Bin grad dabei den Antrag für ALG2 auszufüllen: Ogott ist das kompliziert ;-(

Huhu Ihr Lieben,
leider hat mein blöder Chef mir ja Samstag meine lehrstelle gekündigt , nun war ich heute beim Arbeitsamt und der drückte mir da 10 Seiten in die Hand. Die müsste ich also ALLE ausfüllen um ALG2 zu erhalten, nur blick ich da voll nicht durch ??????? Wieso wollen die z.B. wissen ob ich ein Sparkonto hab :blink: (das ist schließlich MEIN Erspartes, da hat die Arbeitsagentur nichts mit zu tun), nicht das die da noch was von Abzweigen oder so :angry:
Kennt sich da jemand mit den Anträgen aus, ich bin zwar morgen früh sowieso wieder da , aber ... :unsure:
Verzweifelte Grüße
Janna
Du musst bei ALG II leider alle Konten angeben.

Bei HARTZ IV bist du der gläserne Mensch :ph34r:

tante ju
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Wieso wurde dir die Lehrstelle gekündigt?

Du willst doch Geld haben, also musst du auch alles angeben. Nur wer gar nichts mehr hat, bekommt Hartz4.
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Hallo Janna,

Tante Ju hat recht, du mußt alles OFFEN legen.
Auch Bankkonten in der Schweiz.... ;)
Nee Spaß bei Seite das is wirklich so...hab den ganzen M***
auch schon hinter mir.

Eine Frage noch:
Wenn du deine Lehre eben erst beendet hast wieso bekommst du
da schon ALG2 ( HarztIV ) und nich ALG1 ( Arbeitslosengeld )?
Oder hast du die garnich bis zur Gesellenprüfung gemacht?
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Zitat (Snookerfee @ 30.10.2006 11:38:23)
Hallo Janna,

Tante Ju hat recht, du mußt alles OFFEN legen.
Auch Bankkonten in der Schweiz.... ;)
Nee Spaß bei Seite das is wirklich so...hab den ganzen M***
auch schon hinter mir.

Eine Frage noch:
Wenn du deine Lehre eben erst beendet hast wieso bekommst du
da schon ALG2 ( HarztIV ) und nich ALG1 ( Arbeitslosengeld )?
Oder hast du die garnich bis zur Gesellenprüfung gemacht?

Ne, hatte die gerade erst angefangen die Lehre <_<
Naja, hab eben Angst das die sich da irgendwie das Geld einfach nehmen vom Sparkonto, und dann isses weg :ph34r: (ob die das dürfen oder nicht, keine Ahnung :unsure: ) Achja, und was ist meinem Bausparvertrag ?

Bearbeitet von Janna am 30.10.2006 11:42:32
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Das ist leider so. Du hast lediglich einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Ich glaube das sind so um die 3000 Euro. Die darfst Du auf jeden Fall behalten.

Solltest Du noch mehr Vermögen haben, wird das angerechnet. Soll heißen, Du musst es erst verbrauchen, bevor Du Leistungen bekommst.

Damit soll erreicht werden, dass wirklich nur "Bedürftige" Sozialleistungen erhalten. Deshalb musst Du auch Dein gesammtes Vermögen angeben. Also

- Sparbücher
- Immobilien
- Wertpapiere
- etc

Ein Kumpel hat einmal Argumentiert, dass das Geld auf seinem Sparbuch seine Altersvorsorge ist. Das wurde vom Amt aber nicht akzeptiert. :angry:
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Zitat (cladiere @ 30.10.2006 11:42:05)
Das ist leider so. Du hast lediglich einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Ich glaube das sind so um die 3000 Euro. Die darfst Du auf jeden Fall behalten.

Solltest Du noch mehr Vermögen haben, wird das angerechnet. Soll heißen, Du musst es erst verbrauchen, bevor Du Leistungen bekommst.

