Lebenslänglich: Umfrage

Also ich verstehe das mit dem lebenslänglich rein gar nicht. Wenn jemand zu lebenlänglich verurteilt wird, dann ist er nach 15 bis 25 Jahren wieder draussen.

Ebenso heisst es dann im Urteil immer: Im Namen des "VOLKES" ergeht folgendes Urteil.
Ich denke, das Volk sind doch wir. Wir werden doch da gar nicht vorher erst gefragt.
Bei Kindesmördern und Sexualtätern würde ich die Täter lebenslänglich einsperren. Lebenslänglich- bis an das Ende ihres Lebens.
Genauso würde ich mit den Vergewaltigern vorgehen.
Da sollte das Gesetz doch mal was ändern.
Also, irgendetwas hast du erlebt, was du uns durch die Blume mitteilen willst. Das habe ich schon bei deinen anderen Themen gemerkt. Sprich dich ruhig aus, hier im Forum kann man auch die Sachen loswerden, die man sonst niemandem sagen würde.

Ganz besonders liebe Grüße
Paradiesvogel
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Das denk ich auch so! Da liegt Hr. Inhalator was auf der Seele was er kürzlich erlebt, oder gehört hat und ihn nicht mehr loslässt!

Sprich dich aus, edler herr, wir hören dir gerne und aufmerksam zu.
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So sind eben die deutschen Gesetze . Bu musst dir mal das deutsche Gesetzesbuch durchlesen.

LG
Ela
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Ich bin kein Jurist oder ähnliches, aber meiner Meinung nach sind die Gesetze, die wir haben schon ganz in Ordnung. Wenn jemand zu lebenslänglich verurteilt wird, dann heißt das auch lebenslänglich, der Verurteilte hat dann lediglich das Recht, nach Ablauf von 15 Jahren Begnadigung bzw. Hafterlassung oder Bewährung zu beantragen (was aber nicht automatisch heisst, dass dies auch gewährt wird). Es gibt auch lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, dann erlischt dieses Recht und derjenige kommt nicht mehr unter's Volk.

Mich stören im Allgemeinen nicht die Gesetze, obwohl es da sicherlich auch so einiges zu verbessern gäbe. Was mich stört, ist die Gesetzauslegung bzw. die oftmals zu lasche Anwendung. Es kann nämlich meines Erachtens nach nicht sein, dass ein Steuersünder mehr aufgebrummt bekommt als Vergewaltiger und das muss nach der Gesetzeslage nicht sein.
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Nach 15 Jahren kann ein Lebenslänglicher nach eingehender Prüfung entlassen werden.
In meinen Augen ein Unding, wie oft sind solche Täter, kaum auf freiem Fuß wieder straffällig geworden. Dann ist das Geschrei immer groß, wieso dieser Täter wieder auf freien Fuß gelangen konnte.
Bin der Meinung lebenslänglich, sollte auch lebenslänglich bleiben, denn diese Strafe wurde wohl nicht zum Spaß verkündet.

Bearbeitet von Fidelio am 07.03.2007 01:55:31
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Fidelio, nichts für ungut, aber an deinem obigen Beitrag stimmt so gut wie gar nichts. Hinter lebenslänglich verbirgt sich nach deutschem Recht eine Haftstrafe von unbestimmter Dauer. Haftstrafen wie z.B. 4x lebenslänglich gibt es seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr, diese Art der Multiplikation einer Strafe ist seitdem in Deutschland unzulässig.

Bearbeitet von Rausg'schmeckte am 07.03.2007 01:17:24
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Zitat (Rausg'schmeckte, 07.03.2007)
Hinter lebenslänglich verbirgt sich nach deutschem Recht eine Haftstrafe von unbestimmter Dauer. Haftstrafen wie z.B. 4x lebenslänglich gibt es seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr, diese Art der Multiplikation einer Strafe ist seitdem in Deutschland unzulässig.

Vielen Dank für den Hinweis bin jetzt von dem ausgegangen was mir bekannt war. Dass es so geändert worden ist , habe ich nicht gewußt .

