Abwasseranschluss

Guten Abend liebe Gemeinschaft, habe da eine kurze Frage. Weil ich von jedem immer was anderes höre. Es geht um den Schmutzwasseranschluss bei einem Neubau. Wer muss ab den Revisionsschacht bis zum Haus den Anschluss vornehmen? Kann das der Grundstückseigentümer selbst erledigen oder muss das von einer Fachfirma erledigt werden?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir ein Abwasserrohr-Reparaturset, da es dir ermöglicht, kleinere Reparaturen oder Anpassungen selbst durchzuführen, wenn es um den Anschluss von Schmutzwasserleitungen geht. Solche Sets enthalten oft die notwendigen Dichtungen und Werkzeuge, die dir bei der Installation oder Ausbesserung helfen können.

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Soweit ich mich erinnere, ist für diesen Anschluss der örtliche Energieversorger zuständig, der die Ausführung der Arbeiten auf Kosten des Bauherrn vornimmt.
Du selbst darfst diese Arbeiten nicht ausführen.

Du kannst Dich diesbezüglich auch bei der ortsansässigen Baubehörde danach erkundigen. Dort wird man Dir sicher gern weiterhelfen, aber auch Dein Architekt sollte genau Bescheid wissen, wer an Deinem Wohnort zuständig ist.
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Zitat (Arcobaleno @ 07.06.2020 20:27:01)
Soweit ich mich erinnere, ist für diesen Anschluss der örtliche Energieversorger zuständig, der die Ausführung der Arbeiten  auf Kosten des Bauherrn vornimmt.
Du selbst darfst diese Arbeiten nicht ausführen.

Du kannst Dich diesbezüglich auch bei der ortsansässigen Baubehörde danach erkundigen. Dort wird man Dir sicher gern weiterhelfen, aber auch Dein Architekt sollte genau Bescheid wissen, wer an Deinem Wohnort zuständig ist.

Was hat denn der Energieversorger mit dem Abwasser zu tun?

Frage deinen Abwasserentsorger. Der sagt es dir. In MV hängt es von der jeweiligen Satzung ab.

Er von SieErPaar

Bearbeitet von SieErPaar am 07.06.2020 20:42:48
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Zitat (SieErPaar @ 07.06.2020 20:42:22)
Was hat denn der Energieversorger mit dem Abwasser zu tun?

Frage deinen Abwasserentsorger. Der sagt es dir. In MV hängt es von der jeweiligen Satzung ab.

Er von SieErPaar

.....weil der Energieversorger hier bei uns z. B. nicht nur für die Strom- und Gasversorgung, sondern gleichzeitig auch für die Frischwasserversorgung sowie für die Regen- und Schmutzwasserentsorgung zuständig ist.

Der Anschluss an die Abwasserentsorgung wird demnach per Auftrag des Energieversorgers an eine entsprechende Fachfirma durch diese ausgeführt.

Die Gegebenheiten in Meck-Pomm können sicher abweichend sein von den Vorgaben in anderen Bundesländern und müssen sich keinesfalls gleichen.
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