zu hohe Thujahecke auf Grenze: die Thuja unseres Nachbarn sind sehr hoc

huh.gif Hallo zusammen, unser Nachbar hat dicht an die Grenze zu unserem Garten eine Thujahecke angelegt und vor 20 Jahren zugesichert, sie regelmäßig zu schneiden, damit sie nicht zu hoch werden. Mittlerweile sind sie ca. 8 m hoch und wir haben teilweise gar keine Sonne mehr, vor allem die Abendsonne nehmen sie vollkommen weg. Wir baten jährlich mehrmals darum, sie etwas herunterzuschneiden, nix.
Ich denke, so auf Grenze dürfen die doch nicht so hoch sein.....habt ihr Erfahrung mit einem ähnlichen Problem?
Gruß, Lollipop wacko.gif
Um das beurteilen zu können, mußt du im entsprechenden Nachbarrechtsgesetz, bundeslandspezifisch (!) nachlesen.
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Bei uns ist das nicht gestattet. Die Hecke muss einen Abstand von mindestens 50cm von der Grundstücksgrenze haben und darf nur um die 2 Meter hoch sein. Alles, was höher wachsen soll, muss mit deutlich mehr Abstand gepflanzt werden. Ich weiß nicht, ob das nur regional oder bundesweit so ist, aber ich würde an deiner Stelle mal bei der Stadt anrufen. Möglicherweise findest du auf deren Website sogar die Bestimmungen zum Download. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass eine 8-Meter-Hecke auf der Grenze irgenwo in D ohne Einverständnis des Nachbarn erlaubt ist.
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Bevor du mit irgendwelchen Regeln und Gesetzen wedelst, würde ich es noch mal im Guten versuchen... Ihr müsst schließlich weiterhin nebeneinander wohnen. Es gibt nichts schlimmeres, als in Unfrieden mit den Nachbarn zu leben und sich am Besten noch gegenseitig mit Gerichtsverfahren wegen des berühmten "Gnolleabsnschdrauch" am "Maschndroahtzauuun" zu überziehen.

Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, bietet den Nachbarn doch an, beim Rückschnitt zu helfen. Eine 8 Meter hohe Hecke (wow... die ist also fast so hoch wie ein 3-stöckiges Wohnhaus?) zurück zu schneiden ist sehr viel Arbeit. Vielleicht sind eure Nachbarn deshalb etwas "zögerlich", diese Arbeit in Angriff zu nehmen? Ihr könnt zum Beispiel selbst mit anpacken, eure Geräte dafür mit zur Verfügung stellen, etwas Platz in eurer Biotonne für den (gehäckselten) Grünschnitt anbieten, einen Hänger für den Transport des Grünschnitts zu den Stadtwerken organisieren,... da gibts viele Möglichkeiten. Wenn ihr mit anpackt, geht es schneller, es ist einfacher, lustiger und vielleicht könnt ihr das ja auch mit einem gemeinsamen Grillen oder einem Sonnen-Untergangs-Bierchen verbinden. Denn ihr profitiert ja auch von einer zurückgeschnittenen "Monsterhecke", da macht es sicher nichts aus, auch mal mit anzupacken, obwohl man eigentlich nicht dazu verpflichtet wäre.

Bearbeitet von Cambria am 26.04.2013 09:31:44
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Das wäre wünschenswert, aber meist nicht die Realität, Cambria. Aber Versuchen kostet nichts. Kosten wird der Rückschnitt verursachen, und nicht zu knapp, wenn nicht im Nachbargarten ne lauschige Ecke gefunden wird, wo das Zeug vor sich hindümpeln kann. Bei 8m runter auf 2 m wird ein Grünschnitt-Container oder eine große KFZ-Ladefläche nötig sein, ganz abgesehen vom Arbeitsaufwand.

Was den Abstand betrifft: 50 cm Abstand von der Grenze sind Peanuts. Da ist immer noch fast die Hälfte der ausgewachsenen Hecke auf Nachbars Grund und Boden. Man sollte so etwas auch pflegen können, ohne das Nachbargrundstück betreten zu müssen, ist immer das Beste. Einfach mal ein wenig in die Zukunft blicken. Getroffene Absprachen und einstige Zustimmung können im Laufe der (Wuchs)Jahre ein wenig anders gesehen werden...diese Erkenntnis kommt oft erst, wenn aus den süßen kleinen Pflänzchen kärftige Bäume geworden sind...die Nachbarn stinkfaul oder alt und/oder krank sind.
Für kleine Gärten sind Hecken nix, es sei denn, man pflanzt diese in die eigene Gartenmitte, mein Standpunkt.