Damit soll erreicht werden, dass wirklich nur "Bedürftige" Sozialleistungen erhalten. Deshalb musst Du auch Dein gesammtes Vermögen angeben. Also

- Sparbücher
- Immobilien
- Wertpapiere
- etc

Ein Kumpel hat einmal Argumentiert, dass das Geld auf seinem Sparbuch seine Altersvorsorge ist. Das wurde vom Amt aber nicht akzeptiert. :angry:

Toll, auf dem Sparkonto sind weniger als 3000 :ph34r: :rolleyes:
nur wieviel ist mein
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Zitat (Janna @ 30.10.2006 11:31:27)
(das ist schließlich MEIN Erspartes, da hat die Arbeitsagentur nichts mit zu tun)

N bestimmter Betrag wird dir nicht angerechnet, aber alles was drüber ist ist eben deine Kohle, die zum Leben verwendet werden soll.
Wenn einer richtig Asche gespart hat und HIV kriegt würde was nicht richtig laufen. So beliebte Tricks wie n paar Zehntausender den Kids aufs Sparkonto zu schieben ziehen auch nicht mehr.
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gibts irgendwo links im internet :blink: ich such grad schon :blink:
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Zitat (Janna @ 30.10.2006 11:43:51)
Toll, auf dem Sparkonto sind weniger als 3000 :ph34r: :rolleyes:
nur wieviel ist mein Auto wert und mein Bausparvertrag .....

Wenn das Auto nicht mehr das neuste ist, ist es eigentlich nicht so wild. Der Bausparvertrag wird jedoch mit dem derzeitigen Wert angerechnet. Sollten das mehr als 3000 Euro sein, ist Dein Sparbuch futsch...
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Zitat (Janna @ 30.10.2006 11:41:38)
Zitat (Snookerfee @ 30.10.2006 11:38:23)
Hallo Janna,

Tante Ju hat recht, du mußt alles OFFEN legen.
Auch Bankkonten in der Schweiz.... ;)
Nee Spaß bei Seite das is wirklich so...hab den ganzen M***
auch schon hinter mir.

Eine Frage noch:
Wenn du deine Lehre eben erst beendet hast wieso bekommst du
da schon ALG2 ( HarztIV ) und nich ALG1 ( Arbeitslosengeld )?
Oder hast du die garnich bis zur Gesellenprüfung gemacht?

Ne, hatte die gerade erst angefangen die Lehre <_<
Naja, hab eben Angst das die sich da irgendwie das Geld einfach nehmen vom Sparkonto, und dann isses weg :ph34r: (ob die das dürfen oder nicht, keine Ahnung :unsure: ) Achja, und was ist meinem Bausparvertrag ?

Kann leider durchaus passieren das die Dein Sparbuch anfechten.
So wie cladiere schon schrieb hast du einen bestimmten Freibetrag
alles was drüber is wird angerechnet.

Was dei Bausparvertrag im Moment werd is müßte in der Police stehen
und bei dem Auto gehn die nach Alter des Auto´s.
Wenns ein nagelneu is kanns passieren du mußt ihn verkaufen.
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Anrechnung von Vermögen
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, wie z.B.

Bargeld
Bankguthaben
Aktien
Bausparverträge
Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre
Lebensversicherungen
Immobilien
Schmuck oder
Autos.
Bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:

ein angemessener Hausrat
ein angemessenes Kfz für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und
für die Altersvorsorge bestimmte Vermögensgegenstände, wenn Sie oder Ihr Partner von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.

Quelle: arbeitsagentur.de
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Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hält im Internet informative Hinweise zu Arbeitslosengeld II - ALGII / HartzIV bereit. Unter der Telefonnummer 0180 10 12 012 kann telefonisch für Fragen beim Ausfüllen der Formulare zum Antrag für den Bezug von Arbeitslosengeld II - ALG II Rat eingeholt werden.

Antragsteller für Arbeitslosengeld / Sozialgeld müssen auf einem umfangreichen Formular (rd. 16 Seiten Formblätter) ihr Vermögen (und Vermögen vom Lebenspartner) offenlegen. So erhalten Langzeitarbeitslose mit der Post einen Antrag zum Arbeitslosengeld II (ALGII). Die Anträge werden an alle Arbeitslosenhilfe-Empfänger und alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger geschickt. Viele Datenschützer halten den Antrag (zumindest Teile vom Antrag) für unzulässig. Insbesondere wurde bemängelt, dass bei der Angabe von Einkommen und Vermögen auch Arbeitgeber und Banken Kenntnis von Daten erhalten, die nicht für sie bestimmt sind. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat daraufhin das Formular zur Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) geändert. Ein neues Zusatzblatt trennt jetzt das Formular für die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers von den übrigen Daten der Einkommensverhältnisse. Der Versand der Antragsformulare an rund 2,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe wird jedoch nicht korrigiert. Das Zusatzblatt ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) abrufbar.

Höhe des Arbeitslosengeld II (ALG II):
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 345 Euro (früher: 331 Euro in den Neuen Bundesländern) pro Monat. Zusätzlich werden Zahlungen für angemessene Kosten für Miete und Heizung (Strom nicht extra) gewährt. Paare erhalten 90 Prozent des Regelsatzes (= 311 Euro pro Person).

Anrechnung von Vermögen für Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II):
Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile angerechnet. Neben Kapitalvermögen wie Ersparnisse, Aktien, Wertpapiere zählen hierzu auch Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung) und auch wertvolle Antiquitäten oder Gemälde. Es gelten ab 1. August 2006 folgende Freibeträge: Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. Für Arbeitsuchende, die zum Stichtag bereits Arbeitslosengeld II erhalten, findet eine Prüfung der Vermögensverhältnisse erst dann statt, wenn der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird. Falls das Schonvermögen den Freibetrag nach der neuen Rechtslage übersteigt, wird dem Leistungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob das Vermögen der Alterssicherung zugeführt wird.
Nicht selbst genutzte Immobilien gehen in die Vermögensanrechnung ein und müssen verkauft werden, wenn der Verlust beim Verkauf nicht größer als 10 Prozent des Verkehrswertes ist. Die Zumutbarkeit der Verlustgrenze von 10 Prozent gilt auch für anderes Vermögen. So ist eine Lebensversicherung nur vorzeitig aufzulösen, wenn die vorzeitige Auflösung (Kündigung) zu nicht mehr als 10 Prozent Verlust der eingezahlten Beiträge führt. Erhaltene Schenkungen in den letzten 10 Jahren sind offen zu legen. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es naturgemäß "Grauzonen", d.h. was angemessen ist, wird jeder Sachbearbeiter im Zweifel etwas anders interpretieren.

Antrag zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II):
Fehler beim Ausfüllen von Anträgen passieren. Ein versehentlich falsches Ausfüllen einer Zeile kann jederzeit korrigiert werden. Eine manuelle Kontrolle der Anträge erfolgt wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen. Die empfangenen Behörden gehen davon aus, dass alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt wurde. Ein Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden ist jedoch vorgesehen. Beispiel: Zinseinkünfte beim Bundesamt für Finanzen (z.B. bei vorliegendem Freistellungsauftrag).

Quelle:www.finanztip.de


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Bearbeitet von chilli-lilli am 30.10.2006 11:57:24
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chilli-lilli die Mietzuschüsse sind regional unterschiedlich.

tante ju
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Zitat (tante ju @ 30.10.2006 11:56:30)
chilli-lilli die Mietzuschüsse sind regional unterschiedlich.

tante ju

ups!

ja, klar. danke für den hinweis. :blumen: habe das posting entsprechend geändert.
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Zitat (chilli-lilli @ 30.10.2006 11:51:36)
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hält im Internet informative Hinweise zu Arbeitslosengeld II - ALGII / HartzIV bereit. Unter der Telefonnummer 0180 10 12 012 kann telefonisch für Fragen beim Ausfüllen der Formulare zum Antrag für den Bezug von Arbeitslosengeld II - ALG II Rat eingeholt werden.

Antragsteller für Arbeitslosengeld / Sozialgeld müssen auf einem umfangreichen Formular (rd. 16 Seiten Formblätter) ihr Vermögen (und Vermögen vom Lebenspartner) offenlegen. So erhalten Langzeitarbeitslose mit der Post einen Antrag zum Arbeitslosengeld II (ALGII). Die Anträge werden an alle Arbeitslosenhilfe-Empfänger und alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger geschickt. Viele Datenschützer halten den Antrag (zumindest Teile vom Antrag) für unzulässig. Insbesondere wurde bemängelt, dass bei der Angabe von Einkommen und Vermögen auch Arbeitgeber und Banken Kenntnis von Daten erhalten, die nicht für sie bestimmt sind. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat daraufhin das Formular zur Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) geändert. Ein neues Zusatzblatt trennt jetzt das Formular für die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers von den übrigen Daten der Einkommensverhältnisse. Der Versand der Antragsformulare an rund 2,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe wird jedoch nicht korrigiert. Das Zusatzblatt ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) abrufbar.

Höhe des Arbeitslosengeld II (ALG II):
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 345 Euro (früher: 331 Euro in den Neuen Bundesländern) pro Monat. Zusätzlich werden Zahlungen für angemessene Kosten für Miete und Heizung (Strom nicht extra) gewährt. Paare erhalten 90 Prozent des Regelsatzes (= 311 Euro pro Person).

Anrechnung von Vermögen für Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II):
Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile angerechnet. Neben Kapitalvermögen wie Ersparnisse, Aktien, Wertpapiere zählen hierzu auch Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung) und auch wertvolle Antiquitäten oder Gemälde. Es gelten ab 1. August 2006 folgende Freibeträge: Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. Für Arbeitsuchende, die zum Stichtag bereits Arbeitslosengeld II erhalten, findet eine Prüfung der Vermögensverhältnisse erst dann statt, wenn der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird. Falls das Schonvermögen den Freibetrag nach der neuen Rechtslage übersteigt, wird dem Leistungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob das Vermögen der Alterssicherung zugeführt wird.
Nicht selbst genutzte Immobilien gehen in die Vermögensanrechnung ein und müssen verkauft werden, wenn der Verlust beim Verkauf nicht größer als 10 Prozent des Verkehrswertes ist. Die Zumutbarkeit der Verlustgrenze von 10 Prozent gilt auch für anderes Vermögen. So ist eine Lebensversicherung nur vorzeitig aufzulösen, wenn die vorzeitige Auflösung (Kündigung) zu nicht mehr als 10 Prozent Verlust der eingezahlten Beiträge führt. Erhaltene Schenkungen in den letzten 10 Jahren sind offen zu legen. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es naturgemäß "Grauzonen", d.h. was angemessen ist, wird jeder Sachbearbeiter im Zweifel etwas anders interpretieren.

Antrag zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II):
Fehler beim Ausfüllen von Anträgen passieren. Ein versehentlich falsches Ausfüllen einer Zeile kann jederzeit korrigiert werden. Eine manuelle Kontrolle der Anträge erfolgt wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen. Die empfangenen Behörden gehen davon aus, dass alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt wurde. Ein Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden ist jedoch vorgesehen. Beispiel: Zinseinkünfte beim Bundesamt für Finanzen (z.B. bei vorliegendem Freistellungsauftrag).

Quelle:www.finanztip.de


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Ah, den Artikel hab ich auch grad gelesen
Aber was meinen die mit:
`Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. '
Ohje, ich füll das mit den Sparkonten immer noch nicht aus :heul:
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Zitat (Janna @ 30.10.2006 11:59:53)
Ah, den Artikel hab ich auch grad gelesen
Aber was meinen die mit:
`Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. '
Ohje, ich füll das mit den Sparkonten immer noch nicht aus  :heul:

Wie alt bist Du? Dein Alter * 150 Euro.

Wenn Du 20 bist = 3000 Euro...

Edit:

Habe gerade geschaut. Du bist 86 geboren, also hast Du ein Freubetrag von 3000 Euro.