Bin jetzt auch von den Urteilen ausgegangen, zu denen die Terroristen damals verurteilt worden sind . Da kam ja einige Male eine höhere Anzahl, von lebenslänglich vor, als nur einmal.
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Zitat (inhalation, 01.03.2005)
Ebenso heisst es dann im Urteil immer: Im Namen des "VOLKES" ergeht folgendes Urteil.
Ich denke, das Volk sind doch wir. Wir werden doch da gar nicht vorher erst gefragt.

So heißt es, richtig, aber das bedeutet nicht das das Urteil in unserem Namen geschrieben oder verkündet wird sondern bezieht sich auf den Richter. Der Richter wurde im Namen des Volkes gewählt, das rechtskräftige Urteil zu verkünden.

So hat mir das mal ein befreundeter Rechtsanwalt erklärt ph34r.gif wink.gif
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Zitat (Rheingaunerin, 07.03.2007)
Zitat (inhalation, 01.03.2005)
Ebenso heisst es dann im Urteil immer: Im Namen des "VOLKES" ergeht folgendes Urteil.
Ich denke, das Volk sind doch wir. Wir werden doch da gar nicht vorher erst gefragt.

So heißt es, richtig, aber das bedeutet nicht das das Urteil in unserem Namen geschrieben oder verkündet wird sondern bezieht sich auf den Richter. Der Richter wurde im Namen des Volkes gewählt, das rechtskräftige Urteil zu verkünden.

So hat mir das mal ein befreundeter Rechtsanwalt erklärt ph34r.gif wink.gif

Hmm, "Im Namen des Volkes" - Also quasi: "Im Namen der Geschworenen?"

Sollen sie "das Volk" vertreten? Weil die sind ja unabhängig, kennen den Täter / Opfer nicht?!?!?

Ähh, mir fällt grad ein: Ist das mit "Geschorenen" eigentlich richtig? heißen die so?? biggrin.gif


LG
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Zitat (Kuschelmaus, 07.03.2007)
Zitat (Rheingaunerin, 07.03.2007)
Zitat (inhalation, 01.03.2005)
Ebenso heisst es dann im Urteil immer: Im Namen des "VOLKES" ergeht folgendes Urteil.
Ich denke, das Volk sind doch wir. Wir werden doch da gar nicht vorher erst gefragt.

So heißt es, richtig, aber das bedeutet nicht das das Urteil in unserem Namen geschrieben oder verkündet wird sondern bezieht sich auf den Richter. Der Richter wurde im Namen des Volkes gewählt, das rechtskräftige Urteil zu verkünden.

So hat mir das mal ein befreundeter Rechtsanwalt erklärt ph34r.gif wink.gif

Hmm, "Im Namen des Volkes" - Also quasi: "Im Namen der Geschworenen?"

Sollen sie "das Volk" vertreten? Weil die sind ja unabhängig, kennen den Täter / Opfer nicht?!?!?

Ähh, mir fällt grad ein: Ist das mit "Geschorenen" eigentlich richtig? heißen die so?? biggrin.gif


LG

Bei uns gibt es keine Geschworenen, sondern Schöffen. Die werden soviel ich weiß durch Zufall aus der Bevölkerung ausgewählt, man kann sich aber auch als Schöffe bewerben...Das ist dann auch ein Teil von "im Namen des Volkes"
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Hallo,


tja das is eben Deutschland. icon_mauer.gif . Und zu der Sache ala 4x lebenslänglich. Auch wenn das viele für Unsinn halten finde ich das nicht schlecht. Denn so werden die Leute wenigstens für jedes einzelne Verbrechen bestarft, für jedes ihrer Opfer, und nicht mal eben ne Gesamtstrafe für alle. Auch wenn sie nicht so alt werden das sie alle Jahre absitzen könnten.



liebe Grüße Hygeia
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Im Namen des Volkes heißt:

Das Volk wählt seine Vertreter der legeslativen Gewalt, sprich Politiker/Volksvertreter. Diese Beschließen im Bundestag Gesetztesentwürfe, die im Bundesrat (ebenfalls mit Volksvertreten besetzt) 3 Lesungen bedürfen (Dort kann das Gesetz ggf noch geändert werden).

