Wann man Urlaubstage nimmt - der darf bestimmen? Zeitraum der Urlaubstage selber wählen?

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Wer kennt sich hier aus? Gibt es hierzu "Gesetzte"?

Ein guter Freund hat mir gestern erzählt, dass auf seiner Arbeit der Chef mehr oder weniger die meisten Urlaubstage vorgibt, wann die zu nehmen sind. Wie weit darf der das denn überhaupt? Es handelt sich um eine Fabrik/Fiirma mit vielen Mitarbeitern und ohne Gewrkschaft. Folgendes hat er mir gestern vorgerechnet:

Urlaub 2006

Mindesturlaub 24 Tage lt. Gesetz

26. Mai 2006 Brückentag 1 Tag
16. Juni 2006 Brückentag 1 Tag
7. - 25. August Betrieb geschlossen 15 Tage
2. Oktober 2006 Brückentag 1 Tag
29.-31.Dezember Betrieb geschlossen 3 Tage
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Urlaubstage vom Arbeitgeber bestimmt 21 Tage

Urlaubstage selbstbestimmt 3 Tage

bei 30 Tagen = 9 Tage selbstbestimmt
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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ich kenn mich zwar in den Gesetzen nicht aus, aber wenn der Betrieb Betriebsferien hatt, muß, meiner Meinung nach,der Arbeitnehmer auch dann seinen Urlaub nehmen.
ich Arbeite im Verkauf und kann meinen Urlaub auch nicht immer so nehmen wie ich will, weil Urlaubssperre ist, oder andere Kollegen auch zu der Zeit Urlaub haben wollen.
Ich glaube es steht sogar irgendwo, das die Betrieblichen Belange vor gehen.
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in österreich ist es gesetzlich geregelt, dass der arbeitnehmer bei 50% seines urlaubsanspruchs selbst den zeitpunkt wählen darf.
50 % können vom arbeitgeber vorgegeben werden.

gibts in deutschland nicht vielleicht auch so eine regelung?
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Betriebsurlaub kann vorgeschrieben werden. Die Brückentage variieren ja von Jahr zu Jahr, in so fern hat er mal mehr mal weniger, bei uns werden die Brückentage teilweise durch Überstunden ausgeglichen.
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Gestern im TV:Nächstes Jahr mit Brückentagen richtig gesetzt bis zu 70 Tage Urlaub! :D :D :D B)
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Aus arbeitsrecht.org

Eine feste Grenze, welchen Anteil am Jahresurlaub Ihrer Mitarbeiter Sie verplanen dürfen, gibt es nicht. Es kommt darauf an, was betrieblich dringend erforderlich ist.
In Bezug auf den Betriebsurlaub ist es von Vorteil, wenn Sie einen Betriebsrat haben. Dieser bestimmt zwar über Lage und Dauer mit. Ist der Betriebsurlaub aber einmal in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, gehen die Gerichte davon aus, dass es dringende betriebliche Gründe hierfür gibt. Das BAG hat es in diesem Zusammenhang auch für zulässig erachtet, dass der Betriebsurlaub drei Fünftel des Jahresurlaubs in Anspruch nimmt.


Dazu auch §7 BUrlG:

Link

Zitat
Gestern im TV:Nächstes Jahr mit Brückentagen richtig gesetzt bis zu 70 Tage Urlaub!

Aha, wenn man Brückentage nimmt, hat man mehr Urlaub? Wenn Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist und ich Freitag frei nehme, bleibt es bei einem Tag Urlaub, auch wenn ich ein langes Wochenende habe. Ausserdem ist das abhängig vom Bundesland.
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In Deutschland ist es so, dass ersteinmal prinzipiell der Urlaub in dem Jahr genommen werden muss, in dem er anfällt. Also der Urlaub für 2006 muss bis zum 31.12. 2006 genommen werden.

Es sei denn:
- betriebliche Gründe verhindern, dass der Urlaub genommen werden kann.
Oder:
- es gibt Vereinbarungen (zB im Tarifvertrag oder innerbetriebliche Vereinbarungen), die anderes regeln.

Individuelle Abmachungen zw. AG und AN sind ebenso möglich. Also ist hier alles oder nichts machbar, leider.
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Das Doofe ist nur, dass es keine dringende betriebliche Gründe gibt!!!

Nur weil man sich vor ein paar Jahren wohl nicht einigen konnt, wer wann im Sommer Urlaub nimmt,..darum hat der Chef wohl beschlossen, dass halt alle Urlaub nehmen müssen.

