buchpreisbindung? kennt sich da jemand aus?

hallo!

kennt sich jemand mit der buchpreisbindung aus?

meine frage ist wie lange dauert die preisbindung und ab wann können bücher billiger werden?

diese erklärung versteh ich einfach nicht:

§ 8 Dauer der Preisbindung
(1) Verleger und Importeure sind berechtigt, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise die Preisbindung für Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als achtzehn Monate zurück liegt.

(2) Bei Büchern, die in einem Abstand von weniger als achtzehn Monaten wiederkehrend erscheinen oder deren Inhalt mit dem Erreichen eines bestimmten Datums oder Ereignisses erheblich an Wert verlieren, ist eine Beendigung der Preisbindung durch den Verleger oder Importeur ohne Beachtung der Frist gemäß Absatz 1 nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums seit Erscheinen möglich.


:heul:

viele grüße
möhrchen
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Ratgeber zur Buchpreisbindung wäre hilfreich, um dich besser mit den gesetzlichen Regelungen und Details zu diesem Thema vertraut zu machen. Er könnte dir Klarheit verschaffen, wie lange die Preisbindung dauert und unter welchen Bedingungen sie aufgehoben werden kann.

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Hallo möhrchen!

Da kann Dir ganz bestimmt Bücherwurm weiterhelfen. :wub:
Schreib Ihr doch eine PM.

Grüße
Bazillus09
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Hallo möhrchen,

eine interessante Frage... Also, mal schauen, was noch von meiner Ausbildung hängen geblieben ist ^_^

(1) Nach 18 Monaten ist es Sache des Verlegers, die Preisbindung eines Titels aufzuheben. Ein Grund kann z.B sein, dass sich die Auflage eines bestimmten Titels nur mittelmäßig verkauft hat; durch die Aufhebung der Buchpreisbindung erhält der Verleger nun die Möglichkeit, die Restauflage zu verramschen, damit er wenigstens noch ein bisschen was an den Büchern verdient, da sie zum regulären Ladenpreis nicht an den Mann zu bringen waren. Veröffentlichung in geeigneter Weise heißt, es muss in der Gelben Beilage des Börsenblatts mitgeteilt werden, denn was dort steht, gilt als verbindlich und allgemein bekannt gegeben.

(2) Hiermit sind z.B. solche Titel gemeint, die zu einem bestimmten Ereignis erscheinen wie Chronik 2005, 2006, 2007 etc, Fischer Weltalmanach und viele mehr. Diese Titel verlieren schnell ihre Aktualität, weshalb hier schon vor der 18-Monats-Frist die Preisbindung aufgehoben werden darf.

Ich hoffe, dass dir das weiterhilft... Wieso fragst du denn, bist du angehende Buchhändlerin? :pfeifen:

Viele Grüße von Cuckoo :blumen:
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Zusätzlich wird die Buchpreisbindung häufig dadurch "umgangen" dass die Bücher als Beschädigt gekennzeichnet werden. Das scheint die Preisbindung auch aufzuheben.
Werner
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Das nennt sich dann "Mängelexemplar" und ist in der Tat ein Weg, die Preisbindung aufzuheben. Denn ein angestoßenes Buch kann man nicht mehr zum vollen Preis verkaufen. Also entweder remittieren = an den Verlag zurückschicken, oder ab in die Ramschkiste!

Die Buchpreisbindung ist auch ab dem Zeitpunkt aufgehoben, sobald das Buch an einen Endkunden verkauft wurde. Heißt, ab dann darf dieses eine Exemplar für weit über oder unter Wert oder wie auch immer weiterverkauft werden (Flohmarkt, ebay etc), auch wenn generell für diesen Titel noch die Buchpreisbindung bestehen sollte.

:wacko:
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Hallo

Hatte mal ne Zeit in einem Buchramschladen gearbeitet und dort wurde das ebenfalls über "Mängelexemplar" gelöst.
Bücher wurden von allmöglichen Ecken Kisteweise aufgekauft, roter Strich an die Seite und Billigpreis drauf.
Übrigens hatte ich nie ein Exemplar in der Hand gehalten in dem ich tatsächlich einen Mangel gefunden habe.

Gruß,
Köterchen
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Hab ich auch schon oft gekauft und es waren immer alle Buchstaben drin. :D
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hallo und vielen lieben dank für die infos! :blumen:

ihr habt mir sehr weitergeholfen! ich bin keine angehende buchhändlerin, ;)
ich hab für ein projekt recherchiert und kam da einfach nicht weiter.

schönen sonntag,
möhrchen
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