Von Vorteilsnahme für politisches Handeln steht da nichts.
Davon hast du auch nichts gesagt, du hast geschrieben, dass es kein Anti-Korruptionsgesetz gibt, dass gibt es aber mit 108e ^_^.
Der neue EU-Kram ist nur eine Verschärfung, der die von dir beschriebenen Lücken der Vorteilsnahme schließt (und noch paar andere Sachen glaub ich).
Und ich wüsste jetzt immernoch gerne, wo der Unterschied zwischen "legal" und "nicht strafbar" sein soll :blumen:.
Bearbeitet von DerDieDas am 10.04.2013 16:50:04
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Wyvern1.859 Beiträge Dabei seit: 04.12.06
Im Grunde genommen ist es Diebstahl von Bandbreite. Gibt im juristischen Fachjargon sicher noch mehr Bezeichnungen für ZB das ausspähen von Daten innerhalb dieses Netzes. Es ist ja auch Hausfriedensbruch, wenn jemand unerwünscht durch ein nicht verschlossenes Gartentürchen in mein Grundstück geht. Wenn er sich dann auch noch an meiner Aussensteckdose bedient ist das definitiv Diebstahl. Genauso "legal" *hust* ist das unbefugte eindringen ins WLAN und nutzen des Internetanschlusses. Wird bei dieser Nutzung auch noch etwas illegales gemacht (Filesharing, KinderPr0n, Cyberattacke usw) dann ist das im Grunde ähnlich als würde der Eindringling auf dem Grundstück zB Giftmüll in die Kanalisation schütten.
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DerDieDas981 Beiträge Dabei seit: 24.05.11
Zitat (Wyvern @ 10.04.2013 21:00:02)
Im Grunde genommen ist es Diebstahl von Bandbreite.
Nein, da es kein physisches Gut ist.
Zitat (Wyvern @ 10.04.2013 21:00:02)
Gibt im juristischen Fachjargon sicher noch mehr Bezeichnungen für ZB das ausspähen von Daten innerhalb dieses Netzes.
Da wird aber nichts ausgespäht.
Zitat (Wyvern @ 10.04.2013 21:00:02)
Es ist ja auch Hausfriedensbruch, wenn jemand unerwünscht durch ein nicht verschlossenes Gartentürchen in mein Grundstück geht.
Ein Wlan hat aber keine fixe Begrenzung. Und ein offenes Wlan wird eben als "erwünscht" angesehen.
Zitat (Wyvern @ 10.04.2013 21:00:02)
Wenn er sich dann auch noch an meiner Aussensteckdose bedient ist das definitiv Diebstahl.
Nein, immernoch kein Diebstahl. Der Vergleich passt nebenbei sowas von gar nicht ....
Zitat (Wyvern @ 10.04.2013 21:00:02)
Genauso "legal" *hust* ist das unbefugte eindringen ins WLAN und nutzen des Internetanschlusses.
Ist das Wlan ungesichert, ist es eben "befugt".
Zitat (Wyvern @ 10.04.2013 21:00:02)
Wird bei dieser Nutzung auch noch etwas illegales gemacht (Filesharing,
Filesharing ist nicht illegal.
Zitat (Wyvern @ 10.04.2013 21:00:02)
KinderPr0n, Cyberattacke usw) dann ist das im Grunde ähnlich als würde der Eindringling auf dem Grundstück zB Giftmüll in die Kanalisation schütten.
Nö. Störerhaftung und man ist selbst schuld, dass man Unbekannten einen legalen Zugriff auf seinen Internetanschluss ermöglicht hat.
Wer nicht verschlüselt, legt auch Geld auf die Straße und regt sich dann darüber auf, dass es jemand genommen hat.
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tante ju
Zitat (Rheingauner @ 09.04.2013 18:26:06)
schön von Dir zu hören.....halt uns doch mal auf dem Laufenden.
Ich hoffe jetzt erst mal, dass sich nichts tut und tatsächlich jemand nur am Skypen war.
Da ich in letzter Zeit eigentlich nur unsere Urlaubsflüge und drei Hotelübernachtungen übers Internet getätigt habe, wird über mein Kaufverhalten auch nicht viel in Erfahrung zu bringen sein. Allerdings natürlich die Zeit, in der wir abwesend sind. Da werde ich mich aber auch noch bei der Polizei erkundigen, was man da machen kann.
Im schlimmsten Fall bekomme ich Post von der Staatsanwaltschaft und muss dann ärgerlicherweise einen Rechtsanwalt einschalten.
Sollte sich irgendwas ergeben, werde ich natürlich berichten.
Aber ich finde es einfach toll, wie ihr hier auf mein Problem eingegangen seid. :blumen: