Hausaußenfassade: Stücke herausgefallen.... wer ist zuständig ?

In: Wohnen
Moin Muddies,

schon bei unserem Einzug (vor ca. 7 Jahren) in einer vermieteten Eigentumswohnung hatten wir auf Risse in der Außenfassade hingewiesen.
Leider hatte das weder unseren Vermieter, noch den damaligen Hausverwalter 'interessiert', will heißen: es fühlte sich keiner zuständig.
Wir hatten mehrfach um Instandsetzung telefonisch und schriftlich gebeten.
Und nichts wurde unternommen.
Auch mit dem Hinweis, z.B. .... wurde in der letzten Eigentümerversammlung abgelehnt...

So, nun habe ich vor 2 Tagen festgestellt, das Stücke herausgebröckelt sind (war ja irgendwann zu erwarten).
Tiefe der Stücke ca. 7-8cm.

Gestern habe ich unseren 'neuen' Hausverwalter angeschrieben und bin mal auf die Reaktion gespannt und wann diese erfolgt.

Meine Frage an Euch:
habt Ihr als Mieter, Vermieter, Hausbesitzer etc. mit solchen 'Ärgernissen' Erfahrung und könnt mir dazu Auskunft geben ?

Achja: im Mieterbund sind wir nicht.

Ich werde natürlich auch anderweitig informieren.

Schon mal vielen Dank im Voraus !

Liebe Grüße :blumen:
taline.
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Fassadenspachtel-Set wäre hilfreich, da du damit kleinere Risse und beschädigte Stellen in der Außenfassade selbst reparieren könntest. Dies könnte eine temporäre Lösung sein, bis sich die Hausverwaltung der Angelegenheit annimmt.

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Ich würde dir gern weiterhelfen, hab aber leider keine Ahnung, welche Forderungen man als Mieter in Sachen Fassade stellen kann. Als Vermieter hingegen würde ich mal blitzartig um die Ecke kommen, wenn mir die Bude wegbröckelt. Wenn es ein altes Haus ist, kann das ein rein kosmetisches Problem sein, aber wenn es ein neueres Haus mit Isolierung ist, kann es da große Probleme und Wertverluste geben (oder schon gegeben haben). Ich nehme an, dass sich die Eigentümergemeinschaft nur in diesem Fall bewegen wird.
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@ donnawetta

Danke Dir schon mal für Deine schnelle Antwort !

Ja, es ist ein älteres Haus, keine Ahnung wie alt, aber 70 Jahre mindestens.

Unser Vermieter ist - banal gesagt ein 'Lahma..ch' - wohnt ca. 45km entfernt ist schlecht erreichbar, da meist mit Wohnmobil unterwegs und hatte uns ja früher schon mitgeteilt, daß er NICHTS mit den Außenwänden zu tun hat.
Und somit drehen wir uns im Kreis.

Die Eigentümerversammlung findet ja (im Normalfall nur jährlich statt) und war dieses Jahr bereits schon im März.

Ich wollte eben nicht gleich einen Anwalt einschalten (Schwerpunkt Immobilienrecht), den wir allerdings in einer anderen Sache (Arbeitsrecht) schon mal brauchten. Dadurch 'kennt' er uns zumindest schon mal hoffentlich noch. War damals keine für ihn besonders lukratives Ding, nur es ging halt ohne Anwalt nicht und er war tatsächlich der dritte (3!!) RA, der sich überhaupt eingesetzt hat (mit Erfolg).

Ich kann mich, da ja bereits schon Freitag haben, erst mal nur weitgehendst schlau machen, bevor ich dann nächste Woche wirklich konkrete Schritte unternehmen werde.

