Minijob und Steuerklasse 5

Halllo,

ich habe folgendes Problem:

Und zwar habe ich einen Aushilfjob als Verkäuferin!
Da verdient ich moatlich keine ganze 400 Euro!
Und bin in der Steuerklasse 5!
Mein Mann hat Steuerklasse 3 und Wir haben ein gemeinsames Kind!

Seit 1 Jahr werden Mir Lohnsteur und Kirchensteur abgezogen!
Hab mich im Internet schau gemacht, und das müsste auch stimmen das ich diese Abzüge bekomm!

Aber mein Arbeitgeber hat Mir versichert das ich diese Lohn/Kirchensteuer bei einem Lohnsteuerjahresausgleich wieder rausbekommen würde!

Jetzt waren mein Mann und Ich bei unserem Berater und der teilte uns mit das weder mein Mann noch Ich was zurück bekommen würden!
Wir müssten sogar nachzahlen!
Und dabei ist noch rausgekommen kann mein Arbeitgeber diese Lohnsteuer exakt auf den Punkt genau abbgerechnet hat und hat dabei nicht den Minijob berrücksichtigt!

Jetzt frag ich mich warum mein Arbeitgeber sagte ich würde all meine Abzüge wieder raus bekommen bei einem Lohnsteuerjahresausgleich!?

Was kann ich jetzt machen, und was steht mir überhaupt noch zu?

Werde meinen Arbeitgeber natürlich darauf aufmerksam machen das man bitte bei der Lohnabrechnung den für mich Minijob berrücksichten soll, und nicht einfach die Steuerklasse 5 abbrechen soll!

Wäre sehr dankbar über einen Rat und Antworten!

Vielen dank im vorraus!

MFG
Mona
Hallo Mona,

also- entweder es ist ein Minijob auf 400-Euro-Basis, oder du arbeitest dort mit Lohnsteuerkarte. Wenn ersteres, dann muss der Arbeitgeber deinen Lohn pauschal versteuern und pauschal die diversen Versicherungen abführen und du bekommst die 400 EUR ausgezahlt. Wenn letzteres, dann werden dir Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherungen vom Lohn abgezogen, und du gibst das Ganze dann beim Lohnsteuerjahresausgleich an.

Da du gemeinsam mit deinem Mann veranschlagt wirst, kann es sein dass ihr beide durch dein Einkommen in einen höheren Steuersatz rutscht. Lass dir das von eurem Steuerberater noch mal auseinanderklamüsern!
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ich habe fast den Eindruck das er dich als ganz normalen Arbeitnehmer abgerechnet hat , Normalerweise bekommst du die 400 € exakt raus und dein AG hat die pauschalen Abgaben alleine zu tragen

les dich mal da rein
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Bei Steuerklasse 3 und 5 passiert es sehr oft das mann nachzahlen muss .Ich würde mich beraten lassen ob für euch mit Kind nicht die Steuerklasse 4-4 besser wer.
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Zitat (Jeanette, 12.03.2008)
ich habe fast den Eindruck das er dich als ganz normalen Arbeitnehmer abgerechnet hat , Normalerweise bekommst du die 400 € exakt raus und dein AG hat die pauschalen Abgaben alleine zu tragen

"Normalerweise" ja, wenn es eine geringfügige Beschäftigung ist und das Ganze über die Knappschaft läuft. Allerdings wenn es eine "Normale" Anstellung mit Lohnsteuerkarte etc. ist, dann wird halt über Lohnsteuerkarte abgerechnet. Wie das dann genau läuft mit den diversen Sozialversicherungen, weiß ich nicht- kann sein, dass beim "Minijob" z. B. weniger Rentenversicherung eingezahlt wird und dass Minijobber nicht krankenversichert sind?
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Valentine das war ja meine Rede - er hat sie wahrscheinlich falsch abgerechnet ... bei einem 400 € Job ist es ja so das der AG eine Pauschale (ich glaube 25 %) an die Bundesknappschaft zahlt und sie nichts ... aber das müsste sie nun genau mit dem AG abklären
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So, Jeanette, und jetzt mal eine ganz dumme Valentine-Frage: gibt man bei einem 400-Euro-Job überhaupt eine Lohnsteuerkarte ab? Ich dachte, nein... hab selber vor Ewigkeiten mal so einen "geringfügigen Job" gehabt. Meine Lohnsteuerkarte lag brav in Landshut bei der Lohnstelle meines Haupt-Arbeitgebers, die haben meine "geringfügigen" Arbeitgeber gar nicht zu Gesicht bekommen.
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es kommt darauf an , soviel ich weiß muss der AG 30 % an Abgaben zahlen wenn es ohne Lohnsteuerkarte läuft und 25 % wenn die Lohnsteuerkarte vorliegt ... ich würde wohl eher keine Steuerkarte abgeben cool.gif zumal es beim Minijob keine Pflicht ist

ich will ja dem AG nichts unterstellen , zumal ich keinen Lohnschein gesehen habe , aber so wie es klingt hat er sie als normalen AG abgerechnet und sie darf nun brav mit an den Abgaben zahlen sad.gif
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Erst wen du 2 Mini Jobs a 400€ hast musst du bei einem die Steuerkarte vorlegen ,der 1 bleibt ohne Steuerkarte so kenne ich das .
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Zitat (HannaS, 12.03.2008)
Erst wen du 2 Mini Jobs a 400€ hast musst du bei einem die Steuerkarte vorlegen ,der 1 bleibt ohne Steuerkarte so kenne ich das .

stimmt weil dann versteuert werden muss wink.gif
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Ich arbeite 30% auch mit Lohnsteuerklasse 5.
Wir müssen seit 2 Jahren Steuervorauszahlungen leisten, 700Euro/Jahr.
Da mein Mann seit Sept. 07 in Pension ist, bin ich auf den nächsten
Steuerbescheid gespannt. Ich hoffe, die Vorauszahlung hat sich dann
erledigt.
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Zitat (HannaS, 12.03.2008)
Bei Steuerklasse 3 und 5 passiert es sehr oft das mann nachzahlen muss .Ich würde mich beraten lassen ob für euch mit Kind nicht die Steuerklasse 4-4 besser wer.

4-4 ist für Eheleute, die ungefähr gleich viel verdienen, das wird hier ja wohl nicht der Fall sein.

Kinder haben auf die Lohnsteuer keinen Einfluß mehr, schon ewig nicht mehr.

Bearbeitet von Klementine am 12.03.2008 20:40:46
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