Hallo,
wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 3 Parteien im Haus. Das wäre auch alles wunderbar, wenn alle ihre Nebenkosten bezahlen würden.
Nun ist die Lage so, dass ein Eigentümer seine Nebenkosten einfach nicht bezahlt. Wir sind nun schon soweit, dass es um das Thema Zwangsversteigerung usw. geht, da sich das ganze bedauerlicherweise nun auch über einen längeren Zeitraum zieht.
Ich habe mich dann mal schlau gemacht, ob man diesem Typen nicht das Wasser und die Heizung abdrehen kann, da er ja in der Zwischenzeit fröhlich weiter verbraucht und wir in naher Zukunft auch Heizöl kaufen müssen. In den Berichten und der Rechtssprechung geht die Sache dahin, dass man die Versorgung durchaus unterbrechen kann, wenn derjenige "erheblich" mit seinen Zahlungen im Rückstand ist. Diese Voraussetzung ist von der Höhe der Schulden und auch vom Zeitraum her auf jeden Fall gegeben.
Jetzt meinte unser Hausverwalter, dass der Akt über das Gericht bestimmt ein halbes Jahr dauern würde... Ich bin allerdings nicht mehr länger bereit, diesen Typen mit durchzufüttern - immerhin sind inzwischen schon über 3.000 Euro an Schulden unserer Eigentümergemeinschaft gegenüber aufgelaufen und womöglich bleiben wir noch darauf sitzen - und wollte mal fragen, ob jemand schon mal eine Versorgungssperre veranlasst hat und wie so der Zeitraum bis zur Umsetzung war und das Vorgehen.
Liebe Grüße
Not Your Darling :blumen:
wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 3 Parteien im Haus. Das wäre auch alles wunderbar, wenn alle ihre Nebenkosten bezahlen würden.
Nun ist die Lage so, dass ein Eigentümer seine Nebenkosten einfach nicht bezahlt. Wir sind nun schon soweit, dass es um das Thema Zwangsversteigerung usw. geht, da sich das ganze bedauerlicherweise nun auch über einen längeren Zeitraum zieht.
Ich habe mich dann mal schlau gemacht, ob man diesem Typen nicht das Wasser und die Heizung abdrehen kann, da er ja in der Zwischenzeit fröhlich weiter verbraucht und wir in naher Zukunft auch Heizöl kaufen müssen. In den Berichten und der Rechtssprechung geht die Sache dahin, dass man die Versorgung durchaus unterbrechen kann, wenn derjenige "erheblich" mit seinen Zahlungen im Rückstand ist. Diese Voraussetzung ist von der Höhe der Schulden und auch vom Zeitraum her auf jeden Fall gegeben.
Jetzt meinte unser Hausverwalter, dass der Akt über das Gericht bestimmt ein halbes Jahr dauern würde... Ich bin allerdings nicht mehr länger bereit, diesen Typen mit durchzufüttern - immerhin sind inzwischen schon über 3.000 Euro an Schulden unserer Eigentümergemeinschaft gegenüber aufgelaufen und womöglich bleiben wir noch darauf sitzen - und wollte mal fragen, ob jemand schon mal eine Versorgungssperre veranlasst hat und wie so der Zeitraum bis zur Umsetzung war und das Vorgehen.
Liebe Grüße
Not Your Darling :blumen: