Hallo Muttis! Mal wieder eine Frage an Euch: Wenn man eine kleine Firma hat und sich ein Geschäftsauto zulegen möchte, das aber auch privat genutzt werden kann, welche Art der Anschaffung ist da steuerlich die günstigste: Leasing, Finanzierung oder Barkauf? Was ist dabei zu beachten? Kennt sich jemand aus?
Liebe Grüße Bazillus09
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Tamora
Hm, genau weiß ich das nicht. Barkauf ist aber sicher die schlechteste Variante. Mein Chef (auch ein kleines Unternehmen) hat sein Wagen damals geleast und da er sich sicher, wie ich ihn kenne, genau hat beraten lassen würde ich jetzte einfach mal "Leasing" sagen. Laßt Euch doch mal in einem Autohaus beraten, die sollten das ja wissen.
Erst mal ne Frage: Zu wieviel Prozent würdest du sagen nutzt du das Auto ungefähr beruflich?
Und zu den versch. Möglichkeiten der Anschaffung müsste ne Barwertberechnung vom Steuerberater erstellt werden.
Es sind bsw. folgende Dinge zu beachten:
Baranschaffung, ggf. Preisminderung durch Barzahlung, gleich im Anlagevermögen und die Abschreibung.........gibts da ja auf 6 Jahre bei Neuwagen
Leasing, laufende monatliche Gebühren, direkt abzugsfähig als Betriesbausgabe, Zinsen ebenfalls auf den Zeitraum.........ah und ne Sonderzahlung gibts ja dann auch oder?
Evtl. ne Ansparrücklage bilden die im Vorjahr sich sehr erheblich günstiger auswirkt und da du ja planst ein Auto zu kaufen........kommt eben auch in Betracht.
Finanzkauf: Zinsen abzugsfähig, ansonsten wie bei Barkauf mit Abschreibung etc.
Meine Empfehlung an dich hier kann dir wirklich niemand sagen was du machen solltest, bevor nicht eindeutige Zahlen vorliegen und nur dann z.B. vom Steuerberater gerechnet kannst du es dir genau sagen lassen.
Eine pauschale Aussage gibts dabei einfach nicht.
Die Prozente der Nutzung sind ebenfalls erheblich zu beachten! Da du zwischen 10 und 50% zwar das Auto als gewillkürtes Betriesbvermögen behandeln kannst, aber dennoch gibts riesen Probleme, da du wenn du nicht über 50% Nutzung kommst auch keine Privatnutzung per Listenpreismethode (die meist günstigste für Vielprivatfahrerer) bekommen kannst.
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Nobody
Die Aufteilung private /geschäftliche Nutzung hat durch aus auch Auswirkung auf die Versicherung.
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Bazillus09
Zitat (Brinarina @ 05.04.2007 10:24:19)
Die versch. Möglichkeiten ein Auto abzusetzen sind derart individuell das man hier nix aber auch rein gar nix pauschal sagen kann.
Wirklich nicht.
Erst mal ne Frage: Zu wieviel Prozent würdest du sagen nutzt du das Auto ungefähr beruflich?
Und zu den versch. Möglichkeiten der Anschaffung müsste ne Barwertberechnung vom Steuerberater erstellt werden.
Es sind bsw. folgende Dinge zu beachten:
Baranschaffung, ggf. Preisminderung durch Barzahlung, gleich im Anlagevermögen und die Abschreibung.........gibts da ja auf 6 Jahre bei Neuwagen
Leasing, laufende monatliche Gebühren, direkt abzugsfähig als Betriesbausgabe, Zinsen ebenfalls auf den Zeitraum.........ah und ne Sonderzahlung gibts ja dann auch oder?
Evtl. ne Ansparrücklage bilden die im Vorjahr sich sehr erheblich günstiger auswirkt und da du ja planst ein Auto zu kaufen........kommt eben auch in Betracht.
Finanzkauf: Zinsen abzugsfähig, ansonsten wie bei Barkauf mit Abschreibung etc.
Meine Empfehlung an dich hier kann dir wirklich niemand sagen was du machen solltest, bevor nicht eindeutige Zahlen vorliegen und nur dann z.B. vom Steuerberater gerechnet kannst du es dir genau sagen lassen.
Eine pauschale Aussage gibts dabei einfach nicht.
Die Prozente der Nutzung sind ebenfalls erheblich zu beachten! Da du zwischen 10 und 50% zwar das Auto als gewillkürtes Betriesbvermögen behandeln kannst, aber dennoch gibts riesen Probleme, da du wenn du nicht über 50% Nutzung kommst auch keine Privatnutzung per Listenpreismethode (die meist günstigste für Vielprivatfahrerer) bekommen kannst.
Hallo Brinarina! Das Auto wird zu 90% geschäftlich genutzt. Momentan ist es das Privatauto, aber eigentlich kann es ja nicht sein, dass man alle Kosten privat bezahlt, wo das Ding zum allergrößten Teil beruflich genutzt wird. Neben Steuer und Versicherung sind das noch Kundendienst und Reparaturen. Da kommt schon was zusammen.
Der Steuerberater ist leider nicht der Schnellste und auch nicht der Zuverlässigste. Man denkt gerade über einen Wechsel nach... Die Nutzung des Wagens als Geschäftsauto muss vom Aufsichtsrat genehmigt werden und hierfür brauchen wir Argumente.