Danach (nach der 3. Lesung) wird das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht, ist somit in Kraft getreten.

Einzige Ausnahme: Der Bundespräsident (von Partein gewählt bzw. deren Mitgliedern/Politikern/Volksvertretern) verweigert dem Gesetz seine Unterschrift. Dann waren alle 3 Lesungen ersteinmal umsonst, das Gesetz erscheint nicht im Bundesanzeiger, und der Prozess Gesetzesentwurf nebst Lesungen beginnt von vorne.

Die Richter sind an das geltende Recht (Gesetze) gebunden, und sprechen danach Recht. Also quasi anhand der Gesetzte von Volksvertretern.
Das ist dann die judikative Gewalt.

Die exekutive Gewalt (Polizei, Bundeswehr, Behörden) sorgen für die Umsetzung, Durchsetzung und Wahrung der Gesetze.

Daher: Gewaltenteilung "Im Namen des Volkes"..
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Zitat (Mellly, 07.03.2007)

Bei uns gibt es keine Geschworenen, sondern Schöffen. Die werden soviel ich weiß durch Zufall aus der Bevölkerung ausgewählt, man kann sich aber auch als Schöffe bewerben...Das ist dann auch ein Teil von "im Namen des Volkes"

Natürlich gibt es auch Geschworene. Es gibt drei verschiedene Arten von Verhandlungen.

1. Eine Verhandlung vor dem Einzelrichter (kleine Bagatellsachen)
2. Eine Verhandlung vor dem Schöffensenat ("normale" Straftaten)
3. Eine Geschworenenverhandlung (Mord, etc.)

Es ist übrigens vollkommen falsch, das lebenslängliche in Freiheit gleich wieder straffällig werden. Straftäter, die einen Mord oder ähnliches begangen haben (also die, die lebenslänglich bekommen), haben die geringste Rückfallsquote (unter 1%). Die höchste Rückfallsquote liegt bei Strafen bis zu maximal 5 Jahren.

Ich denke auch, das lebenslänglich wirklich lebenslänglich ist, nur das man halt nach einer bestimmten Zeit (in Deutschland 15 Jahre, bei uns in Österreich auch) die Chance bekommt bedingt entlassen zu werden. Dies deshalb, weil jedem Menschen (auch Strafgefangenen) die Grundrechte zustehen - ob man das nun gutheißt oder nicht! Ein Grundrecht ist das Recht auf Freiheit und es kann durchaus sein, das sich ein Mensch innerhalb von 15 Jahren ändert. Die Beurteilung, ob dies geschehen ist oder nicht, wird manchmal leider zu lasch gehandhabt. Ich würde aber gar nicht vor den Lebenslänglichen so viel Angst haben, da hier - wie schon geschrieben - die Rückfallsquote sehr gering ist. Viel mehr Angst hätte ich vor Sexualtätern, die nach wenigen Monaten bereits wieder auf freien Fuß sind.

"Im Namen des Volkes"... also ich weiß nicht ob das in Deutschland tatsächlich so ist. Bei uns in Österreich heißt es "Im Namen der Republik" - sprich der Exekutive.
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Also Rückfallquote hin oder her. Gewisse , ich nenn sie mal Wesen, sollten einfach komplett weggesperrt bleiben. Selbst wenn man mit 100%iger Sicherheit wissen würde das jemand nicht rückfällig wird, würde es den Opfern bzw hinterbliebenen was nützen? Nein. Grundrecht auf Freiheit? Pah, wenn ich das schon höre. Hat es denen denn interessiert ob sie die Grundrechte von anderen verletzt haben bzw es anderen genommen haben?



liebe Grüße Hygeia
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Tja, so ist das halt "leider" mit dem Gesetz. Jeder Mensch hat Grundrechte, von denen er während einer Haftstrafe bestimmte nur eingeschränkt hat.

Das Gesetz gilt für jeden Menschen und deshalb auch für Straftäter. Ich will keine Mörder oder keine Straftat verharmlosen, aber so ist das halt mit dem Gesetz - es gilt für jeden. Dadurch, das sich ein Straftäter gegen das Gesetz gestellt hat, wird er bestraft. Nach den Möglichkeiten des Gesetzes.

