Minijob: auf was muss geachtet werden?

Ich habe die Möglichkeit einen Minijob anzunehmen und würde gern von euch erfahren auf was ich da so achten muss. Arbeitsamtsmäßig und wegen der Sozialversicherung.
Da ich zur Zeit ab und zu mal für ein paar Stunden arbeiten gehe, stellt sich mir die Frage, wie verfahre ich damit. Auf was sollte der AG achten, von der Stelle wo ich nur ein paar Stunden im Monat bin?
Ich glaube wenn ich nur auf 400€ komme, brauche ich keine Sozialversicherung bezahlen.
Abmelden vom Amt, muss ich das auf jeden Fall?
Ich habe mich ja schon etwas hineingelesen, aber vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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helena,

ich bin da leider auch (noch) nicht so die Expertin. Aber soviel ich weiss, muss man es bei der Arbeitsagentur angeben und gilt als nicht mehr arbeitslos, wenn man mehr als 15 Std./Woche arbeitet.

Also wenn hier sonst keiner Info geben kann, würde ich mich bei meinen Kollegen selber schlau fragen und Dir Bescheid geben. :blumen:

Erstmal Glückwunsch zu Deiner Stelle!

LG
Kröti
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Scheint ja wirklich keiner was zu wissen.
Aber wenn du dich schlau machen würdest... :blumen:
Soll nächste Woche los gehen. Ich will nur nichts falsch machen. Auch wegen der Firma bei der ich so manchmal paar Stunden arbeite. Wir helfen uns gegenseitig, da will keiner den anderen in was reinreiten.
Nur den Minijob würde ich gern machen, ich bekomme doch keine Bezüge vom AA.
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versuch dich mal hier etwas einzulesen , melden musst du das so oder so beim AA
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Also! :schlaumeier:

Ich hab mich da jetzt durchgefragt. Es ist so:

1.) Du musst den 400-Euro-Job dem AA melden. Die würden es eh erfahren.

2.) Wenn Du (mit all Deinen Jobs) über 400 Euro kommst, dann wirst Du voll sozialversicherungspflichtig.

3.) Du darfst nicht nur nicht mehr als 15 Std./Woche arbeiten, sondern auch nicht mehr als 165 Euro verdienen. Alles darüber würde Dir mit dem Arbeitslosengeld zumindest VERRECHNET werden. (Aber das ist es Dir ja vermutlich wert...)

4.) Du bist über die sog. "Mini-Job-Zentrale" krankenversichert. Die Beiträge bezahlt aber voll der Arbeitgeber.

Hoffe, ich konnte Dir helfen.

Gruss
Kröti
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Zitat (Krötilla @ 16.08.2007 15:16:48)
3.) Du darfst nicht nur nicht mehr als 15 Std./Woche arbeiten, sondern auch nicht mehr als 165 Euro verdienen. Alles darüber würde Dir mit dem Arbeitslosengeld zumindest VERRECHNET werden. (Aber das ist es Dir ja vermutlich wert...)


Kröti sie bekommt ja eh nix vom AA ;) ... deswegen würde sie es ja gerne machen

soviel ich weiß darf sie mit beiden Jobs zusammen nicht über 400 € im Monat kommen da sie sonst beide versteuern muss :angry:
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Danke euch Beiden :blumen:
Das hilft mir sehr weiter. Ich war auf der Knappschaftseite, da stand es aber nicht so gut verständlich.
Mir stellt sich nur die Frage wie die eventuellen Steuern abgezogen werden. Dort wo ich die vielleicht 400€ verdiene oder da wo ich den 1 Cent obendrauf verdiene?
Das AA weiß schon Bescheid. Ich arbeite nur legal ;) , bin doch eine anständige Frau :) .
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es werden beide Jobs zusammen gerechnet und dann versteuert :trösten:
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einer muss aber die Steuer abführen...?
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der AG muss dich eh anmelden und darauf Abgaben zahlen :( , es wäre nur für dich Steuerfrei wenn du unter den 400 € bleibst

steht alles in meinem Link ;)
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Ich überlege auch gerade, ob ich mich mal nach einem 400 Euro-Job umsehe, aber warum muss man das der AA melden, wenn man weder Bezüge von der AA bekommt noch arbeitssuchend gemeldet ist?????? :unsure:

Bei einem 400 Euro-Job würde ich eher darauf achten, dass er nicht als Aushilfsjob gilt und man damit weder Urlaubsanspruch noch ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. :pfeifen: :pfeifen:

tante ju
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Zitat (tante ju @ 16.08.2007 18:14:56)
Ich überlege auch gerade, ob ich mich mal nach einem 400 Euro-Job umsehe, aber warum muss man das der AA melden, wenn man weder Bezüge von der AA bekommt noch arbeitssuchend gemeldet ist?????? :unsure:

Bei einem 400 Euro-Job würde ich eher darauf achten, dass er nicht als Aushilfsjob gilt und man damit weder Urlaubsanspruch noch ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. :pfeifen: :pfeifen:

:wacko: Oh Mann, ganz schön kompliziert. :wacko:
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Ich glaube wenn man nicht Arbeitsuchend gemeldet ist, muss man sich auch nicht in Arbeit melden. Wär doch Kokolores ;) .
Es geht da wohl nur darum ob man Steuern und Sozialabgaben abführen muss oder nicht.
Ich für meinen Teil, muss achten nicht über 400€ zu kommen. Sonst trifft das zu was in den Beiträgen schon geschrieben wurde.
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Zitat
Bei einem 400 Euro-Job würde ich eher darauf achten, dass er nicht als Aushilfsjob gilt und man damit weder Urlaubsanspruch noch ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat.

Daran hatte ich noch nicht gedacht. Nun werde ich drauf achten.
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Den 400-Euro-Job musst Du beim AA angeben. Dann bleiben Dir von 400 Euro 165 Euro!
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Zitat
Den 400-Euro-Job musst Du beim AA angeben. Dann bleiben Dir von 400 Euro 165 Euro!

Wieso? Wenn ich mich abmelde, ist doch egal wieviel ich arbeite. Von was soll mir auch was abgezogen werden? Ich habe doch keine Bezüge. Ich gehe doch nicht arbeiten um dem AA was zu schenken.
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Wenn man ALG I bezieht, darf man nur 165 Euro behalten, aber doch wohl nicht wenn man nur dem Ehemann auf der Tasche liegt. :D

Da möchte ich auch dann die 400 Euro behalten.

tante ju
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wie das mit dem AA ist weiß ich nicht.
ich kann nur von meinem 400 euro job folgendes berichten:
ich war ca. 10 jahre hausfrau bevor ich mir einen 400 euro job gesucht habe. das AA weiß davon, zumind. aus meiner sicht, bis heute nichts.
ich bekomme auch die vollen 400 euro, wenn ich dann genügend std. arbeite.
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Hallo,
also ich arbeide auch auf 400€ Basis.
Hab bei meinem jetzigen Arbeitgeber auch Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ist nach dem Gestz auch richtig so,.
Ist aber auch mein erster AG der mit mir einen Vertrag gemacht hat.

LG
Muffel
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Meine Tochter macht auch einen 400 € Job (ab Oktober wirds dann mehr, hat da eine Festeinstellung bekommen nachdem der Kleine in die Kita geht).

