2. Eigentümerversammlung kostenpflichtig

In: Wohnen
Wer kann mir Auskunft geben?
Haben in Kürze eine 2. Eigentümerversammlung, die auf Grund von Unstimmigkeiten des Hausgeldes stattfindet.
Nun will sich unser Verwaltung die 2. Versammlung bezahlen lassen. Wer kann mir definitiv sagen, ob dies Rechtens ist?
Ich denk mal das ist vertraglich geregelt, ob eine 2. Versammlung extra kostet.
Es sei denn die Unstimmigkeiten sind von der Hausverwaltung zu verantworten.
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Lieber Sparfuchs
Unser Hausgeld 2005 ist mehrheitlich abgelehnt worden, (kein Beschluss), da wir mit der Heizkostenabrechnung nicht einverstanden waren.
Auf Grund dessen wurde eine 2. Versammlung einberufen um diesmal das Hausgeld abzusegnen.
Zusätzlich bekommen wir eine 2. Heizkostenabrechnung die wir auch bezahlen sollen, obwohl die 1. Abrechnung nicht okay war.
Grund:
Wir hatten in einem Jahr 2 veschiedene Ablesegeräte, einmal über den Verdunsterröhrchen und den Rest des Jahres über ein digitales Funksystem. Abgerechnet wurde nur das gigitale System und die verbleibende Monate wurden einfach hochgerechnet. Dabei war der Verbrauch für die restlichen Monate über den Verdunster zu errechen. Somit liegtder Fehler doch bei der Ablesegesellschaft und nicht bei uns.
Deshalb ist mir nicht klar, das wir für eine korrekte Abrechnung zur Kasse gebeten werden.

2. In der Teilungserklärung steht nur: der Verwalter muss mindestens 1 Versammlung pro Jahr abhalten.
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Ich kenne jetzt natürlich nicht deren AGB´s und vertragliche Einzelheiten der Ablesfirma, aber ich bin der Meinung, wenn die Ablesefirma das verbockt hat, muß Sie auch dafür gerade stehen.

Und die Verwaltung muß nur eine Versammlung abhalten - so stehts ja in der Teilungserklärung.

Was sagt denn die Verwaltung dazu.
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Hi Marliese,

es handelt sich bei euch um eine außerordentliche Eigentümerversammlung bzw. um eine Wiederholungsversammlung, die der Verwalter einberuft, wenn dringende Entscheidungen anstehen, die nicht aufgeschoben werden dürfen. Da auf der ersten Versammlung keine Beschlüsse gefasst wurden, ist das ein weiterer Grund, dass diese Versammlung nun einberufen wurde. Die entstehenden Kosten dürfen umgelegt werden, dieses muss aber nicht in der Teilungserklärung erwähnt werden.

Eine zweite Eigentümerversammlung kann übrigens auch einberufen werden, wenn mehr als ein viertel der Eigentümer dies schriftlich mit Angabe des Grundes beim Verwalter anmelden und fordern.

Hoffe, ich konnte ein bissl helfen.
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Hallo Marliese,

schau bitte mal in den Verwaltervertrag. Dort muss genau aufgelistet werden, was die regulären Leistungen des Verwalters sind und in welcher Höhe zusätzliche Leistungen berechnet werden. Üblicherweise ist laut Verwaltervertrag der Verwalter zur Abhaltung einer einzigen Eigentümerversammlung im Kalenderjahr verpflichtet, weitere Versammlungen lässt er sich bezahlen wenn seine Anwesenheit gewünscht ist.

Die Teilungserklärung hat damit nichts zu tun, darin ist nur aufgelistet, wer zu wieviel Tausendstel am Hauseigentum beteiligt ist, wie die Kosten aufzuteilen sind und in welcher Form die Abstimmungen bei Versammlungen zu erfolgen haben.
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Zitat (Valentine, 30.11.2006)
...
schau bitte mal in den Verwaltervertrag.
...


Stimmt, dort sollte es vermerkt sein.

Ich hab allerdings mal eine Gemeinschaftsordnung gelesen, in der es vereinbart wurde tuktuk.gif laugh.gif
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Es gibt sicher auch WEGs, die eine solche Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung aufgelistet haben. Manche WEGs verwalten sich selbst, dann sollte das schon irgendwo mal schriftlich stehen.

Ist allerdings ein Verwalter bestellt, so gibt es sicherlich einen Vertrag mit diesem- und der ist maßgeblich. Darin sollten alle Aufgaben des Verwalters und sein Honorar vermerkt sein- also wie viel er pro Wohneinheit und pro TG-Stellplatz verlangt, wie oft eine Hausbegehung stattfinden soll, bis zu welchem Betrag er selbständig Entscheidungen treffen darf (z. B. bei der Beauftragung von Handwerkern oder Gärtnern) und so weiter.
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Für mich ist es logisch, dass selbstverwaltete WEGs dieses "irgendwo" schriftlich festhalten müssen smile.gif Ich hatte es in einer Gemeinschaftsordnung einer nicht selbstverwalteten WEG gelesen, deshalb fand ich es urkomisch wink.gif

Marliese sollte auf jeden Fall in den Verwaltervertrag schauen. Warten wir mal ab, was sie zutage bringt.
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Hallo Ihr Lieben, habe mich heute noch einmal schlau gemacht, wegen Bezahlung der 2. Eigentümerversammlung.
Es stimmt, da wir keinen stimmigen Beschluss für das Hausgeld erreicht haben musste die 2. Versammlung D I E S Jahr noch statt finden.
Der Vertag des Verwalters sieht eine Versammlung pro Jahr vor. Jede weitere, aus welchen Gründen auch immer, muss von den WEG`lern bezahlt werden.

Vieleicht haben wir aber mit der Bezahlung für die 2. Heizkostenabrechnung Glück. Da will unser Verwalter versuchen, da wir ja mit der alten Abrechnung nicht zufrieden waren, dass wir diese 2. Ausführung nicht bezahlen müssen.
Jetzt heißt es abwarten.
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