Rücktritt vom Kaufvertrag -: wer kennt sich damit aus?

Hallo zusammen - vielleicht kennt sich hier jemand aus, wie man von einem Kaufvertrag zurücktreten kann. Wir haben uns dummerweise gestern zu einer Unterschrift hinreißen lassen.

Situation: Besuch bei Möbel Walther, wir wollten

Wir gingen also nach Hause und heute rief ich dort an, um vom Kauf zurückzutreten. Und stelle fest, daß ich nicht einen Bestellauftrag, sondern einen KAUF-Vertrag unterschrieben habe. Man teilte mir mit, daß ich bei Rücktritt 20 % des Verkaufspreises zu bezahlen hätte (obwohl es sich dabei um Massenware handelt, welches das Geschäft jederzeit anderweitig verkaufen kann).

Ich ärgere mich höllisch, daß ich mich in der Hektik zu einer so schnellen Unterschrift habe drängeln lassen, bin aber auch vom "Service" dieses Unternehmens reichlich angefressen. Kennt sich jemand aus, müssen wir wirklich bei Rücktritt 20 % berappen?
Bei uns in Österreich gibts für solche Fälle den Verein für Konsumenteninformation. Gleiches oder ähnliches gibts sicher in good old Germany auch.
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Hi Wolf, klar, Verbraucherzentralen gibt's hier auch. Das sind so komische behördenähnliche Einrichtungen, bei denen man etwa 14 Tage lang die Bandansage "Lieber Anrufer, im Moment sind leider alle Plätze belegt..." hört um dann zu erfahren, daß man in der falschen Abteilung angerufen hat sad.gif


Es geht nicht so sehr um den Betrag (der ist nicht so hoch) - ich frage mich nur, was das überhaupt für Geschäftspraktiken sein sollen. Es ist noch nicht so lange her, da hatten wir mit dem angeblich so familienfreundlichen IKEA Streß - dort hatten die für unsere Kundenkarte unsere Kontonummer falsch abgeschrieben. Statt zurückzufragen, kontaktierte uns daraufhin ein Kreditkartenunternehmen mit der Aufforderung, UMGEHEND 30 Euro "Bearbeitungsgebühr" zu berappen, andernfalls werde ein Zwangsverfahren eingeleitet (wohlgemerkt: für eine falsch abgeschriebene Ziffer in der Kontonummer, was noch nicht mal unser Fehler war). Was soll ich sagen: die sind auch noch rechtlich auf der sicheren Seite. Bloß Freunde machen sich solche Unternehmen auf diese Weise garantiert nicht. mad.gif
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Leider ist Deutschland immer noch zu großen Teilen eine Servicewüste, wobei ich aber auch sagen muss, dass sich zumindest stellenweise so langsam was in Richtung Kundenorientiertheit tut.

Lies auch mal das Kleingedruckte im Vertrag, ob da irgendwas über diese 20% Klausel drinsteht. Ich denke aber, dass Du rein rechtlich gesehen tatsächlich auf der falschen Seite steht. Nur wie gesagt, mit Kundenservice ist es da - vor allem da es sich um Massenware handelt - nicht weit her.

In Deinem Fall würde ich mir den zuständigen Abteilungsleiter geben lassen und ihm die Situation erklären, dass die Verkäuferin ursprünglich einen anderen Liefertermin erwähnt hat und auch deutlich Deinen Unmut über die Behandlung äußern. Wenn das nichts hilft, was ich allerdings nicht glaube, dann ruhig eine Stelle höher gehen. Viel Erfolg dabei!
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Zitat (Linus, 22.03.2005)
Hi Wolf, klar, Verbraucherzentralen gibt's hier auch. Das sind so komische behördenähnliche Einrichtungen, bei denen man etwa 14 Tage lang die Bandansage "Lieber Anrufer, im Moment sind leider alle Plätze belegt..." hört um dann zu erfahren, daß man in der falschen Abteilung angerufen hat sad.gif



hinzu kommt, dass verbraucherzentralen oft eine 0190-nummer haben mad.gif
der reinste hohn!

ich gehe davon aus, dass man bei so einem fall die üblichen 2-wochen widerrufsfrist hat. ist ja keine maßanfertigung, sonder massenware.die können meiner meinung nach auch keine 20% einbehalten.die machen ja kein verlust, wenn sie handelsübliche ware beim händler bestellen, die sie sowieso vertreiben.

meiner meinung nach ist da jemand zu faul (oder zu blöd), die bestellung rückgängig zu machen.vielleicht hilft es, wenn du sagst, du möchtest den geschäftsführer sprechen und dabei androhen, dass du dich gleichzeitig über die kundenunfreundlichkeit seines personals beschweren willst.

viel glück!

solche vorfälle bringen mich auch in rage! mad.gif mad.gif
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Ich würde nach dem Geschäftsführer verlangen, und zwar dann wenn möglichst viele Kunden in der Nähe sind. Erkläre den Sachverhalt so wie es ist, allerdings so deutlich, daß es die anderen Kunden mithören können! Sachlich aber bestimmt!
Hab ich schon mal gemacht-wirkt wahre Wunder. Kannst ruhig etwas lauter werden,
aber immer höflich bleiben

viel Gück

obelix
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Hallo Linus,

die Frage ist, was ist die Sache dir wert?

Meine Erfahrung ist, daß du solche Sachen kaum telefonisch wirst lösen können, sondern nur im persönlichen Gespräch. Das kostet Zeit. Aber halte ich in solchen Grenzfällen, wo im Zweifel das formale Recht gegen dich spricht, fast für die einzige Möglichkeit, was zu erreichen.

Ich würde auch den Abteilungsleiter aufsuchen und ihm mein Problem kurz darstellen. Ja, mein PROBLEM.

Wenn du dich über seine Mitarbeiter(innen) beschwerst, wirst du vermutlich kaum was erreichen, da du ihn gleich in Verteidigungsstellung bringen wirst, für seine Mitarbeiter(innen) einzutreten (zumindest dir gegenüber).

Wenn du ihm die Sache als PROBLEM erklärst, das du jetzt hast, und wie es dazu gekommen ist und mit der Frage, wie ihr das jetzt wohl lösen könntet, wirst du eher seine hilfsbereite Seite in ihm ansprechen, und es wird möglicherweise einen Weg geben, wie die Sache zu deiner Zufriedenheit geregelt werden kann!

Das sind Erfahrungen im Umgang mit Menschen und nicht zu verwechseln mit Arschkriecherei!!

Deine Wut über solche Leute, die sich an formales Recht klammern, kenne ich nur zu gut! Und manchmal würde ich sie auch am liebsten irgendwie rausbrüllen. Also, was willst du? Entweder das Geschäft irgendwie rückgängig machen? Siehe oben. Oder die Wut rauslassen, was auch gut tun kann? Dann geh hin, beschwere dich, brüll ihn an! Die Gardinen wirst du dann aber wahrscheinlich behalten müssen.

In jedem Fall viel Erfolg,
chris
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Hi Ihr - vielen Dank erstmal für eure Ratschläge. Abteilungsleiter scheint es nicht zu geben, Reklamationsabteilung auch nicht, zuständig ist die Verkäuferin, die uns den Kaufvertrag auch angedreht hat (habe ich inzwischen rausgefunden). Einzige "höhere" Instanz ist die Geschäftsleitung, die nur schriftlich zu erreichen ist rolleyes.gif

Den Rat mit der Schilderung eines "Problems" (danke, Chris) halte ich für sehr gut, in diesem Fall nur leider nicht umsetzbar. Zeitaufwand: der ist für uns insofern immens, weil der Laden etwas weiter weg ist und wir zeitlich immer sehr knapp dran sind. Hinfahren und etwas lauter unseren Standpunkt vertreten würde ich glatt machen - macht aber ja nur Sinn, wenn dort einiges los ist.

Naja, wir versuchens erstmal schriftlich und hoffen, damit weiterzukommen. Wenn das nicht fruchtet, versuchen wir die Osterferien zu nutzen, um zu einer kundenstarken Zeit bissl nachdrücklicher unser Befremden zum Ausdruck zu bringen.
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Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder wenn die Sache es auch ohne wert ist: es lohnt immer, schriftliche Angelegenheiten durch einen Juristen regeln zu lassen. Wenn man selber schreibt, ist immer eigentlich immer der Dumme, aber Briefe von Anwälten wirken meist Wunder...
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Wenn du ein persönliches Gespräch vermeiden willst, kannst du dich vielleicht auf § 119 BGB, Anfechtbarkeit wegen Irrtums, berufen:

Zitat
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Wie die Erfolgsaussichten da sind, kann ich aber leider nicht beurteilen. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass ein im stilsicheren Anwaltsdeutsch verfasstes Schreiben Wunder bewirken kann, auch wenn der Absender kein Jurist ist.
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Huhu Minikeks, danke für Deinen Tipp! Ich habe gerade einen Brief an die Geschäfstleitung von Möbel Walther verfaßt, in dem ich ausdrücklich meinen Rücktrittswunsch unter Berufung auf den § 119 BGB (hinsichtlich der falsch angegebenen Lieferfrist) geschrieben habe, verbunden mit einer höflichen Kritik am Service dieser Firma. Mal sehen, ob's was hilft!

Wünsch dir einen streßfreien Tag smile.gif

Bearbeitet von Linus am 23.03.2005 11:19:02
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Zitat (Linus, 23.03.2005)
Huhu Minikeks, danke für Deinen Tipp! Ich habe gerade einen Brief an die Geschäfstleitung von Möbel Walther verfaßt, in dem ich ausdrücklich meinen Rücktrittswunsch unter Berufung auf den § 119 BGB (hinsichtlich der falsch angegebenen Lieferfrist) geschrieben habe, verbunden mit einer höflichen Kritik am Service dieser Firma. Mal sehen, ob's was hilft!