Bearbeitet von cladiere am 30.10.2006 12:03:36
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Zitat (Janna @ 30.10.2006 11:59:53)

Ah, den Artikel hab ich auch grad gelesen
Aber was meinen die mit:
`Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. '
Ohje, ich füll das mit den Sparkonten immer noch nicht aus  :heul:

Das bedeutet, dass der Freibetrag seit 01.08.2006 von 200,-€ auf 150,-€ pro Lebensjahr gesenkt wurde.

Aktuell hast du also 150,-€ Freibetrag pro Lebensjahr.

Edit: cladiere war schneller.

Bearbeitet von chilli-lilli am 30.10.2006 12:04:59
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Zitat (cladiere @ 30.10.2006 12:01:36)
Zitat (Janna @ 30.10.2006 11:59:53)
Ah, den Artikel hab ich auch grad gelesen
Aber was meinen die mit:
`Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. '
Ohje, ich füll das mit den Sparkonten immer noch nicht aus  :heul:

Wie alt bist Du? Dein Alter * 150 Euro.

Wenn Du 20 bist = 3000 Euro...

Edit:

Habe gerade geschaut. Du bist 86 geboren, also hast Du ein Freubetrag von 3000 Euro.

Äh, ja 20.
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Ich glaub ich werd den Typie morgen einfach mal fragen, kann ja sagen da is nur nen bisschen drauf auf dem Konto ^_^ , und äh, wie war das noch mit den Freibeträgen hab mich da gestern ein bisschen im Internet informiert ...
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Kann sein ich habs überlesen aber du wirst wohl Kontoauszüge mitbringen müssen.
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Zitat (Kalle mit der Kelle @ 30.10.2006 12:19:15)
Kann sein ich habs überlesen aber du wirst wohl Kontoauszüge mitbringen müssen.

Das denke ich auch. Die Ämter wollen meistens stichfeste Beweise.
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Janna, die überprüfen die Konten! :(

Gib da bloß nichts Falsches an.

tante ju
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Zitat (Janna @ 30.10.2006 12:15:24)
Ich glaub ich werd den Typie morgen einfach mal fragen, kann ja sagen da is nur nen bisschen drauf auf dem Konto ^_^ , und äh, wie war das noch mit den Freibeträgen hab mich da gestern ein bisschen im Internet informiert ...

Das würde ich aber nicht machen. Die können das nachprüfen mit dem Konto.
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das hab ich auch gerade hinter mir. allerdings hab ich garkeine konten. nur ne lebensversicherung. die hab ich auch angegeben. kann die ja jetzt auch nicht einfach kündigen.
aber es ist halt so. wenn du geld hast, dann brauchst du auch kein hartz4. so hart es klingt. aber es gibt viele leute, die garnichts haben. vielleicht sogar noch schulden. dann
das konto nicht anzugeben finde ich (sorry) irgendwie scheiße.
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Die verlassen sich bestimmt nicht auf das, was denen gesagt wird. Kann sein du musst von allem Unterlagen mitbringen, Bescheinigungen von der Bank oder sowas.
Übrigens sind die Konten von HIV-Empfängern fürs Arbeitsamt gläsern, oder? N Kumpel von mir muss bei jedem Neuantrag seine lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitbringen. Ist also auch keine gute Idee sich von anderen Kohle überweisen zu lassen, sowas wie Geldgeschenke zum Geburtstag oder sowas. Wenn das über nem bestimmten Betrag liegt, isses n Einkommen und wird angerechnet.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 30.10.2006 12:30:32
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na klar. sonst könnte ja jeder, der keinen job hat, aber ein sparkonto, was voll ist bis obenhin ankommen und sagen er ist bedürftig. genau darum geht es nämlich bei hartz4.
also ich musste alle meine kontoauszüge der letzten 2 monate mitbringen und noch ne ganze menge mehr.
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Find ich auch ok so. Wer HIV beantragt sagt damit, der hat keine Kohle zum Leben, und n fettes Sparbuch sagt was anderes.
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Zitat (Kalle mit der Kelle @ 30.10.2006 12:32:46)
Find ich auch ok so. Wer HIV beantragt sagt damit, der hat keine Kohle zum Leben, und n fettes Sparbuch sagt was anderes.

