Haus erben: Wie macht man es richtig?

Hallo,
heute haben wir von meinen Schwiegereltern die Nachricht erhalten, dass wir ihr Haus bekommen sollen.
Erben, schenken oder überschreiben.
Wie macht man es richtig?
Ich kann mich dunkel an einen Artikel erinnern, der beschreibt wie man Erb- oder Schenkungssteuern noch zu Lebzeiten des Erblassers umgehen kann.
Damals war es auch noch kein Thema für uns, da wir damit nicht gerechnet hatten.
Es reicht schon, wenn wir den Pflichtteil an die Geschwister auszahlen müssen.
Möchten aber dafür die Abgaben an den Fiskus möglichst gering halten.
Reicht da eine Eintragung in das Grundbuch aus?gruebel.gifgruebel.gif
Also Schwiegereltern raus aus dem Grundbuch und meine Göga als Besitzerin eingetragen.
Bevor wir uns an eine Rechtsauskunft wenden hätten wir erst einmal eure Meinungen gelesen.
Wer hatte schon eine ähnliche Situation erlebt und kann von seinen Erlebnissen berichten oder kennt sich ein wenig mit dieser Materie aus.
PS: Gern auch per PM, so es doch zu persönlich werden sollte.

Vielen Dank schon einmal im voraus!
LG Heinzi

Bearbeitet von Heinzi am 02.02.2007 10:06:50
Unter Vorbehalt:

Schenken mit gegenseitigem Vertrag z.B. "Lebenslanges Wohnrecht" oder so ist wohl der beste Weg.

Beim Erben muß man Erbschaftssteuer zahlen.
Die ist im Moment noch bei Gebäuden geringer als bei anderen Wirtschaftsgütern.
Aber die arbeiten schon daran und erst (gestern?) hat ein Gericht bestätigt, dass der derzeitige Weg verfassungswidrig (wegen Ungleichbehandlung) ist.

Alle Behördlichen Bescheide sind bereits jetzt "unter Vorbehalt" abgesendet.
Können also rückwirkend geändert werden (also doch höher besteuert!)

Beim Schenken muß aber auch was an den Staat abgedrückt werden!

Wende Dich an einen Steuerberater!


Wer es besser weiß, nur zu!

Bearbeitet von Jaxon am 02.02.2007 00:35:08
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Hm... holt euch lieber Rechtsberatung. Da grade erst ein Urteil zur Erbschaftssteuer ergangen ist, würde ich euch sogar ziemlich schnell dazu raten.
Im Moment ist die Erbschaftssteuer auf immobilien noch günstiger, als auf Barvermögen. Das ist allerdings verfassungswidrig und muss in der nächsten Zeit geändert werden. Also: schnell Rat suchen und schnell Handeln, falls Bedarf besteht.
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Heinzi!!

Es gibt auch eine Möglichkeit, die selten genutzt wird. Und zwar Verkauf auf Rentenbasis. Man zahlt dem Verkäufer eine monatliche Rente bis zu seinem Tode.
Dadurch entfällt sogar, wenn das Haus auf diese Art an ein Familienmitglied verkauft wurde, daß Pflichtteil an die anderen Geschwister. Ich spreche aus Erfahrung, da ich es in meiner Verwandtschaft erlebt habe, wo meine Tante nur ihrem Sohn, aber nicht ihrer Tochter das Haus vermachen wollte, und sie auch kein Pflichtteil bekommen sollte.
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Auf jeden Fall muß die Schenkung beim Notar gemacht werden.
Nur so ist sie gültig. Eine Änderung im Grundbuch alleine genügt nicht.

Ciao
Elisabeth
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@Heinzi: Hab vom Thema Erben ehrlich gesagt wenig bis null Ahnung, bin aber über einen Newsletter im Job über diese Meldung gestolpert, die vielleicht in Deinem Fall hilfreich ist?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pre.../bvg07-011.html

Würde in jedem Fall einen Sachkundigen (Anwalt/Notar) zu Rate ziehen. smile.gif

@wollmaus: Das mit der Erbpacht ist grundsätzlich schon eine gute Sache, kann aber auch ganz schön ins Höschen gehen... spätestens wenn Du anfängst, Dich ernsthaft mit Pilzrezepten zu beschäftigen rolleyes.gif Nee im Ernst, ich spreche da aus "Erfahrung"... die alte Dame wurde so alt, dass die betreffende Doppelhaushälfte eigentlich eine 30-Zimmer-Villa mit Pool in Bestlage von LA hätte sein müssen/werden/können blink.gif
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Zitat (rosalie, 02.02.2007)


@wollmaus: Das mit der Erbpacht ist grundsätzlich schon eine gute Sache, kann aber auch ganz schön ins Höschen gehen... spätestens wenn Du anfängst, Dich ernsthaft mit Pilzrezepten zu beschäftigen rolleyes.gif Nee im Ernst, ich spreche da aus "Erfahrung"... die alte Dame wurde so alt, dass die betreffende Doppelhaushälfte eigentlich eine 30-Zimmer-Villa mit Pool in Bestlage von LA hätte sein müssen/werden/können blink.gif

Nicht Erbpacht, sondern auf Rentenbasis. Da passiert folgendes:

Es kommt auf das Alter der Person an. Zum Beispiel: Der Verkäufer ist 60 Jahre alt. Hat z.B. eine Lebenserwartung von noch 20 Jahren. Da wird der Wert des Hauses durch 20 geteilt. Dann noch einmal durch 12 Monate. Das ist dann die monatliche Rente. Nach 20 Jahren ist das Haus bezahlt, und der Käufer braucht nichts mehr zu zahlen, auch wenn der Verkäufer noch älter wird. Sollte der Verkäufer eher sterben, so braucht der Käufer nichts mehr bezahlen. Wie gesagt, so war es bei meiner Tante. Daher weiß ich es so genau.
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Beim Schenken spart man sich einiges an Steuern. Das eigene Kind hat bei einer Schenkung einen Steuerfreibetrag von etwas über 200.000 €. Und der Wert des zu verschenkenden Hauses wird nicht nach Verkaufswert angesetzt, sondern nach dem sog. Verkehrswert, der entschieden niedriger ist als der Verkaufswert.

Ciao
Elisabeth
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