Auch für Kinderlärm gilt: die Hausordnung muss beachtet werden. In der steht genau, welche Ruhezeiten einzuhalten sind (meist übernommen aus den kommunalen Bestimmungen, aber manchmal auch noch zeitlich begrenzender). In dieser Zeit muss man Kindergeschrei und -Toben nicht tolerieren (Babies bilden eine Ausnahme, aber selbst bei ihnen haben Eltern dafür zu sorgen, dass das Kind möglichst schnell wieder zur Ruhe kommt).
Aus eigener, leidvoller Erfahrung weiß ich, dass Eltern sich darum oft wenig bis gar nicht kümmern. Über mir lebte 7 Jahre lang eine nicht deutsche Familie, die ihre Mentalität in der Kindererziehung aus dem östlichen Mittelmeerraum äußerst geschickt mit ihrem Status als Arbeitslose kombinierte: den Tag zur Nacht machen und die Nacht zum Tag und sich um nichts und niemanden kümmern. Wenn ich morgens zur Arbeit ging, legte sich die Familie schlafen, kam ich nachmittags nach Hause und musste noch Arbeiten korrigieren, tobten über mir die Kinder, spielten Fangen und ließen sich gegen die Wohnungstür fallen, fuhren Fahrrad, wobei die Stützräder in jede Fliesenfuge klackerten und sprangen Trampolin in der trockenen
Badewanne. Das bis weit nach Mitternacht, oft bis in den frühen Morgen hinein. Hatten die Kinder morgens nicht ausgeschlafen, brauchten sie nicht zur Schule zu gehen.
Der Familienvater saß nächtelang im Zimmer über meinem Schlafzimmer und telefonierte. Hätte ich seine Sprache verstanden, wäre ich vermutlich über sämtliche Familienereignisse bestens auf dem Laufenden gewesen - er hatte offenbar das Prinzip des Telefonierens nicht verstanden, sondern brüllte so laut, als wolle er in Anatolien ohne Telefon verstanden werden. Er übertönte jedes Oropax in meinen Ohren.
Währendessen saß seine Frau in einem anderen Zimmer, umgeben von Verwandtschaft bei Groß- (und Laut-)Palavern und die Kinder hopsten in einem Nachbarzimmer von den Fensterbänken herunter. Und ich musste morgens um acht Uhr fit und munter unterrichten!
In den sieben Jahren ist durch meine Badezimmerdecke fünf Mal Wasser aus der oberen Wohnung gedrungen, den Vermieter interessierte das alles nicht, Hauptsache die Miete kam vom Sozialamt regelmäßig rein.
Zunächst habe ich versucht, freundlich zu erklären, warum dieses Verhalten nicht geht, habe den Vater gebeten, sich in meiner Wohnung anzuhören, welcher Lärm vom Toben seiner Kinder in meiner Wohnung ankommt. Ohne Erfolg, bzw. mit dem Erfolg, dass gezielter Lärm gemacht wurde, indem z.B. nachts gegen drei Uhr über meinem Schlafzimmer ein harter Ball oder vergleichbarer Gegenstand mehrmals auf den Boden geworfen wurde. Da das immer um die gleiche Uhrzeit und immer 10 Mal nacheinander geschah, kann man wohl nicht von einem versehentlich zu Boden gefallenen Gegenstand ausgehen.
Ich habe zeitweise innerhalb einer Woche vier Mal die Polizei mitten in der Nacht angefordert, was die Mieter über mir noch nicht mal davon abhielt, mich in Gegenwart der Polizisten mit Halsdurchschneiden zu bedrohen.
Wohnungwechsel kam für mich nicht in Frage, ich lebe in meiner Eigentumswohnung.
Nach sieben Jahren Terror sind diese Mieter von heute auf morgen (ohne Kündigung, wie ich später erfuhr) ausgezogen. Seitdem bemüht sich der Vermieter dieser Wohnung um ruhigere Mieter, wohl auch auf Druck der Miteigentümer und unserer Hausverwaltung.
Ich kann aus eigener Erfahrung raten, zunächst mit Freundlichkeit die Vernunft der Eltern anzusprechen. Wenn die Eltern der lärmenden Kinder aber desinteressiert sind, bringt das keinen Erfolg. Wie auch schon vor mir in einem Kommentar beschrieben: je geringer Bildungsgrad und soziale Stellung, desto desinteressierter sind viele, zum Glück nicht alle, Eltern an ihren Kindern. Diese Feststellung musste ich leider auch während meines fast 40-jährigen Schuldienstes machen.
Da hilft dann nur noch, ein Lärmtagebuch zu führen, Zeugen suchen, ggf. Polizei holen. Hilft das alles nichts, sind zunächst - zumindest in NRW - Schiedsmänner zuständig. Erst, wenn die nichts ausrichten, kann man zu Gericht gehen.
Daher: Augen auf und Informationen einholen über Hausmitbewohner, bevor man einen Mietvertrag bzw. einen Kaufvertrag für eine Wohnung abschließt. Damit kann man zumindest vermeiden, dass man in ein lautes Haus zieht, wenn man schon nicht ausschließen kann, dass nach dem eigenen Einzug noch Krachmacher nachziehen.