Hilfe neue Whg aber Ebk zu klein und alt

In: Wohnen
Hallo ihr Lieben,
Also wir haben ein Haus zur Miete gefunden und am Samstag ist Besichtigung. Problem darin befindet sich eine ziemlich kleine Küche ( lach bei 7 Zimmer Haus) Arbeitsfeld grad mal 60cm und das wars. Die

Danke im voraus

Bearbeitet von RiRi am 24.04.2019 14:31:54
Hilfreichste Antwort
Zitat (Binefant, 24.04.2019)
klang aber so ... ;-)

Redet mit dem Vermieter, dass ihr gerne eure Küche mitnehmen möchtet (und bei Auszug auch wieder mit raus), macht es - wenn er darauf eingeht - vertraglich fest, dass ihr eure Küche beim Auszug wieder mitnehmt, dass Hängeschränke angebracht werden dürfen, so habt ihr ein für beide Seiten verbindliches Dokument, was hinterher Ärger vermeidet.

Ok wir versuchen es zum xten mal und hoffen dass wir diesmal Glück haben werden. Thx
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Reden hilft!
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Ehm toll danke für den Tipp aber wir haben mitbekommen dass es paar Gesetze gibt dazu die wir aber etwas umgehen möchten. Es heißt bei Umzug sollte unsere dann dort bleiben im Haus weil wenn die Küche mit den Geräten lange steht dann kann man nicht mehr garantieren dass die Geräte wieder funktionieren. Das möchten wir vermeiden schließlich war unsere Küche teuer.
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?!? Kannst du dich etwas klarer ausdrücken? Was für "Gesetze"?

Entweder ihr sprecht mit dem Vermieter, ob man die dort vorhandene Einbauküche einlagert und beim Auszug wieder in die Küche einbaut oder ihr müsst - falls der Vermieter nur mit vorhandener Einbauküche vermietet - euch entscheiden: neue Wohnung oder eure eigene Küche behalten ... :pfeifen:


P.S.: und zur "Umgehung" eventuell vorhandener Gesetze werdet ihr hier vermutlich keine Hilfestellung bekommen, das badet mal schön alleine aus.

Bearbeitet von Binefant am 24.04.2019 14:46:20
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Fragt den Vermieter, ob er die alte Küche ausbaut, damit ihr eure einbauen könnt und bei Auszug wieder mitnehmt.

Ihr müsst auf jeden Fall mir dem Vermieter reden und euch einigen. Alles andere gibt Missverständnisse und böses Blut.
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Danke für deine Hilfe,

Ja Streit und negative Energie wollen wir ja vermeiden. Unsere Sorge ist nur falls bei Umzug uns irgendwelche Nachteile entstehen. Ich muss dazu sagen die Küche von ihm hat nicht mal Hängeschränke unsere schon. Wir müssen also bohren. Wir hörten nur schlechtes was diese Sache angeht ?
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Was ist denn "diese Sache" ...? Löcher in die Wand bohren ist nun - normalerweise - nicht so schwer. Aber ohne mit dem Vermieter geht was den Küchentausch angeht, gar nix ...
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Zitat (Binefant, 24.04.2019)
?!? Kannst du dich etwas klarer ausdrücken? Was für "Gesetze"?

Entweder ihr sprecht mit dem Vermieter, ob man die dort vorhandene Einbauküche einlagert und beim Auszug wieder in die Küche einbaut oder ihr müsst - falls der Vermieter nur mit vorhandener Einbauküche vermietet - euch entscheiden: neue Wohnung oder eure eigene Küche behalten ... :pfeifen:


P.S.: und zur "Umgehung" eventuell vorhandener Gesetze werdet ihr hier vermutlich keine Hilfestellung bekommen, das badet mal schön alleine aus.

Also binefant so war das nicht gemeint. Illegal irgendwas umgehen. Wir hoffen nur auf paar Tips um mit den Vermieter einig zu werden.
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Ist eigentlich alles gesagt. Wenn der Vermieter zustimmt, müsst ihr seine Küche sauber und trocken lagern und dann wieder einbauen.
Vergesst nicht die Lagerkosten.

Ansonsten wie Binefant sagt: Haus oder Küche oder weiter suchen.
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Zitat (Binefant, 24.04.2019)
Was ist denn "diese Sache" ...? Löcher in die Wand bohren ist nun - normalerweise - nicht so schwer. Aber ohne mit dem Vermieter geht was den Küchentausch angeht, gar nix ...

Dass man immer schlechte Karten hatte wenn man den neuen Vermieter angesprochen hatte wegen neue Küche, dass dieser sich weigerte und Bohrlöcher kamen nicht in frage. Wir suchen seit Monaten und Kündigungsfrist ist 3 Monate und wir haben nicht mehr lange Zeit. Entweder sind Haustiere verboten oder die neue Wohnung hat Ebk. Uns wurde deshalb oft abgesagt. Das ist unsere Sorge.
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Zitat (RiRi, 24.04.2019)
wir haben mitbekommen dass es paar Gesetze gibt dazu die wir aber etwas umgehen möchten.

klang aber so ... ;-)

Redet mit dem Vermieter, dass ihr gerne eure Küche mitnehmen möchtet (und bei Auszug auch wieder mit raus), macht es - wenn er darauf eingeht - vertraglich fest, dass ihr eure Küche beim Auszug wieder mitnehmt, dass Hängeschränke angebracht werden dürfen, so habt ihr ein für beide Seiten verbindliches Dokument, was hinterher Ärger vermeidet.
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Ich verstehe das Problem noch immer nicht. Deshalb noch einmal: reden hilft.
Was ist daran so schwer?
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Zitat (Binefant, 24.04.2019)
klang aber so ... ;-)

Redet mit dem Vermieter, dass ihr gerne eure Küche mitnehmen möchtet (und bei Auszug auch wieder mit raus), macht es - wenn er darauf eingeht - vertraglich fest, dass ihr eure Küche beim Auszug wieder mitnehmt, dass Hängeschränke angebracht werden dürfen, so habt ihr ein für beide Seiten verbindliches Dokument, was hinterher Ärger vermeidet.

Ok wir versuchen es zum xten mal und hoffen dass wir diesmal Glück haben werden. Thx
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Heute angemeldet, nicht die erwarteten Antworten erhalten und schwupps - wech isser :ruege:
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wir werden demnächst meine Wohnung vermieten mitsamt der EBK, die allerdings auch schon knapp 20 Jahre drin ist (wenn auch in hervorragendem Zustand)

würde jetzt ein Mieter mit einer besseren und hochwertigeren EBK kommen würden wir versuchen diesem Mieter seine EBK abzukaufen (wenn er sich auf einen fairen Preis einlässt) ... diese bleibt dann nach Auszug natürlich drin, sie gehört dann ja uns

leider hat sich der Fragesteller abgemeldet sonst könnten wir herausfinden, ob er/sie (m/w/d) die Küche nach Auszug wieder mitnehmen möchte :unsure:
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Der TE ist wieder weg , schade .
Jetzt mal meinen Senf noch dazu als Abschluss . Also ,wie schon geschrieben , reden hilft immer .
Wenn die eigene Küche in den Raum passt , wo ist dann das Problem die vorhandene Küche mit der eigenen zu vergrößern ? Oder der Vermieter baut seine aus , lagert sie im Schuppen , oder , oder .
Alles was Eigentum des Mieters ist , darf natürlich aus der alten Wohnung mit . Denke keiner ist so blöd und baut sich in eine Mietwohnung eine Einbauküche ein , die schwer wieder ausgebaut werden kann . Falls doch , mit dem alten Vermieter sprechen und eine Abschlagzahlung vereinbaren .
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