Es gibt schon für und wieder für Hartz4. Es ist schon schlimm , wenn jemand sein ganzes Leben gearbeitet und gespart hat und darf gerade aml den Freibetrag behalten. Ob es dann für später noch reicht, oder derjenige erst recht auf Hilfe angewiesen ist. Sparen wird in diesem Gesetz bestraft. So weit ich weis, gilt dieser Freibetrag auch nur für Geldanlagen, die erst ab Renteneintrittsalter zur Verfügung stehen-oder?
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Die meisten ARGEn verlangen Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Die darf man durchaus auch schwärzen. Nur immer wiederkehrende Einnahmen sollten nicht geschwärzt werden.
Auch Hartz4ler haben Rechte und sind nicht Gläsern.
Es gibt mittlerweile genug Gerichtsbeschlüße,nach dennen Kontoauszüge gar nicht
vorgelegt werden müssen.
Nur bei dringenden Verdacht des Leistungsmißbrauchs.

Also alles was du meinst "Geht die nichts an,das ich im Sexshop mit der Karte bezahlt habe...." schwärzen..... ;)
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Da gehts ja um nen Abgang, nicht um nen Zugang, ist also latte was du da unkenntlich machst.
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Zitat (Sparfuchs @ 30.10.2006 12:38:09)
Zitat (Kalle mit der Kelle @ 30.10.2006 12:32:46)
Find ich auch ok so. Wer HIV beantragt sagt damit, der hat keine Kohle zum Leben, und n fettes Sparbuch sagt was anderes.

Es gibt schon für und wieder für Hartz4. Es ist schon schlimm , wenn jemand sein ganzes Leben gearbeitet und gespart hat und darf gerade aml den Freibetrag behalten. Ob es dann für später noch reicht, oder derjenige erst recht auf Hilfe angewiesen ist. Sparen wird in diesem Gesetz bestraft. So weit ich weis, gilt dieser Freibetrag auch nur für Geldanlagen, die erst ab Renteneintrittsalter zur Verfügung stehen-oder?

Für Vermögen das ausschließlich der Altersvorsorge dient, gelten Freibeträge von 250 Euro pro Lebensjahr. So soll Arbeitslosengeld II-Empfängern der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altervorsorge erleichtert werden. Beiträge für die Riester-Rente bleiben unangetastet. ;)

Für "Barvermögen" gelten die bisher diskutierten 150,-€.

Bearbeitet von chilli-lilli am 30.10.2006 12:51:28
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Richtige Hilfe bekommst du hier
-------> Arbeitslosenhilfe Online e.V

Die beantworten alle Fragen um Hartz4 oder du kannst dir viel erlesen.

Viel Glück

Auto darf den Wert von 10 000 Euronen nicht übersteigen.
Ein Auto ist kein Barvermögen und wird auf den Freibetrag nicht angerechnet.

LG
jippie
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Das ist leider so, wenn du was haben willst, mußt du alles offenbaren. ;)
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und ich finde das ganz richtig. es hat mich auch geärgert, dass die alles von mir wissen wollten, aber im endeffekt müssen die es ja prüfen. es gibt so viele schmarotzer, die einfach an geld kommen wollen. ich rege mich über sowas viel mehr auf, als über diesen hartz4 antrag. ist doch okay, dass man sozusagen gläsern ist. also für mich auf jeden fall. klar, dass jmd, der sein ganzes leben gearbeitet und gespart hat das anders sieht, aber im endeffekt hat er doch trotzdem geld. geld ist geld, ob es nun gespart wurde oder nicht. und ich will, wenn ich arbeite nicht für jmd zahlen, der total viel gespart hat und sich ein luxusgut nach dem anderen kauft, aber hartz4 empfänger ist. ts, nö, seh ich garnicht ein
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Mich interessiert auch sehr, warum der Chef die Lehrstelle gekündigt hat.
Die Frage wurde schon einmal gestellt - aber leider noch nicht beantwortet.
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Ja Hilla, das würde mich auch interessieren, aber anscheinend sind wir da doch zu neugierig :pfeifen:
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Nun ja zumal es für einen Chef fast unmöglich ist einen Azubi rauszuwerfen, da müssen die Gründe schon schwerwiegend sein.. :pfeifen:
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mich würde es auch wunder nehmen da sie es ja erwähnt hat aber nicht zu ende gedacht :lol: bei uns geht das nämlich auch nicht.
da müssen beide zuerst, der chef und der lehrling auf's lehrlingsamt.
sie hat zwar geschrieben weil der CHEF BLÖD ist :o :o :o kann natürlich alles heissen
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So wie ich das verstanden habe war das während der Probezeit.
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sie schrieb in einem anderen threat:

