Nebenjob € 400,00 Basis: Muß man dies seinem Chef melden ?

Hey an alle. Habe einen Nebenjob auf 400 Eurobasis gefunden. Bringt letztendlich im Monat so 250,00 ein. Ich bin Hauptberuflich 40 Std. eingespannt, benötige jedoch das zusätzliche Geld. Ich hatte noch nie einen Nebenjob nun war ich etwas verwundert darüber das ich eine Lohnsteuerkarte "6" bei meiner Chefin des Nebenjobs abgeben soll. A. Wo bekommt man diese denn her. B. Bin ich rechtlich "gezwungen" meinem Hauptarbeitgeber mitzuteilen das ich einem Nebenjob nachgehen möchte ? In meinem Arbeitsvertrag (Hauptberuflich), steht nichts dergleichen drin. Dort ist in keinerlei Hinsicht erwähnt, ob ich dies darf.
C. Könnte der Hauptarbeitgeber mir unter Umständen auch einen Nebenjob verbieten. D. Wie kommt man denn drum herum, das man dem Hauptarbeitgeber dies überhaupt mitteilen muß. Da ich dies sehr unangenehm finde, und mein Chef mit Sicherheit "blöde" Bermerkungen machen wird. Außerdem finde ich es peinlich, weil mein Chef dann weiß das ich Geld brauche.
Was meint Ihr, oder was hat Ihr für Erfahrungen gemacht ?
Grüße Susanne :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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1 hilfreiche Antwort, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Ein 400-Euro-Job sollte Dir auch 400 Euro einbringen. Das wird doch pauschal versteuert.
Aber vielleicht kann noch jemand mehr dazu sagen.
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Ich weiß zwar jetzt auch nicht warum du dort eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 brauchst, auf jeden Fall gibt es die beim Finanzamt. Alles bis zu 400,-- Euro ist nämlich steuerfrei und muss auch bei einer Einkommensteuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich NICHT angegeben werden. (Auskunft unserer Sachbearbeiterin bei unserem zuständigen Finanzamt).

tante ju
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Zitat (tante ju @ 25.05.2007 17:04:37)
Ich weiß zwar jetzt auch nicht warum du dort eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 brauchst, auf jeden Fall gibt es die beim Finanzamt. Alles bis zu 400,-- Euro ist nämlich steuerfrei und muss auch bei einer Einkommensteuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich NICHT angegeben werden. (Auskunft unserer Sachbearbeiterin bei unserem zuständigen Finanzamt).

tante ju

richtich,
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Hallo Tante ju, danke für Deine Mail. Für was steht denn die & auf der Lohnsteuerkarte ?
Grüße
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Hey Nobody, danke für deine Mail. Tja, das dachte ich auch immer. Ich habe mehrere Anläufe bei meiner Suche nach Nebenjobs getätigt. Und unter all den 400 Euro Jobangeboten, war leider nicht 1 dabei der wirklich auch 400 gebracht hätte. Ich finde das der Ausdruck Job auf 400,- Basis, einen wirklich etwas vorgaukelt.
Grüße
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Bei der einem 400,00 Euro - Job braucht man keine zweite Lohnsteuerkarte und schon gar nicht Steuerklasse 6. Der Arbeitgeber muss 30% Lohnnebenkosten an die Bundesknappschaft " Minijobzentrale" abführen - nicht Du. Sollte dieser jedoch darauf bestehen, verzichte lieber auf den Job und such Dir einen anderen.

Du wiederum mußt dem neuen Arbeitgeber lediglich unterschreiben, dass Du keine weiteren Nebenjobs hast. Ansonsten werden diese zusammengerechnet und Du darfst für alle Jobs insgesamt nur 400,00 € verdienen. Man wird auch gefragt ob man Rentenversicherungs-Freiheit möchte. Würde ich machen, da es insgesamt für das Rentenkonto sehr sehr wenig bringt. Dann lieber eine Riester-Rente abschließen, wenn finanziell möglich.

Die Mitteilung an den Arbeitgeber ist nicht immer nötig, kommt wirklich darauf an. Bist Du allerdings im Nebenjob so ausgepowert, dass Du Deinen Hauptjob nicht mehr "schaffst", dann wiederum kann Dir der Hauptarbeitgeber ans Herz legen diesen aufzugeben.

Bei den heutigen Löhnen kommen die Leute meistens mit dem Hauptjob nicht mehr hin und ich denke, das Recht ist daher auf Deiner Seite.

Hast Du einen sehr engstirnigen Chef, solltest Du evtl. fragen, was ist wenn Du einen Nebenjob machen würdest.

Viel Erfolg im Job

PS. Du findest Dich vergaukelt, da Du evtl. keine 400,00 Euro verdienen kannst. Nur die JOB-Art heißt 400,00 € Job oder Minijob. Dies ist keine Garantie, dass Du diese auch verdienen wirst. Es richtet sich nach Stundenlohn und Stundenaufwand.

