Das kommt in erste Linie auf das jeweilige Hospiz und seinem Träger an.
In der "Regel" ist es so:
Die Kosten des Hospizaufenthaltes werden anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse, der gesetzlichen Pflegeversicherung und einer Eigenleistung des Hospizes getragen. Darüber hinaus zahlt der Patient einen Eigenanteil, entsprechend der jeweiligen Pflegestufe.
Privatkassen übernehmen in der Regel im Rahmen eines Kulanzverfahrens die Kosten der Hospizversorgung.
YO
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yolandaDabei seit: 27.12.05 1.736 Beiträge
nur so nebenbei:
Die Aufnahme
Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine Hospizbedürftigkeit, die durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden muss.
Die Voraussetzungen sind im einzelnen:
Der Patient leidet an einer Erkrankung:
-die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat und die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
-bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist
-die eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erfordert
-für die eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht oder nicht durchführbar ist (Art und Umfang des sich aus der Erkrankung ergebenden Versorgungsbedarfs)
-für die eine stationäre Versorgung in einem Altenpflegeheim unzureichend oder nicht gegeben ist.
Hospize haben in oft wenige Plätze zur Verfügung. Man sollte sich deshalb rechtzeitig um einen Platz bemühen bzw. sich auf eine Warteliste setzen lassen.
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