Was steht mir zu?

In: Kinder
hallo,
ich(23)habe am 20.10.06 meine tochter zur welt gebracht und bin noch bis januar in der ausbildung. am 23.01.07 ist meine prüfung.
ich beziehe bis dahin mein eigenes kindergeld, und das erziehungsgeld ist beantragt, jedoch noch nicht durch.
das kindergeld für die kleine bekomme ich schon.
was steht mir denn zu, wenn ich mit der ausbildung fertig bin?
und wo muss ich was beantragen und kann mich informieren? irgendwas muss ich ja auch beziehen können...
mein freund und ich wohnen zusammen und er verdient als fahrer momentan knapp 1000€...ist ja nun auch nicht die welt.
danke schonmal im voraus für hilfreiche antworten! LG
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

In deiner Situation könnte ein Elterngeld-Ratgeber dir helfen, dich über die verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten wie Elterngeld oder mögliche Beihilfen nach der Ausbildung zu informieren. Dieses Buch würde dir einen Überblick über Ansprüche und Antragsverfahren geben, sodass du besser vorbereitet bist und weißt, welche Anträge du stellen musst.

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Nach der Ausbildung gibt meines Wissens nach nur Kinder und Erziehungsgeld. Du kannst versuchem beim Amt Wohngeld zu beantragen. Das ist abhängig vom Verdienst.
1000 Euro sind wirklich nicht viel. Ich würde schnellstmöglich wieder arbeiten gehen.
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Auf jeden Fall hat das Kind Anspruch auf Unterhalt des Vaters. Solltest Du übernommen werden, hast Du dein monatliches Einkommen. Bei Nichtübernahme bist Du auch arbeitslos. Dringend den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Evtl. habt Ihr auch Anspruch auf Familienzuschuß oder so ähnlich. Diese Gelder gibt's auch bei der Agentur für Arbeit und ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Die Anspruchsspanne ist sehr klein, aber einen Versuch wert.
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Zitat (Zoidy @ 22.12.2006 22:45:14)
hallo,
ich(23)habe am 20.10.06 meine tochter zur welt gebracht


Hallo Zoidy,
in deinem Prof. steht du seist männlichen Geschlechts, wie hast du das mit deiner Tochter gemacht? :) :)

Zu deinen Fragen:
www.Sozialhilfe Forum.de und www.Tacheles.de da bekommst du Rat von Profis. Alles andere ist vergeudete Zeit, denn das Thema ist zu kompliziert. Dennoch wünsche ich "Frohes Fest"

Dante2
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@ Urlaubsbille
Naja, wir sind glücklich und zufrieden miteinander, somit ist Unterhalt kein Thema für uns. Und wie soll meine Freundin denn wenn sie übernommen wird denn geregeltes Einkommen haben? Sie ist im Erziehungsurlaub.

@Dante2
Verwirrend, nicht wahr? ^_^ Meine Freundin hatte das gestern verfasst. Aber danke für die Links schonmal.

Übrigens... bist du sicher daß Du tacheles.de meinst? Das ist so ne Künstlerseite. Die andere Adresse funktioniert übrigens auch nicht.

Bearbeitet von Zoidy am 23.12.2006 12:21:35
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Sorry

www.tacheles-sozialhilfe.de

Schmutz auf mich und viele kleine Steinchen!!

Dante2
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Deine Freundin kann Arbeitslosengeld beantragen, so schnell wie möglich sollte sie das machen. Und beantragt Wohngeld...
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Zitat (Zoidy @ 23.12.2006 12:17:57)

Naja, wir sind glücklich und zufrieden miteinander, somit ist Unterhalt kein Thema für uns. Und wie soll meine Freundin denn wenn sie übernommen wird denn geregeltes Einkommen haben? Sie ist im Erziehungsurlaub.


genau...

im erziehungsurlaub bekommt man eben nur erziehungsgeld...

unterhalt muss der kindesvater zahlen oder in naturalien beisteuern (also du, indem du sie miternährst)

es ist ganz normal, wie bei tausenden von paare, ob verheiratet oder nicht...(einer arbeitet, der andere ist hausmann/frau)

wenn euer einkommen niedrig ist, dann kann man wohngeld beantragen...

arbeitslosengeld bezieht man nur, wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht.
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Zitat (Zoidy @ 23.12.2006 12:17:57)
Übrigens... bist du sicher daß Du tacheles.de meinst? Das ist so ne Künstlerseite. Die andere Adresse funktioniert übrigens auch nicht.

Sozialhilfe-Forum

Der Bindestrich fehlt.

Seit wann gibt es denn Erziehungsgeld und auf welcher Grundlage? Nur so, aus Interesse.

Dante2
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Beim Erziehungsgeld werden die letzten beiden Jahre an Gehalt zurück gerechnet.Ein halbes Jahr steht einem immer zu und je nach Verdienst bis zu 3 Jahre,wenn sich nichts geändert hat.Dann könnt ihr Wohngeld beantragen und Kindergeld gibt es auch.

Gruß
Nan
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naja das mit dem erziehungsgeld hat sich seit dem 1.1. erledigt.
du kannst bei eurem niedrigen einkommen froh sein, dass eure tochter im alten jahr geboren wurde.
so habt ihr anspruch auf zwei jahre erziehungsgeld in höhe von 300.-€ / monat.
seit dem neuen jahr ist es nur noch ein jahr.
das nennt sich jetzt elterngeld und begünstigt wie so vieles in unseren breiten, die gutverdienenden.
die ärmeren, die bis dato zwei jahre hatten kriegen es nur noch ein jahr, also die hälfte.
die ersten sechs monate bekommt jeder, der ein kind bekommen hat.
danach wird es nach dem einkommen berechnet.
wenn ihr aber so ein niedriges einkommen habt, wie oben beschrieben, dürfte bei euch der folgeantrag ohne probleme durchgehen.

vielleicht wäre ein besuch bei der caritas oder der verbraucherzentrale nicht schlecht, weil die leute sich mit den behörden und den ansprüchen am besten auskennen. sie werden euch sicher gerne helfen und es gibt sie in den meisten städten.

ich hoffe ich konnte helfen sunny
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