Bearbeitet von nanamanan am 25.05.2007 17:37:45
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Dein Hauptarbeitgeber muss unter bestimmten Bedingungen über den Nebenjob informiert werden.

http://www.jobagentur-24.de/arbeitsrecht/nebenjobs.html

http://www.geschaeftsidee.de/unternehmensg...tipp_16769.html
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Bei Lohnsteuerklasse 6 hättest du unwahrscheinlich viele Steuern zu zahlen, weil es die übelste Lohnsteuerklasse ist. Aber bis zu 400 Euro zahlt ja alles der Arbeitgeber pauschal, hat nanamanan schon sehr genau geschrieben.

tante ju
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Hey nanamanan, erst mal recht herzlichen Dank für Deine ausführlichen Informationen. Das Unternehmen welches mich auf "400,00" Basis beschäftigen möchte besteht jedoch auf die Abgabe einer Lohnsteuerkarte 6. Dank Deiner ausführlichen Info, werde ich gleich morgen nochmals nachfragen, weshalb er denn so zwingend darauf besteht.
Nochmals besten Dank. Grüße Susanne :blumen:
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Also bei mir war das so:

Ich musste mir eine Erlaubnis bei meinen Hauptarbeitgeber einholen, noch eine Nebentätigkeit ausführen zu dürfen. Die war damals auf Honararbasis, aber der Arbeitgeber musste zustimmen.
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Also- Lohnsteuerkarte bekommst du bei der Gemeinde. Von da kommt ja auch die erste Lohnsteuerkarte.

Den Nebenjob würde ich unbedingt dem Haupt-Arbeitgeber gegenüber zumindest erwähnen. Verbieten kann er's dir nicht, es sei denn der Nebenjob gefährdet deine Arbeitskraft im Hauptjob (zu anstrengend, zu gefährlich,...) oder es ist ein Konkurrenzunternehmen. Wenn du z. B. Ingenieur bei Siemens bist und hast einen kleinen Nebenjob bei MBB, dann wird Siemens sicherlich nicht grad begeistert sein- nur so als Beispiel.
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Zitat (markaha @ 25.05.2007 23:24:45)
Also bei mir war das so:

Ich musste mir eine Erlaubnis bei meinen Hauptarbeitgeber einholen, noch eine Nebentätigkeit ausführen zu dürfen. Die war damals auf Honararbasis, aber der Arbeitgeber musste zustimmen.


Ich glaube Du bist im öffentlichen Dienst, da ist es normal. Sei gegrüßt.

@ susanne-angelika

Jetzt weiß ich warum der eine 2. Lohnsteuerkarte braucht.

Solltest Du dennoch mehrere Jobs haben und diese verschweigen würdest (was Du ja sicher nicht tust), so wäre der Arbeitgeber auf der sicheren Seite und würde Dir über die Lohnsteuerkarte 6, die Lohnsteuer berechnen. Ich denke nicht, dass er beabsichtigt dies gleich zu tun, sondern nur im o.g. Falle. Aber frage ihn ruhig diesbezüglich. Dieses Recht hast Du ja. Lohnsteuerklasse 6 ist die höchste Steuer.

Aber irgendwie ist es trotzdem Quatsch, zumal Du ihm dieses ja ohnehin unterschreiben mußt.

Ich habe viele Jahre Personalwesen hinter mir und dies niemals verlangt.

Bearbeitet von nanamanan am 26.05.2007 11:15:12
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Hallo, es kann sein das du eine zweite Lohnsteuerkarte bringen musst damit dein neuer Chef Geld spart.
Das hat für dich aber absolut keine Nachteile. Du bekommst trotzdem dein volles Geld.
Ich arbeite als Gebietsbetreuerin da ist das auch so üblich.
Willi3636
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innerhalb des letzten jahres sollte das schon geklärt worden sein ;-)
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Also ich hatte genau das gleiche Problem was du hattest mit dem zu wenig Geld. Und ich bin dann durch einen Kollegen auf den Devisenhandel gekommen. Dort kannst du von zu Hause dein Geld nebenbei verdienen und das sogar mehr als 400€. Ich habe mein gesetztes Geld innerhalb von 6 Tagen fast verdoppelt.
Ich habe noch eine Seite gefunden die dir alles genau erklärt und du kannst dir dort ein kostenloses Konto einrichten und die kostenlose Software runterladen.
**unerwünschten Werbelink entfernt-Forumsregeln sind zum lesen und einhalten da !**gelangst du zur echt Informationsreichen Seite.

Liebe Grüße Peter A.

Bearbeitet von Jeanette am 01.08.2011 13:50:45
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... und du stellst diesen Link natürlich völlig uneigennützig und selbstlos hier rein. :wallbash: :rolleyes:
Und Schweine können fliegen, Blinde wieder sehen und Lahme wieder gehen. Juchheidi und juchheida

...Beitrag gemeldet

Bearbeitet von Bierle am 01.08.2011 13:11:46
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