erbschaftssteuer bei geerbtem Einfamilienhaus? als Tochter vom Vater geerbt, aber nicht

hallo, liebe user,

mir ist folgendes passiert: ende letzten jahres ist mein vater verstorben. ich habe von ihm ein einfamilienhaus geerbt, in dem ich jedoch bereits seit 12 jahren wohne.er hatte mir das haus mietfrei zur nutzung überlassen, jedoch nicht überschrieben. er selbst wohnte bei seiner partnerin. nun habe ich von ihm dieses haus , in dem ich schon wohne, geerbt sowie etwa 100 000 € bargeld. das haus hat einen verkehrswert von ca. 600 000 €.
nach neuem erbschaftsrecht würde ich das haus ja nur steuerfrei erben, wenn es vorher (von meinem vater) eigengenutzt und nicht vermietet wäre.
in meinem falle trifft weder das eine noch das andere zu. :hilfe:
nun weiss ich gar nicht, was auf mich zukommen könnte.

hat jemand eine idee oder evtl. ähnliches schon erlebt?

danke vorab für antworten
:o Uijuijui, da solltest du lieber einen Anwalt befragen, und zwar einen auf Erbrecht spezialisierten. Das Erbrecht ist in Deutschland so kompliziert, da hilft rumdoktern in einem Forum wie diesem hier nur bedingt bis gar nicht.
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danke für die antwort,
... klar, letztendlich weiß ein fachwanwalt besser bescheid, kann jedoch sein, dass jemandem schon ähnliches passiert ist oder er aus dem bekanntenkreis einen solchen fall kennt, ist ja oft in foren der fall.

liebe grüße
katjes :)
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Generell ist bei solchen Dingen wichtig zu wissen, das in einem bestimmten Zeitabstand (=10 Jahre) immer ein bestimmter Betrag (bei Kindern momentan = 200.000,-- glaub ich, bin aber nicht sicher) oder Gegenwert (also Verkehrswert beim Haus) steuerfrei verschenkt werden kann.

Wer früh anfängt, spart sich so haufenweise Erbschaftssteuer. Das Thema auf den Tisch zu bringen, ist aber immer bitter.

Mir war nicht bewußt, ob Eigen- oder Fremdnutzung vorm vererben einen Unterschied macht? Ich dachte, bis 200.000,-- ist bei Kindern frei, Rest wird besteuert.

Liebe Grüße, Claudia

Bearbeitet von hatschepuffel am 06.03.2010 15:21:19
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hallo claudia,
für kinder ist das SELBSTBEWOHNTE einfamilienhaus der eltern steuerfrei, solange es 200 m² nicht übersteigt. ansonsten gilt ein freibetrag von generell 400 000 für die kinder.
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Hallo Katjes,

ich würde bei den Summen ganz schnell zum Anwalt laufen.

Denn selbst, wenn ein anderer User schon Erfahrungen gesammelt hat, sind diese sicherlich nur bedingt auf Deinen Fall anwendbar.
Zumal Du nichts davon erzählst, wie die Partnerin Deines Vater im Test im Testament berücksichtigt worden ist.

Sowas kann nur ein Fachanwalt richtig einsortieren.

Gruß

Highlander
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Ich kann mich den Vorredner nur anschließen.

Ich habe zwar berufsbedingt auch mit Erbrecht zu tun, aber dies ist so speziell, dass es da vermutlich nicht einmal gesetzliche Regelungen, sondern nur Urteile gibt, die den Sachverhalt regeln.

Bei den Summen ist ein Anwalt natürlich teuer, aber "billig" kann in diesem Fall sehr schnell teuer werden...
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