Der Vermieter hat im
Bezug auf Kaution ein paar MitspracheRechte, und es gibt ein paar gesetzliche Vorschriften.
Vom Grundsatz gebe ich Grisu Recht: Man sollte sich mit dem Vermieter über die Möglichkeiten unterhalten.
1.) Bar-KautionMan gibt dem Vermieter die Kaution bar - gegen Quittung!!!
Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Geld als Treuhandgeld kenntlich gemacht (!) zum "normalen Zins für die Anlage auf einem Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist" anzulegen. (abzgl Steuern versteht sich), und die Gesamtsumme nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder auszuzahlen - sofern die Wohnung in Ordnung ist. (und das kann er übrigens bis zu 1,5 Jahre herauszögern - wegen Heizkostenabrechnung)
Nachteile: Hier liegt das Risiko deutlich beim Mieter
Er könnte die Quittung verlieren und/oder der Vermieter legt das Geld nicht treuhänderisch an, sondern auf den eigenen Namen und wird insolvent. Klar, hat der Mieter dann sofort einen Titel gegen den Vermieter.. aber einem nackten Mann kann keiner in die Tasche fassen
Vorteile: kostet nix^^
2.) Das gute alte MietkautionsparkassenbuchDie gesamte Kaution wird auf einem Sparbuch angelegt. Das Konto wird gesperrt, der Vermieter bekommt die Urkunde.
Der Mieter kann nicht ran, der Vermieter kann nicht ran.
Zieht der Mieter aus und hinterlässt die Wohnung ordentlich, bekommt er die Urkunde wieder nebst einer schriftlichen Freigabe des Vermieters.
Verwüstet der Mieter die Wohnung, kommt der Vermieter mit dem Buch zur Bank und verlangt Auszahlung. Die Bank schreibt den Mieter unter der letzten bekannten Anschrift an - kommt der Brief unbekannt verzogen zurück, wird der Vermieter vermutlich Recht haben... ansonsten hat der Mieter ab Schreiben 4 Wochen Zeit, seinen Anwalt auf den Vermieter zu hetzen.
Nachteile: kostet eine einmalige Gebühr idR nicht sehr üppig, im Zweifelsfalle die Gebühren von mehr Banken erfragen.
Vorteil: super-sichere Angelegenheit für beide Partein
3.) BankbürgschaftDie Bank übernimmt die Bürgschaft. Sie steht also für den Mieter ein, wenn dieser die Wohnung verwüstet. Das lässt die Bank sich natürlich Jahr für Jahr teuer bezahlen, und natürlich muss man das Geld seiner Bank wieder zurückzahlen.
Nachteil: kostet Gebühren.. Jahr für Jahr..und nicht jeder bekommt eine Bürgschaft! Im Zweifelsfalle bekommt diese nur der, der sie finanziell nicht braucht *grins*
Vorteil: Die für den Vermieter sicherste Methode - er braucht sich nicht mit dem zahlungsunwilligen Mieter absabbeln.. er spricht nur mit den Mitarbeitern einer Bank.
Für Einzelheiten & weitere Fragen stehe ich natürlich wie immer hier im Threat oder per PM zur Verfügung!
:blumen: