Noch eine andere sache ( erbfall )

Hallo ich weiß es passt hier nicht rein aber weiß nicht woher ich sonst informationen nehmen soll
also meine mutter ist Verstorben nur wie kann ich ausfindig achen bei welcher Bank sie angemeldet wa?
mfg sascha
tut mir leid für das spam aber habe keine andere kategorie gefunden !
=(
In ihren Unterlagen sollte es Informationen darüber geben. Hast Du zugang zu ihrem Papierkram?
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Zitat (murphy, 19.03.2007)
In ihren Unterlagen sollte es Informationen darüber geben. Hast Du zugang zu ihrem Papierkram?

ne das ist das problem habe den zugang leider nicht =/
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Wer hat sich denn bis jetzt um die Erbangelegenheiten gekümmert? Gab es ein Testament? Ich meine, es ist ja jetzt auch schon nen halbes Jahr her. Wer hat sich denn um Beerdigung etc gekümmert?
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Ich weiss nicht wie alt Du bist, lass die Sache über einen Anwalt laufen. Verwandte und Bekannte , können auch weiterhelfen...
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@sascha..

Bei Versicherungen gibt es einen sogenannten Zentralverband der Versicherer...

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber, bei Banken gibt es auch so etwas.

Sollte das nicht helfen, versuche den Umkehrschluß:
Ist Miete gezahlt worden, Einkommenssteuer, Krankenkassenbeiträge usw. In der Regel werden diese Gelder abgebucht, ergo, dort mal nachfragen, won welchem Konto gebucht wurde.
Ist Aufwand, aber wäre eine Möglichkeit... ... ...

Mit Gruß von hier an da...

Grisu...
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Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber was ist denn mit Deinem Vater?
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Du hast im anderen Thread geschrieben, daß du zu deiner Familie kein gutes Verhältnis hast.

Klingt jetzt vielleicht hart, aber ich denke, wenn du keine Bankvollmacht hast, kommst du auch an die Daten nicht ran.

Geht es um das Erbe?
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Schnapp' dir das Telefon und wende dich an eine spezialisierte Beratungsstelle. (Adressen im Telefonbuch /Internet). Sie unterstützen Hinterbliebene in psychologischer Sicht, helfen dir aber auch bei der Regelung finanzieller Geschichten, bzw. beraten in schwierigen Familiensituationen.
Du kannst dich auch an die großen kirchlichen Einrichtungen wenden, auch wenn du nichts mit Kirche am Hut hast, helfen dir die dort kompetent weiter.
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Zitat (chilli-lilli, 19.03.2007)
Schnapp' dir das Telefon und wende dich an eine spezialisierte Beratungsstelle. (Adressen im Telefonbuch /Internet). Sie unterstützen Hinterbliebene in psychologischer Sicht, helfen dir aber auch bei der Regelung finanzieller Geschichten, bzw. beraten in schwierigen Familiensituationen.
Du kannst dich auch an die großen kirchlichen Einrichtungen wenden, auch wenn du nichts mit Kirche am Hut hast, helfen dir die dort kompetent weiter.

ah das klingt echt super wie nennt man sowas den genau ich komme aus berlin
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Psychologisch/ soziale Beratungsstelle
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Hallo Sascha,

Du schreibst ganz einfach an das Nachlassgericht in Deinem Wohnort und gibst die Sterbedaten Deiner Mutter an.

Wenn z.B. der Vater noch lebt, kann es sein, dass ein Ehevertrag bestand und Dein Vater der Alleinerbe ist. Mittlerweile nach einen halben Jahr - wie Du schreibst - sollte die Sache eigentlich schon amtlich geregelt sein, wer Erbe ist.

Wenn es was zu vererben gibt - wissen die am Besten bescheid.

Nach 3 Jahren verfällt der Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Mache Dich also schlau beim Amtsgericht/Nachlassgericht!

Bearbeitet von nanamanan am 19.03.2007 11:57:08
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Wenn das schon so lange her ist und noch keiner an dich rangetreten ist, gab es wohl nichts zu erben oder du bist enterbt worden. Wenn dein Vater oder Mann deiner Mutter noch lebt und als Alleinerbe eingesetzt ist erbt er alles. Du erbst dann erst nach dem Tod deines Vaters. Eventuell nur den Pflichtteil....
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Ok, folgendes:

Du kannst mittels Anruf bei deinem ortsansässigen Finanzamts "Erbschaftsteuerstelle" erfragen, was mit dem Erbe passiert ist, bzw. ich würd dir empfehlen zu fragen ob schon eine ErbSt erklärung abgegeben worden ist.

Die Stelle übrigens schickt immer automatisch Mitteiliungen raus, wo alle Banken und das komplette Vermögen der verblichenen aufgestellt sind.

Ruf da mal an, sagst es war die Mutter, dann kriegste Auskunft.