Liebe Grüße :blumen:
taline.
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Für die Fassade ist die komplette Eigentümergemeinschaft zuständig, somit hat euer Vermieter sehrwohl etwas mit der Fassade zu tun. (Weiß ich deshalb, da dies gerade bei uns Thema ist). Wie Du jetzt da aktiv werden kannst, damit was getan wird, kann ich leider nicht sagen, bei uns läuft es nämlich reibungslos. Normalerweise hat die Hausverwaltung zu reagieren und die möglicherweise dringend nötige Reparatur notfalls in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung zu setzen, sofern eine Entscheidung nicht ein Jahr bis zur nächsten ordentlichen Versammlung warten kann.
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@ Binefant

DANKE !!

So, war im Prinzip auch mein bisheriger Kenntnisstand !

Trotzdem möchte ich einfach noch möglichst viele Informationen dazu sammeln, vorallem wenn eben nicht glatt läuft.

Liebe Grüße :blumen:
taline.

P.S. wenn sich eben, nach angemessener Zeit nix passiert, greife ich auf den RA zurück.
Wie dringend die Reparatur ist, kann ich nicht selber beurteilen, doch die 'Lochtiefe' in der Fassade ist m.E. schon beträchtlich und es gibt weitere Risse, bei die sich sicherlich Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen nicht positiv auswirken.
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Du selbst als Mieter dieser Eigentumswohnung hast Deine Pflicht (obwohl es eigentlich gar nicht Deine Pflicht war), dahingehend getan, daß Du den Eigentümer und offensichtlich auch die Hausverwaltung auf die Risse in der Außenfassade aufmerksam gemacht hast. Ansonsten hast Du als Mieter mit der Außenfassade des Hauses nichts zu tun!

Wenn sich die Eigentümer-Gemeinschaft wegen dieser und/oder auch noch anderer Schäden nicht rührt, so geht Dich das nichts mehr an! So ist das nun mal, Du kannst da rein gar nix machen!
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Ein schlechter Zustand einer Außenfassade stellt bei einer preisgünstigen Altbauwohnung nur dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn sich der Mieter vor Besuchern oder Anderen davor schämen muß, in einem derart verwahrlosten Anwesen zu wohnen.

Dazu gibt es ein Urteil, aber auch eins, was das Gegenteil aussagt. :blink:
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@ Rumburak
Zitat
Ein schlechter Zustand einer Außenfassade stellt bei einer preisgünstigen Altbauwohnung nur dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn sich der Mieter vor Besuchern oder Anderen davor schämen muß, in einem derart verwahrlosten Anwesen zu wohnen.


Eine Mietminderung ist nicht der Hintergrund.
Wir wollen nur, daß dieser Mangel schnell behoben wird.
Denn dabei bleibt es nicht.

Leider kann ich kein Foto beifügen, habe Probleme mit meinem Läppi ! :angry:

Liebe Grüße und noch einen schönen Abend :blumen:
taline.
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Tja, Taline, es ist so wie es ist!!! Die Außenfassade ist nicht "Euer Bier" als Mieter! Das ist nun mal Sache der Eigentümergemeinschaft und Ihr habt keine andere Möglichkeit, als darauf zu warten, daß diese sich einigt und die Reparatur der Fassade in Auftrag gibt.

Tut die Eigentümergmeinschaft das nicht und Euch stört die kaputte Fassade so sehr, dann bleibt Euch eigentlich nur die Möglichkeit, daß Ihr Euch eine andere Wohnung sucht!

Ihr habt nun mal keinen Einfluß darauf, wann die Reparaturarbeiten am Haus in Auftrag gegeben und begonnen werden!
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Ist nun mal so:Solange ihr in einer gemieteten Wohnung nicht selbst unmittelbare Nachteile nachweisen könnt, wie etwa Feuchtigkeit oder gar Schimmel an der betreffenden Stelle von der Außenwand, müsst ihr das wohl hinnehmen.
Hofflentlich habt ihr irgendwas Schriftliches über euere Beschwerden in der Hand - man weiß ja nie, wann und wofür man das noch mal brauchen kan.
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Zitat (taline @ 23.05.2014 17:44:31)

Eine Mietminderung ist nicht der Hintergrund.
Wir wollen nur, daß dieser Mangel schnell behoben wird.

