Ein Kaufvertrag: Welche Angaben muss ein Kaufvertrag

enthalten?

Eine Bekannte berichtete von einem Vertreterbesuch. Dabei wurde ihr förmlich ein Filterset für einen

Ich riet ihr, das Set per Einschreiben zurückzusenden. Die Lieferfirma sieht sich im Recht und beharrt auf der Bezahlung.
Im Kaufvertrag steht nur der Begriff Filterset ohne Artikelbezeichnung und Beschreibung, zu welchen Gerät das Set einzusetzen ist.
Nach meinem Rechtsverständnis müsste der Gegenstand im Kaufvertrag eindeutig beschrieben sein.
Eine Möglichkeit wäre es, die Verbraucherberatung einzuschalten. In der Form darf nicht mit einer alten Kundin umgegangen werden.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir eine Leselupe mit Licht, damit du oder deine Bekannte Verträge oder wichtige Dokumente leichter und besser lesen könnt. Gerade im hohen Alter kann so ein Hilfsmittel davor schützen, unbewusst Verträge zu unterschreiben, die man gar nicht richtig verstanden hat.

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War ein sogenanntes Haustürgeschäft? Wenn ja, kann man es widerrufen: https://www.kuendigung.org/widerruf-vorlage...ASAAEgLrQvD_BwE
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Die Firma behauptet, die Frist wäre überschritten.
Danke für den Link.

Bearbeitet von Ambrosius am 08.07.2025 23:44:10
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Zitat (Ambrosius @ 08.07.2025 23:42:56)
Die Firma behauptet, die Frist wäre überschritten.
Danke für den Link.

wurde der Vertrag rückdatiert ??? ...leider bei unseriösen Vertretern eine gängige Methode um insbesondere ältere Menschen über den Tisch zu ziehen
...notfalls mit Anzeige drohen - dann kommt es manchmal zu "Kulanz"-Auflösungen

außerdem, soweit vorhanden in öffentlichen Medien vor den Machenschaften der Firma ...mit Namensnennung ! warnen
derart negative "Werbung" wollen gerade Haustürvertriebsfirmen vermeiden
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Zitat (Tortenhummelchen @ 09.07.2025 00:36:03)
wurde der Vertrag rückdatiert ???

Es handelt sich um materielle Ware.
Entscheidend ist daher nicht das Datum auf dem Kaufvertrag sondern, wann der Käufer vollständig beliefert wurde. Erst ab diesem Datum läuft die Widerrufsfrist.

Überprüfen!
Den Lieferanten zum Nachweis des Fristbeginns auffordern, wenn der behauptet, die Widerrufsfrist sei bereits verstrichen.
Und natürlich, wenn nicht bereits erfolgt, Vertrag sofort widerrufen mit Bezug auf Recht zum Vertragswiderruf. Egal, ob nun Frist bereits verstrichen, oder auch nicht.
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