So einfach.
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Etwas zu denken geben mir Deine Beiträge doch, sascha22.
In dem anderen Thread schreibst Du, dass Du keinen Kontakt mehr zu Deiner Familie hattest und auch nicht um Deine Mutter trauern kannst.

Aber das evtl. Erbe lässt Dir nun keine Ruhe?

Ich finde, das ist zumindest erklärungsbedürftig.
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Sascha!!!

Ich denke, in Deinem Fall kommt einiges auf Dich zu. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Da Dir der Todestag Deiner Mutter bekannt war, hattest Du 6 Wochen lang die Möglichkeit, herauszubekommen, ob Deine Mutter Vermögen oder Schulden gehabt hat. Dementsprechend hättest Du in dieser Zeit das Erbe annehmen oder ausschlagen können. Dies erfolgt über das Nachlassgericht. Da diese Frist bei Dir lange verstrichen ist, würde ich zum Nachlassgericht gehen.Dort muß nämlich jeder, der etwas erben möchte, einen Erbschein beantragen. Da wird auch überprüft, wieviel Erben vorhanden sind, und wie groß die Erbmasse ist.
Das Nachlaßgericht hat die Information über das Vermögen oder die Schulden des Erblassers.

Zugriff auf Konten konnen nur alle Erbberechtigten haben, die über einen Erbschein verfügen.

Sollte Deine Mutter evtl. Schulden haben, mußt Du sie mittragen, da Dir der Todestag Deiner Mutter bekannt war.

Falls Dein Thread nicht echt ist, so hoffe ich doch, einigen von Euch geholfen zu haben, die hier gute Ratschläge gegeben haben!!!!
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Hilla, scheinbar hast Du Dir seinen Beitrag im anderen Thread nicht richtig durchgelesen.
Er schrieb in seinem Anfangsposting
Zitat
Mein problem ist das man ja eigentlich weint wegen sowas um das alles raus zulassen was sich anstaut , nur bei mir geht das nicht ich bin sehr am Boden zerschlagen wegen allem was mir vorgefallen ist nur ich kannn nicht weinen um das zuverarbeiten !

Er schreibt nicht , dass er nicht um seine Mutter trauert, sondern lediglich nicht alles rauslassen kann, so wie Andere vielleicht.
Das er daran zu Knabbern hat, liest sich selbsterklärend heraus.
Und dass er nun fragt, wie es mit dem Erbe zu regeln ist, ist doch auch normal, vielleicht hat er noch nicht viele Menschen in seinem Leben verloren und ist einfach unerfahren?
Und hofft hier auf konstruktive Hilfe, was Dein Post allerdings nicht hergibt.

Sorry, war jetzt off-topic, aber musste raus.

Sascha, Dir alles Gute auf Deinem weiteren Weg flowers_2.gif
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Zitat (Brinarina, 19.03.2007)
Ok, folgendes:

Du kannst mittels Anruf bei deinem ortsansässigen Finanzamts "Erbschaftsteuerstelle" erfragen, was mit dem Erbe passiert ist, bzw. ich würd dir empfehlen zu fragen ob schon eine ErbSt erklärung abgegeben worden ist.

Die Stelle übrigens schickt immer automatisch Mitteiliungen raus, wo alle Banken und das komplette Vermögen der verblichenen aufgestellt sind.

Ruf da mal an, sagst es war die Mutter, dann kriegste Auskunft.

So einfach.

Aus eigener Erfahrung!!!!!!!
Ohne Erbschein bekommt man keine Auskunft!!!!!!
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Zitat (Die Schottin, 19.03.2007)
Hilla, scheinbar hast Du Dir seinen Beitrag im anderen Thread nicht richtig durchgelesen.
Er schrieb in seinem Anfangsposting
Zitat
Mein problem ist das man ja eigentlich weint wegen sowas um das alles raus zulassen was sich anstaut , nur bei mir geht das nicht ich bin sehr am Boden zerschlagen wegen allem was mir vorgefallen ist nur ich kannn nicht weinen um das zuverarbeiten !

Er schreibt nicht , dass er nicht um seine Mutter trauert, sondern lediglich nicht alles rauslassen kann, so wie Andere vielleicht.
Das er daran zu Knabbern hat, liest sich selbsterklärend heraus.
Und dass er nun fragt, wie es mit dem Erbe zu regeln ist, ist doch auch normal, vielleicht hat er noch nicht viele Menschen in seinem Leben verloren und ist einfach unerfahren?
Und hofft hier auf konstruktive Hilfe, was Dein Post allerdings nicht hergibt.

Sorry, war jetzt off-topic, aber musste raus.

Sascha, Dir alles Gute auf Deinem weiteren Weg flowers_2.gif

Hi Schottin,
er hat das anders ausgedrückt - ok. Ich habe seine Beiträge schon richtig gelesen, denke ich mal.

Wenn er etwas hätte erben sollen (wenn da etwas zu erben war), wäre er benachrichtigt worden. Soviel ist doch wohl klar.

Er wird bei seiner Familie Auskunft bekommen, aber mit der hat er keinen Kontakt mehr. Klar, schwierig.

Habe ich das richtig gelesen, dass sascha22 auch nicht bei der Beerdigung der Mutter war?
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Als Sohn ist er erstmal erbberechtigt, wobei das von den Notaren oft auch nur oberflächig kontrolliert wird wer alles erbberechtigt ist, wenn ein Haupterbe da ist und sagt nein kein anderer Erbe dann kommt da nix. So hab ich das vor kurzem bei meinen Pflegekindern erlebt, da wurde von den anderen Erben einfach "vergessen" zu erwähnen das es da noch weitere Erbberechtigte gab.
Um ihn komplett zu enterben muss viel vorfallen, seinen Pflichteil bekommt er normal immer.
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Zitat (wollmaus, 19.03.2007)
Zitat (Brinarina, 19.03.2007)
Ok, folgendes:

Du kannst mittels Anruf bei deinem ortsansässigen Finanzamts "Erbschaftsteuerstelle" erfragen, was mit dem Erbe passiert ist, bzw. ich würd dir empfehlen zu fragen ob schon eine ErbSt erklärung abgegeben worden ist.

Die Stelle übrigens schickt immer automatisch Mitteiliungen raus, wo alle Banken und das komplette Vermögen der verblichenen aufgestellt sind.

Ruf da mal an, sagst es war die Mutter, dann kriegste Auskunft.

So einfach.

Aus eigener Erfahrung!!!!!!!
Ohne Erbschein bekommt man keine Auskunft!!!!!!

Sorry, aber das ist nicht wahr.

Das Finanzamt ist zur Auskunft verpflichtet in diesem Falle, da Grizzabella schon schön beschrieben hat, der Sohn in erster Linie sowieso erbberechtigt ist. Im Übrigen, ich hab selbst auf dem Finanzamt gelernet. Und glaub mir, man kriegt überall Auskunft wenn mans richtig anstellt.

Und die ErbSt Stelle vom FA gibt da eh Auskunft, da er Angehöriger ist.
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Das mit dem Erbschein ist außerdem noch etwas mit einem ganz anderen Hintergrund.

Mir gings erst mal drum ihm zu erläutern wie er rausfindet, welche Banken die Mutter hatte.

Der Erbschein, da hat Wollmaus insofern Recht behalten, berechtigt dich zum Antreten des Erbes.

Er wird vom Amtsgericht ausgestellt. Ich würd an seiner Stelle mich dort erstmals auch informieren, ob er überhaupt laut Amtsgericht erbberechtigt ist. Bzw. natürlich gibts das Problem halt, das man OHNE den Erbschein leider nichts nachweisen kann.

Wie die rechtlichen weiteren Schritte aussehen und ob man ggf. verschiedenes umgehen kann, kann ich leider nicht sagen, da ich Rechtskunde und ErbStRecht leider nur quasie "ansatzweise" gelernt habe und leider dies nicht sooo extrem vertieft wurde, wie ichs mir gewünscht hätte.
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Zitat (Brinarina, 19.03.2007)


Und die ErbSt Stelle vom FA gibt da eh Auskunft, da er Angehöriger ist.

Er muß aber erst einmal beweisen, daß er Angehöriger ist!!!!!!!!

Sonst könnte ich ja bei jeder Todesanzeige, die in der Zeitung steht, mir die Namen raussuchen, und mich beim Finanzamt telefonisch melden und sagen: Hallo, ich bin erbberechtigt und nun sagen Sie mir, was ich erbe!!!!

Wenn alles so einfach telefonisch gehen würde, wäre es eine Möglichkeit schnell reich zu werden!!!

Und ich weiß es aus eigener Erfahrung!!!! Ohne Erbschein und Nachweis, wieviel Erben vorhanden sind, ging nix bei mir!!!!!
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Zitat (nanamanan, 19.03.2007)
Hallo Sascha,

Du schreibst ganz einfach an das Nachlassgericht in Deinem Wohnort und gibst die Sterbedaten Deiner Mutter an.

Wenn z.B. der Vater noch lebt, kann es sein, dass ein Ehevertrag bestand und Dein Vater der Alleinerbe ist. Mittlerweile nach einen halben Jahr - wie Du schreibst - sollte die Sache eigentlich schon amtlich geregelt sein, wer Erbe ist.

Wenn es was zu vererben gibt - wissen die am Besten bescheid.

Nach 3 Jahren verfällt der Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Mache Dich also schlau beim Amtsgericht/Nachlassgericht!

Ich glaube auch, das ist der einzig richtige Weg. Auch wenn dein Vater Alleinerbe ist, hast du Recht auf dein Pflichtteil.
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