Zitat (Grisu1900 @ 26.02.2007 13:28:56) |
Hallo Zusammen,
was wäre denn damit, das bekannte Pädophile und ähnliche Verbrechensstrukturen auch "bekannt" gemacht würden? Ähnlich dem System in den USA... Damit wäre eine bessere "Beobachtung" gewährleistet, JEDER Bürger wäre dann gefragt, keiner kann sich dann mit "weggucken" entschuldigen und nicht nur die, die nach den Staatsvorgaben, bisher, "nur" arbeiten durften, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, hätten eine "Verantwortung"!!! Sondern eben dann auch JEDER...
Ich bin mal gespannt was vor einem Richtertisch geschieht, wenn "Lieschen Müller" von nebenan dann auch Fakten nennen muß... ... ...
Zugegeben, solch drastische Methoden lassen sich in der Geschichte Deutschlands zu anderer Zeit finden. ABER, das meine ich damit nicht... ... ...
In diesem Sinne,
Grisu1900... |
Hallo Grisu, hallo alle anderen.
Ich mache mir natürlich auch Sorgen. Aber die hier angesprochenen Methoden halte ich für äusserst fragwürdig.
Vielleicht hole ich mal etwas weiter aus, damit ihr meine Zweifel versteht.
Das deutsche Strafrecht hat zwei Funktionen: Strafe und Prävention. Die Funktion der Strafe dürfte wohl einleuchten ;) Die Prävention kann einerseits auf "Besserung" angelegt sein (so dass bspw. ein Autodieb sein falsches Verhalten einsieht und es in Zukunft sein lässt) oder auf "Verhinderung" (bspw. Menschen, deren Verhalten nicht vom Willen steuerbar und nicht wirklich heilbar ist - wie eben Pädophile oder Zwangsgestörte - sollen dazu gebracht werden, ihre Zwänge zu kontrollieren und ihnen nicht mehr nachzugehen).
Ausserdem soll die STrafe so gestaltet sein, dass dem Verurteilten nach der Ableistung seiner Strafe eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft möglich ist.
So, soviel zum Strafrecht als solches.
Noch ein kleiner Exkurs richtung Staatsrecht: Als Straftäter muss man dulden, dass der Staat in die eigenen Grundrechte eingreift. Haft ist zB eine extreme Einschränkung auf Freizügigkeit. Das ist auch alles in Ordnung so, denn immerhin stehen hinter diesem staatlichen Eingriff sehr hohe Verfassungsgüter, die diesen Eingriff rechtfertigen.
Allerdings müssen die Eingriffe immer eine Verhältnismäßigkeit wahren, sonst verstoßen sie gegen die Grundrechte des betroffenen Bürgers.
Hier wird es nun kritisch grade mit den sog. Verbrecherdatenbanken die öffentlich einsehbar sind.
Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen, solang kein Urteil gegen ihn ergangen ist. Er gilt so lange als unschuldig. Würde man nun diese Datenbanken ins Netz stellen, würde diese Prinzip umgekehrt werden.
Stellt euch vor, es ist jemand wegen sexueller Belästigung verurteilt worden, hat seine Strafe verbüßt und würde nie wieder jemandem etwas tun. Jetzt erscheint dieser jemand in dieser Datenbank. Er ist stigmatisiert und hat keinerlei Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft, weil ihm immer ein Stigma anhaftet.
Hier würde das Prinzip der Wiedereingliederungsfunktion des Strafrechtes verletzt werden.
So. Und nun stellt euch folgendes vor: Ein Sexualstraftäter hat bereits eine Haft verbüßt und begeht nun eine weitere Tat nach dem er in Freiheit gekommen ist.
Der erste Gedanke ist natürlich, dass hier diese Datei ja super Dienste leisten könnte, weil dann ja eben "Lieschen Müller" den potentiellen Täter selber von der STraße holen kann. Ok, das ist zugegeben ein verlockender Gedanke.
Aber Strafverfolgung und Ermittlung ist nun mal Polizei- und Justizsache. Hier würden hoheitliche/staatliche Aufgaben auf den Bürger übertragen und meines Erachtens nach Denunziation Tür und Tor geöffnet.
Deshalb bin ich strikt gegen diese Datenbank.
Dass die bestehenden Gesetze konsequenter angewendet werden und die bestehenden Strafmaße einfach ausgeschöpft werden, ist denke ich so lange effektiver, bis ein Weg gefunden wurde, Opferschutz und Schutz der Bürgerrechte in einer Lösung zu vereinen.
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, psychologische Gutachter besser zu schulen und mehr davon einzustellen....?