Wünsch dir einen streßfreien Tag smile.gif

*ganzfestdaumendrück*

Laß dann mal hören, wies ausgegangen ist.

LG Bücherwurm
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Mache ich glatt, danke dir (und falls ich's vorher nicht mehr schaffen sollte: Euch allen fröhliche Ostern!!! smile.gif )
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Ich drücke alle Daumen!

Zitat
Wünsch dir einen streßfreien Tag 


Dankeschön! Auch einen stressfreien Tag an dich und alle und überhaupt. smile.gif
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Was ist mit der 14-Tage-Rückgabegarantie? Wenn das Ding da ist, gehst du einfach wieder hin und sagst du willst dein Geld zurück.
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Tja, Berlin. *seufz*
oder war das doch nicht in Berlin?
Aber für Berlin ist das normal: Da bescheißt jeder jeden. Wer es noch nicht kennt, der zahlt erst mal Lehrgeld.

Leidensgenossen hast du auf jeden Fall, schau mal hier:
Möbel Walter - Testberichte

Das 14tägige Rückgaberecht gilt nur für Fernabsatzverträge, also Kauf ausschließlich über Katalog, Telefon ...
Ein in einem Ladengeschäft geschlossener Kaufvertrag ist auf jeden Fall gültig. Ein Rückgängigmachen geht nur in beidseitigem Einverständnis, als Kunde bist du also auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Die Rücktrittsgebühr von 20% des Kaufpreises ist als ein solches Angebot des Verkäufers zur kulanten Regelung zu betrachten. Du kannst sie als Käufer akzeptieren oder ablehnen; wenn du ablehnst, bleibt der Kaufvertrag bestehen. Anfechtung eines Kaufvertrags wegen Irrtum ist natürlich möglich. Die im BGB zu findende Regelung ist jedoch für unklare Formulierungen in Verträgen (daß Verkäufer und Käufer unter dem im Vertragstext Beschriebenen Verschiedenes verstehen) gedacht, die Angabe "15. Kalenderwoche" ist jedoch recht eindeutig. Eine mündliche Absprache entbindet dich nicht, den schriftlichen Vertragstext vor Unterschrift eingehend zu prüfen.

Ich schätze, deine Karten sind eher schlecht. An deiner Stelle würde ich mich mit den misslichen Gegebenheiten abfinden und zusehen, wie ich die Zeitdifferenz zwischen Wunsch und Wirklichkeit bestmöglich überbrücke.

(Dies ist meine persönliche Meinung und soll in keinem Fall eine juristische Beratung, zu der ich gar nicht berechtigt bin, sein.)
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Ich habe meistens die Erfahrung gemacht, daß man mit Freundlichkeit aber auch Bestimmtheit weiter kommt, als wie wenn man sich aufführt und laut wird. Man muss halt an die Hilfsbereitschaft der Menschen appelieren, das hilft mehr als böse Worte.Nochdazu wenn man nicht im Recht ist.

-evi-
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Zitat (Bernhard, 23.03.2005)
Was ist mit der 14-Tage-Rückgabegarantie? Wenn das Ding da ist, gehst du einfach wieder hin und sagst du willst dein Geld zurück.

So wie mir das aussieht, sind die Gardinen allerdings eine spezielle Anfertigung. Bei solchen Dingen ist man zumeist nur bei Vorliegen von offensichtlichen Qualitätsmängeln zur Rückgabe berechtigt. Das blosse Nichtgefallen ist als Rückgabegrund zuwenig.
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Hallole, danke erstmal, ChemoProfi, für deine Mühe mit dem Nachschauen. Sieht wirklich nach schlechten Karten aus, aber ich hoffe jetzt einfach mal auf Glück oder darauf, daß der Geschäftsführer von denen keinen Nerv hat, wegen den paar Euros rumzueiern.

Wolfamon: nö, es ging um Fertiggardinen, nicht um extra angefertigte. Sonst wär's wirklich unverschämt, ohne gravierende Mängel zurückzutreten.
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wenn man bezüglich den Verkaufsbestimmungen eines geschäftes bescheid wissen will, so liest man deren KV-Vereinbarungen.
Meistens sind die auf der Rückseite des Vertrages nachzulesen. Da siehst du auch ob und wie lange du ein Rücktrittsrecht hast. SCheint nichts auf, so sind es die handeslüblichen, im Gesetz verankerten Bestimmungen.

Bearbeitet von esra am 25.03.2005 12:45:56
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Linus, hat sich bei dir denn schon was getan?
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Geb mal bei www.wissen.de in der Suche "Rücktritt Kaufvertrag" ein und schau dir dann den Untertitel der Kategorie Vertragsrecht an. Wenn da nichts gutes drin steht kann ich dir nur noch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) empfehlen.

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