Also zu den Anschaffungskosten: Das Auto existiert bereits, aber eben auf Privatnamen... Ist vielleicht noch so 2.500 Euronen wert...
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Brinarina
Ein Auto, das nur noch rund 2.500 Euro wert ist lohnt sich schon mal gar nicht als Betriebsvermögen einzulegen da der Listenpreis vermutlich höher ist als die Kosten des PKW (auch bei Kostendeckelung).
Auch wenn der Steuerberater nicht der schnellste ist, ich finde ihr müsstest unbedingt diesen fragen. Pauschal gehts einfach halt nicht. Ok, bei 90% betrieblicher Nutzung hättet ihr rein theoretisch gar keine Wahl da das Auto dann notwendiges Betriebsvermögen darstellt.
Trotzdem.
Man sollte Kosten mit Privtem Listenpreis abwägen oder aber ihr macht Fahrtenbuch was sciherlich bei der nutzung viel günstiger kommen würde......also echt zu umfassend das Thema. Einfach mal mit dem Stb. abklären.
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Bazillus09
Hallo Ihr! Danke für`s Mitdenken. Habe nun auch erfahren, dass er (mein Mann) ein neues Auto kaufen möchte und unsere alte Kiste soll ganz weg. Heute war mein Gatte mal in anderer Sache beim Steuerberater. Steuerberater meint Barzahlung wäre das Beste (????), weil die Firma das Kapital hat und so ein bessere Kaufpreis zu erzielen wäre. Für die Privatnutzung müßte mein Mann 1% des Kaufpreises versteuern zzgl. Soli. Wenn er mal schön Buch geführt hätte über die ganzen Geschäftsfahrten mit dem Privatauto, hätte er 30 ct/km abrechnen können. Sowas sagt der Eierkopf-Steuerberater jetzt, hinterher. Seht Ihr, deswegen find ich, dass der nicht viel taugt und behandle alle seine Auskünfte mit Vorsicht. :angry:
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Brinarina
Ja ok, die Aussagen sind so nicht ganz richtig.
Er müsste 1 % des Bruttolisteninlandspreise pro Jahr jedes mal versteuern, und das jedoch am Ende mit 80% VSt belasteten Kosten und der Rest wirkt sich in der Höhe eures Steuersatzes aus.
Die 30 Cent pro GEFAHRENEN Km kann man immer einlegen, wenn man sonst keine Kosten vom Auto absetzen tut. Heißt, einfach KM im Jahr schätzen und dann als Betriebsausgabe einlegen bzw. absetzen.
Der Soli entfällt nicht auf die 1% Listenpreismethode wie man sie nennt, sondern ist nur das was sowieso im Rahmen der einkommensteuer anfällt.
Es tut mir leid, aber ich sags auch ungern, nur der Steuerberater hat wohl wirklich nicht sooo viel Ahnung.
Ich würd an eurer Stelle ihn mal glatt anrufen und mal fragen warum er nicht eine Barwert Berechnung macht und ausrechnert mit den versch. Methoden was möglich ist und was wirklich am günstigsten ist.
Sorry, ich kann nur Kopfschütteln, sowas gibts bei uns nicht.
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Bazillus09
Zitat (Brinarina @ 11.04.2007 22:25:07)
Ja ok, die Aussagen sind so nicht ganz richtig.
Er müsste 1 % des Bruttolisteninlandspreise pro Jahr jedes mal versteuern, und das jedoch am Ende mit 80% VSt belasteten Kosten und der Rest wirkt sich in der Höhe eures Steuersatzes aus.
Die 30 Cent pro GEFAHRENEN Km kann man immer einlegen, wenn man sonst keine Kosten vom Auto absetzen tut. Heißt, einfach KM im Jahr schätzen und dann als Betriebsausgabe einlegen bzw. absetzen.
Der Soli entfällt nicht auf die 1% Listenpreismethode wie man sie nennt, sondern ist nur das was sowieso im Rahmen der einkommensteuer anfällt.
Es tut mir leid, aber ich sags auch ungern, nur der Steuerberater hat wohl wirklich nicht sooo viel Ahnung.
Ich würd an eurer Stelle ihn mal glatt anrufen und mal fragen warum er nicht eine Barwert Berechnung macht und ausrechnert mit den versch. Methoden was möglich ist und was wirklich am günstigsten ist.
Sorry, ich kann nur Kopfschütteln, sowas gibts bei uns nicht.
Hallo Brinarina! Gell, das sind schon dubiose Auskünfte. Der Herr Steuerberater wird sowieso demnächst entsorgt, das, was Du da liest, ist nur die Spitze des Eisberges. Der hat`s schon viel heftiger krachen lassen. Finde das auch unmöglich. Aber man braucht den Typen halt hin und wieder, nur wäre es nett, wenn er kompetent wäre. :huh: Naja, man muss sich halt mal auf die Suche nach was G`scheitem machen, aber da fehlt`s wieder an der Zeit. Danke jedenfalls für Deine Zeit! Grüße Bazillus09
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Jost9992 Beiträge Dabei seit: 17.07.11
Abzugsfähigkeit ist bei beiden gegebenen, ansonsten hängt es sehr von der Art der Finanzierung ab. Je nach Autotyp spart man mehr im Einkauf und in der richtigen Finanzierung * unerwünschte Werbung entfernt * als beim Absetzen.