Kurzarbeit, Überstunden, Gehalt & Nebenjob: Wer weiß was?

Huhu, hab da ein paar Fragen zu diesen Themen.

Bei uns ist es so, dass die Auftragslage = Null ist...

Nun hat uns der Chef Überstunden abbauen geschickt, was auch total i.O. ist in dieser Situation.
Dazu meine Frage, kann er mich auch heimschicken, wenn ich keine Stunden mehr auf meinem Gleitzeitkonto habe? Also mein Zeitkonto ins Minus fahren müsste? Wenn ja, wie weit darf er das machen?

Auch Kurzarbeit ist im Gespräch. Zu dem Thema hab ich bei Wi**pe**a folgendes gefunden: Guggst du hier. Demnach gibt es verschiedene Modelle. Welches Modell ist am besten? Auch steht dort, dass der Arbeitgeber Kurzarbeit nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer anordnen darf. Stimmt das?

Wenn wir tatsächlich Kurzarbeit haben, darf man dann einen Nebenkob auf 400-€uro-Basis machen?

Und wie ist das mit z.B. einer Reserveübung? Ist das Erlaubt? Wenn ja, wie wird das verrechnet mit dem Kurzarbeitslohn??

Wie schnell kann das mit der Kurzarbeit anfangen, bzw. beendet sein? Kann der Chef Freitag sagen ab Montag ist Kurzarbeit, oder Abends Anrufen und sagen "Morgen wird wieder gearbeitet"? Wie lang sind die Fristen die er einzuhalten hat???

Kann es durch die Kurzarbeit zu Verzögerungen beim Gehalt kommen? Ich bekomme mein Gehalt zum Monatsende. Wird das vom Arbeitsamt dann auf Monatsmitte verlegt (so bekam ich das Geld während meiner Arbeitslosigkeit damals), oder behalten die den Rythmus wie gewohnt bei?

Wenn wir schon beim Gehalt sind, darf der Chef einfach statt am Monatsende erst zur Folgemonatsmitte auszahlen, oder ist er verpflichtet pünktlich zu zahlen? Wenn er erst später Zahlt, dann erwirtschaftet er doch einen Gewinn (Zinsen) und ich erleide dadurch einen Verlust (Zinsen, feste Abbuchungen -> werden nicht abgebucht, usw.). Wie ist das gesetzlich irgendwie geregelt?

Alles nicht so einfach in der Finanzkrisen-Zeit!
Bei uns im Betrieb gehen die wildesten Gerüchte rum und ich will einfach wissen, was der Chef muss/darf und was wir mitmachen müssen.


Vielleicht hat der Eine oder Andere einen Tipp für mich!?!
Vielen Dank schon mal im Voraus!

PS: Wir sind nicht Gewerkschaftlich organisiert! Weder von Arbeitgeber- noch von Arbeitnehmerseite aus.

Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo!

Wir machen ab Februar auch Kurzarbeit (habe das Pech bei einem Automobilzulieferer zu arbeiten), außerdem bin ich im Betriebsrat, daher kann ich dir glaub ich ein paar Antworten geben.

Euer Chef kann von euch auch verlangen, die Konten ins Minus zu fahren, das ist aber abhängig davon, wie eure GLZ-Regelung und die Prognose aussieht. Das ist natürlich nur eine kurzfristige Lösung, d.h. wenns nicht länger als ein Monat oder so ist und danach mit so viel Aufträgen gerechnet wird, dass ihr die Stunden wieder rein bekommt!
Für die Kurzarbeit müssen die Gleitzeitkonten aber alle mindestens auf Null oder im Minus sein, sonst gibts nichts vom Staat. Auch Überstunden, die sofort bezahlt werden sind normal während der Kurzarbeit nicht erlaubt. Das wird vom AA geprüft.