Bearbeitet von horizon am 26.04.2013 10:05:16
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danke für eure Antworten...wir haben schon 1000 mal mit der guten Frau geredet, ihr angeboten, zusammen mit unserem Doppelhausnachbar, das Ganze selbst zurückzuschneiden, sogar alles zu entsorgen....wir haben auch keinen Streit mit ihr, feiern gelegentlich sogar zusammen....aber sie besteht auf ihren ''grünen Zaun'', da sie von niemanden gesehen werden will. Sie hat rundum ihr Grundstück 2 m hohe Holzwände aufgebaut und igelt sich total ein. Sie ist Witwe und hat psychische Probleme....mit gutem Zureden ist da nix zu machen. Diese Hecke überdeckt ihr Schlafzimmerfenster, so kann man von unserem 2. Stock nicht zu ihr rübersehen, so möchte sie das. Es ist schon schwierig, wir möchten auch nicht mit Behörden oder Rechtsanwalt ankommen, vielleicht erwischen wir sie mal bei einem Glas Wein im Guten, werden es weiterhin mit Gesprächen versuchen. Ein anderer Nachbar wollte schon einfach selbst Hand anlegen und alles 1 m runterschneiden, aber ich glaube das kann bös ins Auge gehen....
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Auszug aus dem Nachbarrecht Rheinland-Pfalz (laut deinem Profil wohnst du da)

Zitat
§45:
Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 46 - folgende Abstände einzuhalten:
mit Hecken über 2,0 m Höhe
Einen um das Maß der Mehrhöhe größeren Abstand als 0,75 m.


Also müsste die Hecke 6,75m von der Grundstücksgrenze entfernt sein, oder entsprechend auf 2m gekürzt sein, wenn sie direkt an dem 2m hohen Holzzaun steht (darf die Einfriedung nicht überragen)
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Ich sehe ein ganz anderes Problem:
Da die Hecke seit vielen Jahren mehr oder weniger geduldet wurde (jedenfalls wurde offiziell nichts dagegen unternommen), könnte sich die Nachbarin mittlerweile auf Gewohnheitsrecht berufen.
Klingt zwar unglaublich, ist aber eigene Erfahrung (in NRW).

Wir hatten in Unkenntnis der Gesetzeslage erst mehr als fünf Jahre nach unserem Einzug darauf bestanden, dass die Fichtenhecke der Nachbarn gestutzt würde.
Pech gehabt, s. o. Inzwischen überragen die Bäume das Haus um etliche Meter. cry_1.gif
Aber ich wohne nicht mehr dort. cool.gif
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Naja, wann und wie Gewohnheitsrecht besteht, ist von sooooo vielen Einzelumständen abhängig, dass man nicht pauschal sagen kann, dass etwas wegen Gewohnheitsrecht stehen bleiben darf, nur weil's da schon Jahre stand.
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Sehe ich ähnlich, Cambria flowers_2.gif

Gewohnheit wäre in dem Fall dann eher, wenn die Hecke nicht wachsen und das Nachbargrundstück in den sicheren Dornröschchenschlaf schicken würde.
Ich bin auch drauf und dran, eine stadtische Riesenkiefer zu reklamieren. Unser Grundstück incl. Gartenhaus liegt unter einr dicken Doppelnadelschicht begraben. Der Baum ist mit einer diskreten Marke versehen, daher wohl unwahrscheinlich, daß der Baum überhaupt mal zurechtgestutzt wird.
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Bei uns haben die Behörden gerade gegen das Gewohnheitsrecht entschieden. Da wurde das normale Baurecht und Nachbarschaftsrecht angewandt. Man kann Pech oder auch Glück haben.
Ich würde mit den entscheidenden Nachbarn die gute Frau auf eine Flasche sehr guten Wein einladen und das Thema noch einmal besprechen. Aber ich würde auch die Alternative, sprich die Meldung bei der Behörde ansprechen.
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Zitat (AlteWeiseMutti, 21.05.2013)
Bei uns haben die Behörden gerade gegen das Gewohnheitsrecht entschieden. Da wurde das normale Baurecht und Nachbarschaftsrecht angewandt. Man kann Pech oder auch Glück haben.

So ist es.

Bei uns muss man es innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht haben, nachdem die Bäume über die Zwei-Meter-Grenze hinausgewachsen sind.
Sonst erlischt der Anspruch.

Lollipop ist es aber egal. Sie hat sich schnell wieder abgemeldet.
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