Maklercourtage: Wann absetzbar?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zum Thema "Maklercourtage":

Ich weiss, dass ich die Courtage für eine Mietwohnung, die ja normalerweise zwischen 0 und 3 Monatsmieten betragen kann, voll in der Einkommensteuererklärung einbringen kann und dann ggf. den steuerlichen Anteil zurückbekomme.

ABER: wie sieht das aus, wenn ich ein Haus oder Wohnung kaufen möchte. Da wird ja die Courtage ja in Prozent vom Kaufpreis angegeben. Und das können je nach Höhe des Kaufpreises durchaus mehrere 10.000 € sein. Ich könnte mir vorstellen, dass der nur steuerliche Anteil dann auch meinen Lohnsteuerbetrag um ein Vielfaches übersteigt.

Wer kann mir sagen, ob und ggf. in welcher Höhe ich die Courtage beim Kauf eines Objektes beim Lohnsteuerjahresausgleich anrechnen (lassen) kann.

Und wie sieht es rechtlich aus, wenn in einem Baugebiet, in dem ich sowieso schon nach freien Häusern und / oder Grundstücken suche, ein Makler ein Haus anbietet und ich finde heraus welches das ist.
Dann kann ich ja frech an der Tür klingeln und dem aktuellen Besitzer mein Interesse bekunden.
Muss ich dann auch Courtage zahlen?

Danke und Gruß

Highlander
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Steuerberatungsbuch kann dir helfen, die komplizierten Regeln zur Absetzbarkeit von Maklercourtage beim Immobilienkauf besser zu verstehen und dir einen Überblick über deine Möglichkeiten beim Lohnsteuerjahresausgleich zu verschaffen. So kannst du sicherstellen, dass du alle rechtlichen und finanziellen Aspekte korrekt berücksichtigst.

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Wie das steuerlich aussieht, kann ich dir leider nicht sagen... würde mich aber auch interessieren!

Aber ich denke nicht, dass sich der Makler so einfach umgehen lässt, wie du das beschreibst. Soweit ich weiß, schließt der Verkäufer mit dem Makler einen Vertrag, dass dieser das Haus in seinem Auftrag verkauft und der Verkäufer nicht "hintenrum" selbst verkauft bzw wenn doch, muss der dann trotzdem was an den Makler zahlen für entstandenen Aufwand. Daher denke ich, werden das die wenigsten Verkäufer so machen. Wenn ers so macht, hättest du Glück gehabt und müsstest natürlich nichts zahlen.

Die Courtage beträgt meistens 3.5% vom Kaufpreis für beide Seiten (also Käufer zahlt 3.5 und Verkäufer auch), also bei 100.000 EUR wären das "nur" 3500 EUR... mehrere 10.000 EUR schaffst du kaum... es sei denn, du möchtest dir ein Luxus-Anwesen zulegen ;-)
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Zitat (Highlander @ 18.01.2009 18:22:58)
Und wie sieht es rechtlich aus, wenn in einem Baugebiet, in dem ich sowieso schon nach freien Häusern und / oder Grundstücken suche, ein Makler ein Haus anbietet und ich finde heraus welches das ist.
Dann kann ich ja frech an der Tür klingeln und dem aktuellen Besitzer mein Interesse bekunden.
Muss ich dann auch Courtage zahlen?


Das kommt darauf an was der Besitzer mit dem Makler vereinbart hat. Es gibt Besitzer die, trotz Makler auch selbst tätig werden können oder aber auch mehrere Makler beauftragen.
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Genauso ist es. Wenn ein Makler den Alleinauftrag hat, muß die Courtage gezahlt werden. Von Dir oder dem Verkäufer, das ist dem Makler egal. Er bekommt sein Geld.
Gruß Velten
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je nach makler können es bis zu 6% courtage sein!

aber das würde ich beim kauf nicht zahlen, der verkäufer hat den beauftragt, also soll er ihn auch zahlen! will er nicht, dann such ich mir eine andere immobilie ;)
zur zeit ist es eh sehr schlecht in den markt, also hat der potenzielle käufer gute chancen für minderung des kaufpreises und abwälzen der courtage

bei mietshäsuern kann es schnell zu meheren 10.000 an courtage sein. kaufpreis setzt sich aus der gesamtmieteinahme je jahr x11-15 zusammen! dazu noch lage, ort, etc ;)
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Hallo,

danke für die Antworten!

Makler umgehen: ich glaube, wenn der Verkäufer nicht gerade einen Exklusivvertrag abgeschlossen hat, sollte das doch möglich sein.

@Bulli: Natürlich will ich versuchen, um die Courtage herumzukommen. Deshalb ja auch die Frage, was passiert wenn ich zufällig mit dem Besitzer der Immobilie in Kontakt komme (Bild in der Anzeige gesehen und beim Spaziergang dann das Haus gefunden....).

Aaaaber: wie sieht es mit der Steuerliche Absetzbarkeit aus, wenn ich doch nicht darum herum komme? Bei Miete darf ich es absetzen. Aber das sind ja auch "nur" ca. 2 Monatsmieten. Also überschaubar.

Beim Kauf sind 6% oder auch nur 3% von drei bis vierhunderttausend Euro ne Menge Holz.

Also hat da jemand schon Erfahrung damit gemacht?