Wenn wir hier schon über Opfer sprechen und ob die Täter vorher gefragt haben, etc... dann sag mir doch bitte jemand womit ein Menschenleben aufzuwiegen wäre. Wieviel ist ein Menschenleben wert und welche Strafe sollte ein Mörder oder Kinderschänder bekommen? Ich persönlich tendiere eher dazu, das ein Kinderschänder LÄNGER als ein Mörder bekommt. So krass es auch klingen mag, aber ein Mordopfer "hat es hinter sich"... ein vergewaltigtes Kind muss ihr ganzes Leben damit zurecht kommen (und viele schaffen das nicht). Also welches Opfer ist schlimmer dran (wenn man das überhaupt so sagen kann)?
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luchol,
die Hinterbliebenen der Mordopfer haben es nie hinter sich und müssen ebenfalls ihr ganzes Leben lang damit klar kommen.

Passt irgendwie unheimlich gut zum "Gnade für Gnadenlose-Thread", finde ich.
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Also das wollte ich auch sagen. Auch viele Angehörige von Mordopfern schaffen es nicht das zu verarbeiten. Auch ihr eigenes Leben is dann quasi zu Ende. Ich glaub nicht das man sagen kann welches Opfer schlimmer dran ist. Beides ist furchtbar.



liebe Grüße Hygeia
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... genau das wollte ich mit meinem Post auch sagen.

@Hilla: Ja, ist schon richtig. Nur sprechen wir hier über die eigentlichen Opfer und nicht die Hinterbliebenen. Das diese natürlich auch Opfer sind, ist klar. Von der Seite der eigentlichen Opfer, sind die Vergewaltigungsopfer schlimmer dran.
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Zwei Anmerkungen nur:

1. Hat jeder Straftäter zunächst das Recht auf Resozialisierung. Wir leben schließlich (noch) in einem Rechtsstaat.
2. Bei Fällen, bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht, gibt es auch die Möglichkeit zur Sicherungsverwahrung auf Lebenszeit.

Und wohin das "gesunde Volksempfinden" gelegentlich führen kann, dafür gibt es ja reichlich Beispiele. Menschlich mitunter verständlich, aber rechtsstaatlich nicht vertretbar.
Dass sich hier manche zu Richtern oder Rechtsexperten aufschwingen wollen, erinnert mich frappant an z. B. Sportexperten. Da sitzen Millionen vor den Fernseheren, die glauben, dass sie es besser können als profesionelle Trainer.
Die Juristen (Richter etc.) haben nun mal die Aufgabe nach geltender Rechtslage und unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte zu entscheiden.
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Zitat (Rausg'schmeckte, 01.03.2005)
Es kann nämlich meines Erachtens nach nicht sein, dass ein Steuersünder mehr aufgebrummt bekommt als Vergewaltiger und das muss nach der Gesetzeslage nicht sein.

Der Steuersünder schadet dem ganzen Volk (Wirtschaft), der Vergewaltiger "nur" eine Person.
Da ist das doch nachvollziehbar, dass der Steuersünder mehr bekommt.
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Zitat (Rheinfee, 28.04.2007)


1. Hat jeder Straftäter zunächst das Recht auf Resozialisierung. Wir leben schließlich (noch) in einem Rechtsstaat.
2. Bei Fällen, bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht, gibt es auch die Möglichkeit zur Sicherungsverwahrung auf Lebenszeit.


Ja es gibt die Möglichkeit auf Sicherheitsverwahrung. Aber man sieht ja ständig wie oft es angebracht gewesen wäre diese auch einzusetzen es aber nicht getan wurde. Und von wegen Recht auf Resozialisierung. Das mag bei einige eine gute Sache sein. Aber wie oft geht das denn bitteschön schief? Also ich rede jetzt nicht von irgendwelchen Diebereien oder so sondern von den Extremsachen. Gerade bei Vergewaltigern. Den Opfern bringt es gar nichts. Denen hätte es was gebracht wenn denen gleich die Hände gebunden werden und sie nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werde.

Bearbeitet von Hygeia am 30.04.2007 19:15:17
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