Bürgschaft sittenwidrig? Bürgschaft - mein Ex-Mann als Bürge

Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und getrennt lebend, habe ein Kind und musste aufgrund der Trennung umziehen. Jetzt habe ich mir eine kleine Wohnung zusammen mit meiner Tochter gesucht, allerdings kann ich gerade keine Gehaltszettel oder Ähnliches beim Vermieter vorweisen. Deshalb hat mir mein (Noch-)Mann angeboten als Bürge für mich einzustehen, damit ich die Wohnung (hoffentlich) auch bekomme.

Jetzt meinte meine Freundin, dass es wohl sittenwidrig wäre seinen Mann als Bürgen zu haben. Wegen der emotionalen Bindung bzw. dem Drang helfen zu "müssen".
Ich habe im Internet versucht nachzulesen, aber ganz sicher bin ich mir jetzt immernoch nicht.
Hat jemand ähnliches erlebt bzw. kennt sich jemand von euch in dem Thema gut aus?

Danke schonmal!!
VG Homemad :D
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir eine Mietausfallversicherung, denn sie könnte das Risiko für den Vermieter minimieren, falls du oder dein Bürge die Miete nicht zahlen können. Dies könnte das Argument der Sittenwidrigkeit entkräften und deinem Ex-Mann die Bürde der finanziellen Verpflichtung abnehmen.

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Moin Homemad,

weder habe ich Erfahrung mit dem Thema, noch kenne ich mich rechtlich genügend aus. Außerdem dürfen die Muttis keine rechtliche Beratung leisten. Das ist Sache des Rechtsanwalts Deines Vertrauens. Kannst Du Dir den RA nicht leisten, greift das "Armenrecht".

Insofern versuche ich, Dir meine persönliche Meinung dazu so sachlich und praktisch wie möglich zu vermitteln.

Also: Du brauchst eine Sicherheit, um eine neue Wohnung für Dich und @Klein Homemad beziehen zu können? Dein baldiger Ex-Mann bietet Dir von sich aus an, eine Mietbürgschaft zu übernehmen, damit Du die kleine Missi nicht unter der Brücke schlafen lassen musst?

Prima. Zugreifen. Ich wüsste nicht, was daran unmoralisch sein sollte. Immerhin hat er nach meiner Sicht freiwillig zugestimmt, Dir den Start in ein neues Leben ohne ihn zu erleichtern.

Was dann aber nicht in Ordnung wäre, ist Folgendes: Du baust Mist und er muss dafür zahlen. Das wäre meiner persönlichen Meinung nach nicht in Ordnung. Das beschränkt sich dann aber nur auf den Umfang seiner Bürgschaft. In diesem Fall die Mietzahlung. Dem Vermieter isses ziemlich lang wie breit, von wem er seine Miete bekommt. Der will lediglich regelmäßig Geld sehen.

Mein Rat, so Du ihn hören willst: Gehe zum Rechtsanwalt und lasse Dich da beraten. Ehescheidungen sind ohnehin anwaltspflichtig. Wenn man sich einig ist, reicht ein Anwalt für beide. Das spart Kosten.

Grüßle und alles Gute für Euch beide,

Egeria

Tante Edit sagt noch: Dir kann das eigentlich gleichgültig sein, warum Dein getrennt lebender Partner seine Bürgschaft anbietet. Eine Bürgschaft kann Jeder für einen Anderen leisten. Die Gründe sind dabei eher nebensächlich. Hauptsache, ein Dritter, der eventuell geschädigt werden könnte, kommt nicht zu Schaden, sondern kann sich bei dem Bürgen schadlos halten.

Bearbeitet von Egeria am 10.02.2016 10:00:35
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Hallo Egeria,
danke für deine turbo-schnelle und vorallem nette Antwort.
Moralisch habe ich keine Bedenken, es ist ja schließlich auch sein Kind, das ein Dach über dem Kopf braucht. Und Mist bauen und ihn dafür grade stehen zu lassen ist selbstverständlich nicht geplant.