Es gibt dahingehend verschiedene Modelle, je nach dem, wieviel Arbeit ausfällt und ob das regelmäßig /branchenüblich ist. Z.B. in der Baubranche gibts das Saison-Kurzarbeitergeld, während der kalten Zeit wenn saisonbedingt nicht viel los ist. Dann gibts "Kurzarbeit Null", also wenn gar nicht mehr gearbeitet wird. Die "normale" Kurzarbeit sieht so aus, dass die GL zusammen mit dem Betriebsrat (wenn ihr einen habt, dann muss der zustimmen, wies ohne BR läuft weiß ich nicht) eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit z.B. von 40 auf 32 Stunden (das wären 80%, also 1 Tag je Woche frei) vereinbart. Der AG zahlt dann auch nur für die 80% den Lohn. Das Arbeitsamt ersetzt dir dann ca. 60% von dem entfallenen Netto-Entgelt (die Berechnung ist recht kompliziert, da steig ich auch nicht ganz durch).
Das läuft dann aber so, dass du das KuG vom AG mit deinem normalen Gehalt überwiesen bekommst, er streckt das praktisch vor und muss es sich dann vom AA wieder holen. Du musst dich da um nichts kümmern. Natürlich muss der AG weiter zum vereinbarten Zeitpunkt zahlen, es sei denn, das wird auch abweichend vereinbart. Sieben Tage vor Monatsbeginn muss den Mitarbeitern und dem AA gemeldet werden, welche Personen an welchen Tagen Kurzarbeit machen, also nicht arbeiten.

Während der Kurzarbeit darfst du auch einen Nebenjob annehmen, aber das, was du da verdienst, wird dir aufs KuG angerechnet, d.h. damit es dir wirklich was bringt, solltest du im Nebenjob annähernd für den gleichen Stundenlohn arbeiten wie im Hauptjob, sonst hast du am Ende auch nicht mehr in der Tasche, sondern nur mehr Arbeit. (oder man macht was schwarz... aber das hab ich jetzt nicht gesagt!!! :ph34r: ) Das gilt für jede Art von Zusatzeinkünfte währen der Zeit, also wohl auch für deine Reserveübungen. Das AA will schließlich so wenig wie möglich zahlen, ist ja klar, oder?

Die Kurzarbeit muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der Belegschaft angekündigt und beim AA beantragt werden. Beendet kann sie jederzeit ohne Frist werden (wär ja noch schöner!). Maximal kann der AG für 18 Monate Kurzarbeit anordnen.

Außerdem kann es sein, dass dich das AA an deinen freien Tagen herzitiert, damit die prüfen können, ob du wirklich nicht arbeitest.

Ich hoffe, das waren alle Fragen... falls du noch was wissen möchtest, melde dich einfach!

Gruß
Spooky
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Noch was: Mit Gewerkschaft oder nicht hat das eigentlich nichts zu tun.

Wir - also der Betriebsrat - haben außerdem mit der GL vereinbart, dass es während der Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen geben darf. Was nach Ende der Kurzarbeit passiert... das kann man leider nicht sagen. Entweder es wird besser, oder es muss ein Teil der Kollegen die Koffer packen :trösten:

Habt ihr einen BR?
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Das bringt mich auf alle Fälle schon weiter. Danke!

Früher war das so, dass ein Nebenjob der vor Einführung der Kurzarbeit bestand nicht einberechnet wurde... Gilt das heute auch noch, oder werden generell alle 400€-Jobs dazugerechnet?

Bei einer Reserveübung bezahlt der Staat ja meinen Verdienstausfall. Ich hätte ja in der Zeit also so oder so keine Kohle vom AG. Daher meine Frage: Zahlen die den Verdienstausfall der Kurzarbeit und das AA den Rest, oder zahlen die meinen eigentlichen Lohn...

Das mit den 3 Wochen... (und evtl. andere Regeln zur Kurzarbeit) ... kann man die irgendwo in einem verständlichen Deutsch runterladen, oder sowas?