Ich finde das Doof. Wer im Sommer Urlaub nehmen will, weil er Kinder hat, der soll doch Urlaub machen, und wer kein Kinder hat und eher in die Nach- oder Vorsesson möchte - warum sollte das nicht gehen??

Auch Brückentage. Es handelt sich ja nicht um Fliessbandarbeit - dh. es ist möglich alles klar zu planen, ohne fest zu Schliessen im Sommer oder am Brückentag.

Eigentlich will keiner die doofen Brückentage habe...aber der Chef mag wohl Fasching ganz gerne und will selber an den Faschingstagen frei haben. So fing das wohl mal alles an...und ob das " dringliche Gründe" sind?
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sorry, dass ich es mal so krass sage - aber dein freund jammert auf nem hohen niveau, es gibt genug leute, die das ganze jahr "urlaub" haben und gern mit ihm tauschen würden...

er kann schon froh sein, dass er seinen mindesturlaub von 24 werktagen an wochentagen nehmen kann - bei meinem vater werden dazu auch samstage angerechnet. und da legt der chef auch fest, wann im sommer die firma steht und dass ab september überhaupt kein urlaub mehr genehmigt wird - und wem das alles nicht passt, der darf sich gern was anderes suchen...

vor zwei jahren haben die leute in den betriebsferien urlaub gebucht - dann fiel es dem chef ein, ne woche vorher wieder mit der arbeit anzufangen - und er gab den leuten bescheid, dass sie in der firma erwartet werden - hat auch die stornokosten für das reisebüro übernommen - ist doch toll, wenn sich die ganze familie auf den einzig möglichen sommerurlaub freut und dann der ins wasser fällt...

also wie gesagt, da kann dein freund wohl nix machen :unsure:
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Mmmhhhh... hab jetzt meinen Arbeitsvertrag natürlich nicht zur Hand, aber ich meine da steht was drin, von wegen dass der Arbeitgeber in Absprache mit dem Arbeitnehmer den Urlaub festlegen darf.

Aber ich schau heut abend gern mal rein und poste den Teil
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Der Arbeitgeber muß schauen das sein Betrieb läuft und die Aufträge termingerecht auszuliefern. Es geht eben nicht in jedem Betrieb, daß manche an den Brückentagen arbeiten und andere nicht - die meisten freuen sich doch drauf.
In Freizeitparks z. B. darfst du deinen Urlaub im Winter nehmen. In der Autoindustrie haben Sie auch Werksferien. Sicher ist es oft schwer in Familien gemeinsam Ferien zu machen.
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@ Kochlöffel: Was haben denn die von dir genannten Termine bitte mit Fasching zu tun? :hmm:

Ansonsten gilt bei vielen Arbeitnehmern, hat ja gewitterhexe schon geschrieben, die 6-Tage-Woche, das wären bei einem Feiertag am Donnerstag dann zwei Urlaubstage. :wub:

Mit der Regelung muss sich dein Freund wohl abfinden oder sich was anderes suchen.
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Zitat (tante ju @ 16.11.2006 18:43:03)
Mit der Regelung muss sich dein Freund wohl abfinden oder sich was anderes suchen.

Hi,

naja, ganz so ist es nicht. Gemäß Bundesurlaubsgesetz § 7, 1 - 2 sind bei der zeitlichen Lage des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Es sei denn dringende betriebl. Gründe stehen dem entgegen, oder andere Mitarbeiter haben aus sozialen Gründen (schulpflichtige Kinder etc.) Vorrang.

Der Urlaub ist sogar zusammenhängend zu gewähren!! D. h. eigentlich (!) sogar 24 Tage am Stück, was in der Praxis natürlich so gut wie nicht vorkommt. Einmal jährlich MUSS ein Arbeitnehmer aber 2 Wochen am Stück nehmen.

So, das dazu. Also nix da: Der Chef kann das bestimmen und Mund halten. So einfach isses (zum Glück) nicht.

Gruss
Krötilla

@tante ju: Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich der Mindesturlaub.
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Krötilla da habe ich wenig Ahnung.

Ich weiß nur, dass bei meinem Mann (6-Tage-Woche) reichlich mehr als 24 Tage im Arbeitsvertrag stehen und er seinen Urlaub auch nehmen kann wann er will, außer in den Schulferien. :)

Ist aber logisch, weil er der einzige im Betrieb ist, der keine schulpflichtigen Kinder mehr hat. :D :D

tante ju
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in der kita kann jeder seine urlaubswünsche angeben., dann wird im leitungsteam überlegt, wie es zusammenpaßt, daß er betrieb störungsfrei weiterläuft ! dann muß evt. umgeändert werden .
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