3 tage vor ende der probezeit...

da ist das meines erachtens schon möglich...

zum thema...

hartz4 erhält, wer bedürftig ist

wer geld hat, ist nicht bedürftig

daher ist es in meinen augen nur recht, seine vermögensverhältnisse offenzulegen...
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Zitat (Die-Anna @ 30.10.2006 18:40:02)
3 tage vor ende der probezeit...

da ist das meines erachtens schon möglich...


Klar, in der Probezeit kann man kündigen, Was der Chef dazu gebracht hat....
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Gibt es heute in der Lehre eine Probezeit?

Wenn man sich für den gewählten Beruf absolut nicht eignet und das wird während der Lehre bemerkt, dann kann sicher auch später noch gekündigt werden.

Edit: Lest Euch den Eröffnungsbeitrag noch mal durch - da steht nichts von
"zwei Tage vor Beendigung der Probezeit".

Bearbeitet von Hilla am 30.10.2006 20:12:15
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Zitat (Hilla @ 30.10.2006 20:10:46)
Gibt es heute in der Lehre eine Probezeit?

Natürlich gibt es das. Das gab es auch früher schon. Ich habe 1988 meine 1. Lehre gemacht und hatte auch 3 Monate PZ. Heute sind es meißtens 6 Monate...
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Zitat
Edit: Lest Euch den Eröffnungsbeitrag noch mal durch - da steht nichts von "zwei Tage vor Beendigung der Probezeit".

Die-Anna hat auch geschrieben, dass das in einem ANDEREN Thread geschrieben wurde ;)

Bearbeitet von cladiere am 30.10.2006 20:20:13
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Zitat (Hilla @ 30.10.2006 20:10:46)
Edit: Lest Euch den Eröffnungsbeitrag noch mal durch - da steht nichts von
"zwei Tage vor Beendigung der Probezeit".

Nein da steht nichts von Probezeit, da steht agr nichts warum sie gekündigt wurde.
Die Probezeit geht glaub ich 3-6 Monate, in der Zeit kann ohne Begründung gekündigt werden. KLar kann auch während der Lehre gekündigt werden, aber nur bei schwerwiegenden Gründen wie Diebstahl etc.
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Die Sache mit der Kündigung während der Probezeit stand

hier

Aus welchen Gründen gekündigt wurde spielt doch hier überhaupt keine Rolle. Diese wurden übrigens auch schon im o.g. Thread genannt .
Während der Probezeit kann normalerweise ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
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ich habs schon in FV geschrieben - wir suchen händeringend arbeitskräfte aus 45... - fragen über pn !
es ist schon soweit, dass wie prämien bezahlen, damit unsere mitarbeiter leute mitbringen - also : WER WILL ARBEITEN - und ist in diesem gebiet ??? 453...
alter, aussehen, gewicht - egal
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Zitat (Chilly @ 30.10.2006 21:03:18)
ich habs schon in FV geschrieben - wir suchen händeringend arbeitskräfte aus 45... - fragen über pn !
es ist schon soweit, dass wie prämien bezahlen, damit unsere mitarbeiter leute mitbringen - also : WER WILL ARBEITEN - und ist in diesem gebiet ??? 453...
alter, aussehen, gewicht - egal

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