Darf halt nix von Gewerkschaften draufstehen... weißt ja, was ein gereizter Stier macht wenn er ein rotes Tuch sieht ;)

Eine Überstundenregelung ist bei uns nur in der Richtung, dass alles ab 44 Std/Woche gleich ausbezahlt wird, der Rest (4Std) landet auf einem Gleitzeitkonto, welches nirgends Einschränkungen hat... bis jetzt nach oben offen. Minusstunden hatte ich noch nie!
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Noch was: Mit Gewerkschaft oder nicht hat das eigentlich nichts zu tun.

Auch gibt es Besonderheiten, was Urlaub und Krankheit angeht. Also, wenn du Urlaub eingetragen hast, kann es sein, dass du für einen Tag, der sonst Kurzarbeit wäre, einen Urlaubstag abgezogen bekommst, obwohl du nur Kurzarbeitergeld bekommst, und zwar dann, wenn vor dem Kurzarbeitstag und im Anschluss daran gleich wieder Urlaub eingetragen ist, das also zusammenhängend ist. Du kannst aber z.B. vier Tage Kurzarbeit am Stück machen und dann Urlaub dran hängen ohne dass dir für die vier Tage Urlaub abgezogen wird.
An Kranktagen, die in den Ku-Zeitraum fallen, bekommst du auch nur KuG.

Wir - also der Betriebsrat - haben außerdem mit der GL vereinbart, dass es während der Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen geben darf. Was nach Ende der Kurzarbeit passiert... das kann man leider nicht sagen. Entweder es wird besser, oder es muss ein Teil der Kollegen die Koffer packen :trösten:

Habt ihr einen BR?

Das bei Wikipedia verstehe ich so, dass der AG nur Kurzarbeit anordnen kann, wenn entweder der BR zustimmt (dann gibt es eine Betriebsvereinbarung) oder wenn im Tarifvertrag oder im einzelnen Arbeitsvertrag ein Hinweis darauf ist, dass Kurzarbeit erlaubt ist. Aber ob das stimmt...? Da würd ich an deiner Stelle lieber mal in der Personalabteilung oder beim AA nachfragen.

Das Thema ist - wie du siehst - sehr umfangreich.

Ich hoffe mal, dass wir alle mit nem blauen Auge aus dieser Krise rauskommen - und außerdem: was ist schon Krise? Im Moment sind wir auf dem gleichen Stand wie vor vier Jahren, also soooo stark bergab ist es noch gar nicht gegangen. Es kann halt nicht immer bergauf gehen, das lernt man in jedem Wirtschaftsunterricht. Aber genausowenig geht es immer nur bergab, also, Kopf hoch, das wird schon wieder!
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Zitat (Schwaller, 26.01.2009)
Früher war das so, dass ein Nebenjob der vor Einführung der Kurzarbeit bestand nicht einberechnet wurde... Gilt das heute auch noch, oder werden generell alle 400€-Jobs dazugerechnet?

Bei einer Reserveübung bezahlt der Staat ja meinen Verdienstausfall. Ich hätte ja in der Zeit also so oder so keine Kohle vom AG. Daher meine Frage: Zahlen die den Verdienstausfall der Kurzarbeit und das AA den Rest, oder zahlen die meinen eigentlichen Lohn...

Das mit den 3 Wochen... (und evtl. andere Regeln zur Kurzarbeit) ... kann man die irgendwo in einem verständlichen Deutsch runterladen, oder sowas?

Ok, wie das mit den Nebenjobs ist, die vorher schon bestanden haben, weiß ich nicht. Sollte sich aber beim AA erfragen lassen.