Das war mir schon klar, taline.

Es war nur als Richtschnur gedacht, denn für was es keine Mietminderung gibt, das wird auch oft leider nicht behoben.
Bin gespannt, ob Du eine Antwort erhälst.
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@ Rumburak

o.k., danke nochmals !
Ich bin auch gespannt, werde - nachdem ich mehrere Infos erhalten habe - diese Mal unseren Vermieter nicht wieder mit fadenscheinigen Ausreden 'davonkommen' lassen.
Wir sind auf jeden Fall gespannt !

Schönen Abend noch :blumen:
taline.

Bearbeitet von taline am 23.05.2014 22:14:48
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Geh einfach mal davon aus, Taline, daß es Deinen Vermieter nicht sonderlich interessieren wird, ob Euch der abgeblätterte Putz an der Außenwand des Hauses nun gefällt oder auch nicht! Fakt ist, daß die Eigentümergemeinschaft über die Reparatur- und/oder Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum mehrheitlich abstimmen muß und wenn da irgendjemand der Eigentümer "querschießt", wird noch längst nicht renoviert und/oder saniert.

Da kannst Du Dich als Mieter auf die Hinterbeine stellen und Zeter und Mordio schreien oder sonstwie meckern oder machen. Das interessiert die Damen und Herren Eigentümer nicht die Bohne, glaub mir! Ein Eigentümer würde vielleicht auf seine Mieterwünsche reagieren, wenn es sich um Reparaturen in der Wohnung/bzw. am Sondereigentum des Vermieters handelt, aber auf Mieterwünsche oder -vorstellungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, wird kein einzelner Wohnungseigentümer eingehen. Denn er kann ja nicht allein bestimmen, was zur Verbesserung der Situation getan werden muß/kann/soll!!
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Also,ich würde abwarten,was passiert.Wir haben das gleiche Problem,darum habe ich auch diesen Beitrag geöffnet.Wir wohnen auch zur Miete in einem Einfamilienhaus,die Fassade ist als schäbig zu bezeichnen.Falls große Stücke raus brechen und jemanden treffen und verletzen,wird er es mit Sicherheit seiner Versicheung melden und dann muss der Vermiter was machen........
LG
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Wieviele Parteien wohnen denn in dem Haus und sind das alles Mieter oder auch Eigentümer?
Bin mir nicht sicher, ob die Gebäudeversicherung (oder eine andere) den Schaden an Passanten übernimmt, wenn bekannt war/ist dass da aus der Fassade Teile herunterfallen. Ich finde das ist eine Gefahr für unbeteiligte Menschen, die behoben werden muss.
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also, wir wohnen in einem 8 Parteienhaus, die Eigentumswohnungen sind zur Hälfte vermietet.
Die Probleme (Problemchen) mit der Fassade sind im Prinzip reine Optik, gefährdet ist niemand, da das direkt auf umserem Balkon ist.
Doch wie sieht's aus mit Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen, die so ja nun rel. tief eindringen können.
Außerdem war das ja erst der Anfang.

Ich habe sicherlich mittlerweile verstanden:
wenn Vermieterchen nicht will/mag/kann oder sonstwas = mir/uns doch egal. :pfeifen:

Ich bin meiner Pflicht nachgekommen und dank Eurer Hilfe fast schon tiefenentspannt !!!:augenzwinkern:

Danke und für alle, die diesbzgl. auch Ärger haben: viel Erfolg !

Liebe Grüße :blumen:
taline.
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Hallo Muddies !

Juhuuh !
Teil 1 ist 'erledigt':
Die Hausverwaltung hat sich gemeldet und nächste Woche wird ein Mitarbeiter den Schaden begutachten und die Reparatur in Auftrag geben !
Ich hoffe, es geht 'einfach' weiter jetzt !

Danke Euch auf jeden Fall für Eure Tipps und Erfahrungen !

Ich melde mich auf jeden Fall, wie, ob und wann es weiter geht!

Liebe Grüße :blumen:
taline.
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