Mietrechtsfrage: Rechte des Untermieters

In: Wohnen
Hallo ihr,

ich wohne nun seit über einem Jahr als Untermieterin in einer sanierten Altbauwohnung. Die Hauptmieterin hat nun den Vertrag gekündigt, da sie aus beruflichen Gründen die Stadt wechseln wird. Angedacht war, das ich den Mietvertrag (und auch einige ihrer Möbel) übernehme.
Nun gab es allerdings einen Schwarzschimmelvorfall an den Außenwänden unserer Schlafzimmer, den ich vor 3 Monaten meldete, weshalb die Verwaltung nicht allzugut auf mich zu sprechen ist. Gekümmert hat sich keiner. Mietminderung habe ich nicht einmal erwähnt, was ich wohl aber besser hätte tun sollen. Weggemacht hab letztlich ich das Zeug.
Auch anderweitig haben wir in die Wohnung investiert. So zum Beispiel mit dem Einbau einer recht ansehnlichen Küchenkonstruktion wo vorher nur eine hässliche, alte Spüle stand.
Nun heißt es, das ich den Hauptmietvertrag nicht bekomme, da ich seit Kurzem selbstständig bin und demnach nicht über ein geregeltes Einkommen verfüge. Eine vorliegende Bürgschaft meiner Eltern (beides Gutverdiener) könne nicht als ausreichend akzeptiert werden. Dabei sei angemerkt das die bisherige Hauptmieterin, Studentin war als man mit ihr den Mietvertrag schloss. Das man mir also mein Zuhause nehmen möchte, scheint mir ganz andere Hintergründe zu haben. Man möchte offensichtlich keine Mieter die sich kümmern. Und ich möchte nicht umziehen nach allem was ich in der Wohnug an Arbeit geleistet habe.
Mir stellt sich nun die Frage ob ich so eine Art Gewohnheitsrecht habe oder mein Status (denn momentan werde ich als Jungunternehmen noch staatlich unterstützt) eine Handhabe darstellt. Kann jemand helfen?
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Luftfeuchtigkeitssensor könnte dir helfen, die Feuchtigkeit in deiner Wohnung besser zu überwachen und rechtzeitig zu erkennen, bevor Schimmel entsteht. So kannst du in Zukunft frühzeitig Maßnahmen ergreifen und entsprechende Probleme gegenüber der Verwaltung dokumentieren.

Thlevel Mini Digital Hygrometer jetzt bei Amazon kaufen für 15,29 € (statt 17,99 €, -15 %)! [Anzeige]

Wie es aussieht hast Du, bezüglich der Wohnung, leider schlechter Karten.

HIER oder HIER
Da steht aber nix von Gewohnheitsrecht oder dergleichen.
Ich wünsch Dir Glück.

Bearbeitet von Rumburak am 26.02.2013 16:23:15
Gefällt dir dieser Beitrag?
***Hi,
wir können und dürfen dir leider keine rechtlichen Auskünfte geben. Bitte wende dich an den Mieterschutzbund oder einen Rechtsanwalt. Dort bekommst du fundierte juristische Beratung und hast Ansprechpartner, die sich sicher und verlässlich mit der Materie auskennen.

Thread geschlossen.***
Gefällt dir dieser Beitrag?
GesperrtNeues ThemaUmfrage

Passende Tipps
Bücherkorb: SnapPap meets Stoff!
Bücherkorb: SnapPap meets Stoff!
11 29
Linkshändigkeit im Alltag
Linkshändigkeit im Alltag
8 42
Was tun bei Leichtgläubigkeit oder Altersstarrsinn?
Was tun bei Leichtgläubigkeit oder Altersstarrsinn?
20 38
Griffpolster für Rucksack nähen
Griffpolster für Rucksack nähen
9 12