Und bei der Reserveübung kommt es wohl drauf an, was der Staat dir ersetzt; also, kann schon sein, dass du - sofern die Übung an einem Tag mit Kurzarbeit angesetzt ist - für den Tag auch nur Geld in Höhe vom KuG bekommst, weil dir ja i.d.R. wohl das Geld vom Staat ersezt wird, dass du normalerweise an dem Tag hättest erzielen können, wenn du gearbeitet (oder Kurzarbeit gemacht) hättest. Wenn du hier mehr bekommst, bekommst du für diesen Tag jedenfalls nicht noch zusätzlich KuG.
Zumindest ist es bei der BR-Arbeit so, wenn ich an einem Kurzarbeitstag auf Schulung gehe oder was anderes für den BR mache, dann bekomme ich auch nur das KuG gezahlt, weil man während dieser Zeit so behandelt wird, als wäre man nicht auf nem Seminar oder im BR-Büro, sondern "ganz normal" in Arbeit. (schwer zu erklären, hoffe du weißt, was ich meine).

Auf der Hompage vom AA gibt es Broschüren, da ist sogar auf Wiki der Link dazu, glaube ich. Musst mal gucken. Ich gehe davon aus, dass auf der AA-Seite noch mehr zu dem Thema steht.
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Im AV ist davon nix zu sehen... hab grad nochmal nachgeschaut.

Aber Kurzarbeit ist mir ja immer noch lieber als Arbeitslos, was glaub die alternative wäre.

BR haben wir keinen! Wir sind "nur" ca. 40 AN in der Firma. Ist quasi eine Monarchie und der "König" hat einen guten Rechtsberater! :(
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Auf der AA Seite war ich schon, nur hab ich das Gefühl, dass die teilweise mit Absicht so ein Kauderwelsch schreiben, dass keiner mehr richtig durchblickt!
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Oh ja... das Gesetzesdeutsch... hatte grad eine Schulung in Betriebsverfassungsrecht... da sing ich dir bei Gelegenheit ein Lied davon... :pfeifen:

Hm, also, wenn nichts im AV steht und ihr keinen Tarifvertrag, auch keinen Haustarif, der nur für euch gilt, dann müsste euer AG zu jedem einzelnen von euch hingehen, und eine Zusatzvereinbarung zum AV machen, wenn ich das hier richtig verstehe: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Con...Kug-09-2006.pdf , unter Punkt 1.2.2.

Genau, und wenn du hier nicht zustimmst, kanns sein, dass du einer der ersten bist, der im Fall der Fälle gehen muss.
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Zitat (Schwaller, 26.01.2009)
BR haben wir keinen! Wir sind "nur" ca. 40 AN in der Firma. Ist quasi eine Monarchie und der "König" hat einen guten Rechtsberater! :(

Ihr könnt übrigens mit 40 AN (Azubis ausgenommen) durchaus einen BR gründen, da habt ihr Anspruch darauf! Das darf euch der Chef gar nicht verbieten.
Wenn der wirklich so einen auf Sonnenkönig macht, solltet ihr euch das evtl wirklich mal überlegen!
(Dann könnt ihr euch nämlich auch einen guten Rechtsberater auf AG-Kosten nehmen! ;) )
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Hatten die schon mal vor, aber keiner wollt den Kopp hinhalten. Ich arbeite noch keine 2 Jahre in dem Betrieb. Ich kann schlecht einschätzen, ob die Leute, die jetzt das Maul aufreissen auch wirklich dahinter stehen würden...
Meine Abteilung existiert erst seit ich in dem Betrieb bin... wir haben zu Dritt neu angefangen in der Fertigung... keine guten Voraussetzungen um den "großen Helden" zu spielen...
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Stimmt schon, aber auch wenn man sich nur zur Wahl stellt, hat man einen gewissen Kündigungsschutz, und wenn man mal BR ist, dann sowieso. Dann bekommt man dich nur mit fristloser Kündigung unter Zustimmung des restlichen BR raus, also praktisch gar nicht, es sei denn, du verhaust den Chef oder so...
Ein BR hat für alle Beteiligten eigentlich nur Vorteile.

Tante Edit verweist auf §15, KSchG http://bundesrecht.juris.de/kschg/__15.html

Bearbeitet von SpookyAngie am 26.01.2009 23:04:43
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