstehe ich das jetzt falsch?
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Hm... offiziell gibt es keine Gerichtsferien mehr. Jedenfalls nicht in NRW. Bei der Frage würde ich mich vielleicht mal an den Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter wenden, denn dass kann vielleicht sogar zwsichen den einzelnen Bundesländern und OLG-Bezirken abweichend gehandhabt werden.
Die Schöffendienstpläne stehen aber eigentlich genau so früh wie die Richterdienstpläne fest - man muss vielleicht langfristig planen, wenn ich mich nicht irre, stehen die Dienstpläne immer ein Jahr im Voraus fest.

Bearbeitet von Cambria am 29.01.2013 18:44:29
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Nein tante ju, Urlaub planen und dann machen das die anderen Schöffen.
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