Gruß

Highlander
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klare ansage nach der verhandlung um den kaufpreis, sofern die bank zugesagt hat, ich kaufe aber ohne maklercourtage. übermitteln sie das den eigentümer, wenn sie was bekommen sollen dann von ihm! fertig ;)

denk dran bei anmieten, hauskauf und auch beim autokauft ist die mündliche zusage noch wie beim pferdehandel rechtsglütig!
also immer die form wahren, ich würde zu den preis x kaufen, nach klärung mit der bank ;)

du musst beweisen können das du ohne den makler auf die immobilie aufmerksam geworden bist und über andere quellen an seine adresse gekommen bist ;)

schön ist imemr wenn der jetzige verkaufen muss, dann sind ihm die paar pozente verlust egal. alternativ sind zwangversteigerungen auch noch ne gute lösung ;)
www.zwangsversteigerung.de da kannste noch einiges mehr sparen ;)
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Hallo Bulli,

danke für die Hinweise.

Einiges war mir vorher schon klar. Ein (mittlerweile toter) Vater ienes Freundes hat sogar noch Arbeitsverträge per Handschlag geschlossen!

Aber wie Du weisst, die Beweislage........ mündliches ist immer schwierig zu beweisen!

Aber wenn man auf der Suche über das Objekt der Begierde stolpert... :pfeifen:

Gruß

Highlander
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Bezüglich deiner Frage wegen der steuerlichen Absetzbarkeit teilst du leider nicht mit, ob du das Objekt nachher selbst bewohnst.

Bei Eigennutzung kannst du die Maklercourtage bei einer Mietwohnung nur dann als Kosten geltend machen, wenn du die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machst oder ein Arbeitszimmer absetzen kannst. Für ein gekauftes Haus gelten die Voraussetzungen entsprechend, nur wird die Courtage den Anschaffungskosten zugeschlagen und kann nur über die Absetzung für Abnutzung (Kaufpreis ./. Anteil für Grund und Boden, verteilt auf 50 Jahre) geltend gemacht werden. Für das Arbeitszimmer können dann natürlich nur die anteilig auf dieses entfallende Kosten abgesetzt werden.

Kaufst du das Objekt, um es zu 100 % zu vermieten, gilt genau das gleiche. Maklercourtage erhöht die Anschaffungskosten und die so genannte AfA-Bemessungsgrundlage.
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Hallo Ulrike,

danke für die Antwort.

Mir schwebt der Kauf einer Immobile vor, in der ich dann selber wohne.

Dass bei Miete die Courtage absetzbar ist, wusste ich vorher ja schon. Nur wie sieht es beim Kauf aus war meine Frage.

Und: ich dachte, die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers für den normalsterblichen ist doch mittlerweile nahezu unmöglich gemacht worden oder nicht?

Gruß

Highlander
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Zitat (Bulli-SH @ 07.02.2009 12:51:57)
bei mietshäsuern kann es schnell zu meheren 10.000 an courtage sein. kaufpreis setzt sich aus der gesamtmieteinahme je jahr x11-15 zusammen!

Geh Bulli- wo zahlt man so viel Courtage? 11 bis 15 Jahresmieten sind doch utopisch, das zahlt man nicht mal auf dem Mond.

Bei Eigentumswohnungen zahlt man üblicherweise um ca. 5% vom Kaufpreis, es können auch mal 6% werden. Aber die Courtage ist immer unabhängig von den Mieteinnahmen.
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Zitat (Valentine @ 23.02.2009 15:21:58)
Geh Bulli- wo zahlt man so viel Courtage? 11 bis 15 Jahresmieten sind doch utopisch, das zahlt man nicht mal auf dem Mond.

Bei Eigentumswohnungen zahlt man üblicherweise um ca. 5% vom Kaufpreis, es können auch mal 6% werden. Aber die Courtage ist immer unabhängig von den Mieteinnahmen.

Er schrieb doch Kaufpreis 11-15 Jahresmieten ( bei einem Mietshaus).
Und DAS haut schon hin.
Allerdings fragte Highlander ja auch nicht nach einem Mietshaus....
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Zitat (Highlander @ 23.02.2009 13:23:54)
Und: ich dachte, die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers für den normalsterblichen ist doch mittlerweile nahezu unmöglich gemacht worden oder nicht?

Da hast du völlig recht. Da du allerdings nicht geschrieben hattest, weshalb du die Courtage von einer Mietwohnung abziehen kannst, war das eine der wenigen Möglichkeiten, die mir eingefallen ist. Und ich weiß ja außerdem nicht, ob du nicht vielleicht zu einem der wenigen gehörst. die doch noch ihre Kosten geltend machen können.
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Zitat (Valentine @ 23.02.2009 15:21:58)
Bei Eigentumswohnungen zahlt man üblicherweise um ca. 5% vom Kaufpreis, es können auch mal 6% werden. Aber die Courtage ist immer unabhängig von den Mieteinnahmen.

Stimmt, die Courtage bezieht sich immer auf den Kaufpreis.

Im Übrigen ist die Courtage verhandelbar...
Als ich mein Häuschen kaufen wollte und eigentlich alles klar war, kam der Makler noch mit einem kleinen aber wichtigem Detail daher, das er vorher "vergessen" hatte und für mich mit Mehrkosten verbunden war... Naja, dass der dann statt 3.5% von mir nur 2.5 bekam war die logische Folge (ich glaub, auch der Verkäufer hat ihn nochmals gedrückt, weil ich dadurch natürlich nochmal an dem Kaufpreis geschraubt habe) - sollte man sich aber im Kaufvertrag auch vom Notar reinschreiben lassen, was der Makler bekommt, dann kann er nicht hinterher was anderes behaupten.
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vielleicht findet man ja auch hier was passendes ;)
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