Ich meinte aber eher die rechtlicher Sicht. Wie gesagt, meine Freundin meinte es wäre rechtlich nicht in Ordnung. Ich habe, wie gesagt, nachgelesen und habe tatsächlich einen Artikel dazu gefunden, wo dies genaus so steht bzw. wo steht "Es ist sittenwiedrig, wenn Ehepartner füreinander bürgen sollen"

Jetzt bin ich verunsichert, denn Eltern bürgen doch auch für ihre Kinder und das ist vollkommen in Ordnung. Die stehen auch in einer emotionalen Bindung zueinander...

Ich bin verwirrt :rolleyes:
Weiß jemand Bescheid??

VG und Danke
Homemad
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Hey, bitte geh zu einem Anwalt und lass dich beraten, bevor etwas schief geht.

Das, was von Egeria als "Armenrecht" bezeichnet wurde, heißt richtigerweise Beratungskostenhilfe oder - wenn es um ein Gerichtsverfahren geht - Prozesskostenhilfe.
Infos dazu gibt es bei deinem Amtsgericht.

Grob gesagt übernimmt der Staat die Kosten einer Rechtsberatung für finanziell schwache Menschen. Je nach einkommen ganz oder teilweise oder man muss die vorgestreckten Kosten ratenweise zurückzahlen.

Eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet nicht die Welt. Vielleicht bist du ja sogar rechtsschutzversichert? Im Mieterbund? Beim Adac?

Inhaltlich können wir leider nichts für dich tun. Dafür gibts die Experten :)

Von "ich meine", "nach meinem Gefühl ", "aber das muss doch so sein! " und "Google/Wikipedia hat gesagt...." kannst du dir insbesondere im Ernstfall nichts kaufen.

Bearbeitet von Cambria am 10.02.2016 10:34:55
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Zitat (Cambria @ 10.02.2016 10:32:40)
... Das, was von Egeria als "Armenrecht" bezeichnet wurde, heißt richtigerweise Beratungskostenhilfe oder - wenn es um ein Gerichtsverfahren geht - Prozesskostenhilfe.
Infos dazu gibt es bei deinem Amtsgericht. ...

Lieben Dank @Cambria, für Deine Schützenhilfe. Mir fehlte gerade die korrekte Bezeichnung. :wub:

Liebe @HomeMad: Gehe bitte zum Anwalt. Zum einen habe ich selbst eine strittige Scheidung hinter mir - die mich durch Gefühlsduselei durchaus Geld gekostet hat. So ungefähr DM 10.000,00. Das muss in Deinem Fall nicht sein. Immerhin hast Du ein gemeinsames Kind aufzuziehen. Das hatte ich nicht. Ich war nur für mich selbst verantwortlich. Und ich war durchaus in der Lage, für mich selbst einzustehen. Habe aber heftig draufgezahlt.

Zum Anderen geht es um die Zukunft Deiner kleinen @HomeMad: Gehe also bitte zum Anwalt. Wenn nicht um Deinetwillen, dann um die Zukunft Deiner Tochter.

Grüßle,

Egeria
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Sittenwidrig ist es schon einmal nicht. In einer Ehe Bürgt man sowie so zusammen, auch im Trennungsjahr. Ich kann mich aber auch nur den anderen Anschliessen ich würde das auch mit meinem Anwalt durchsprechen, der Ex Mann könnte das auch in der Scheidung gegen dich verwenden... Vor allen wegen deiner Tochter würde ich mich mal beraten lassen.
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Eine Bürgschaft ist wirklich nicht Sittenwidrig. Mit einer Bürgschaft gibt der Bürge sich bereit bei Problemen der Zahlung die Rate oder die Summe zu übernehmen, du verpflichtest dich in den Zuge gegenüber den Bürgen die Zahlungen zu tätigen ohne das dieser Eintreten muss. Bei einen Ex Mann wo man nur in Trennung lebt würde ich es aber nicht tun, es könnte richtig in die Hose gehen.

Eine Beratung mit einen Anwalt kann ich nur beipflichten gerade bei einer vorstehenden Scheidung, ich nehme an das wollt ihr. Brauchst du eh einen Anwalt hast ja auch eine Tochter....
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***da alle Ratschläge gegeben sind, die wir geben können, geht hier die Tür zu***
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