Sie bekommt Urlaub und auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
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Hallo,
man kann mehrere Minijobs haben, man darf nur zusammen nicht über 400,-- Euro kommen. Sollte der Arbeitgeber z.B. Weihnachtsgeld zahlen, muss man darauf achten, dass man wenn der Betrag durch 12 dividiert und auf den monatlichen Lohn addiert auch nicht über 400,-- Euro kommt.
Renten-und Krankenversicherung und pauschale Steuern zahlt in der Regel der Arbeitgeber, bei den Steuern muss er es nicht, könnte theoretisch der Arbeitnehmer bezahlen. Am besten vorher abklären.
Vom Gesetz her steht Minijobbern bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
Sollte mehr als 400,--Euro verdient werden, kommt man in eine sogenannte Gleitzone, da werden zwar Kranken-und Rentenversicherung und Steuern fällig aber nicht so viel wie bei einem Vollzeitjob.
Viele Grüße
Agricola
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Bei einem 400 Euro Job stehen einem Urlaub zu.Lohnfortzahlung ist normal da man die Stunden die man eigentlich am Tag arbeitet,gutgeschrieben werden.So ist es zumindest mal bei mir obwohl ich nur als Aushilfe arbeite.Die Abgaben wie Renten,Krankenversicherung usw.zahlt komplett der Arbeitgeber.
Wenn man neben seinem eigentlichen Job noch einen 400 Euro Job machen will,muß man den Arbeitgeber fragen ob er mit einverstanden ist und muß ihn anmelden und dementsprechend Steuer bezahlen.

Gruß
Nan
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VOSICHT: Bei einem 400 Euro Job ist man nicht krankenversichert.

Trotz der Krankenversicherungs-/Rentenversicherungspauschale ist man durch Minijobs nicht krankenversichert.

Quelle: Wiki

Hier der ganze Link
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Zitat (Bücherwurm @ 18.08.2007 23:26:13)
VOSICHT: Bei einem 400 Euro Job ist man nicht krankenversichert.

Trotz der Krankenversicherungs-/Rentenversicherungspauschale ist man durch Minijobs nicht krankenversichert.

Quelle: Wiki

Hier der ganze Link

:unsure: Echt nicht?

Ich geb zu - ich hab den Wiki-Link nicht gelesen (bin noch zu müde und, glaub ich, immer noch ein bisschen betrunken von gestern ;) ), aber warum bezahlt der Arbeitgeber dann was an die "Minijob-Zentrale"?
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Zitat (Krötilla @ 19.08.2007 08:20:44)
Zitat (Bücherwurm @ 18.08.2007 23:26:13)
VOSICHT: Bei einem 400 Euro Job ist man nicht krankenversichert.

Trotz der Krankenversicherungs-/Rentenversicherungspauschale ist man durch Minijobs nicht krankenversichert.

Quelle: Wiki

Hier der ganze Link

:unsure: Echt nicht?

Ich geb zu - ich hab den Wiki-Link nicht gelesen (bin noch zu müde und, glaub ich, immer noch ein bisschen betrunken von gestern ;) ), aber warum bezahlt der Arbeitgeber dann was an die "Minijob-Zentrale"?


Wenn man einen Ehepartner hat aber über die Familienversicherung.

PS. Zwar steht rechtlich Urlaub/Krankengeld für 3 Wochen/Jahr etc. zu, aber meistens ist es so, dass wer es verlangt - geht! Kenne ich aus der Praxis - überhaupt wer dies einklagt bekommt zwar vor Gericht recht - aber danach Adieu!!! Leider ist es so und dies war schon vor 15 Jahren so!!!!!!!!! :heul:

@ Krötilla: Die Beiträge an die Mini-Jobzentrale gehen in den großen
Man kann ja auch wählen, dass man einen kleinen Beitrag in die eigene Rentenversicherung einzahlt - ca. 7,50 € Monat. Aber bekommen wird man im Rentenalter vielleicht 0,50 € :labern: oder ähnlich. Dann lieber eine Riester-Rente abschließen. :pfeifen:

PS. Ich wünsche Dir persönlich alles Gute in Deinem Job :blumen:
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mein arbeitsvertrag von 20 stunden wurde auf 11, 5 stunden abgesenkt, war teil der nebenabrede.

also hab ich ab september noch 11,5 stunden.
was das netto heißt, laß ich morgen ausrechnen.

muß ich nun zum arbeitsamt ? oder wie geht das ?

bin ich mit 11,5 stunden krankenversichert, rente , ... usw ?
arbeitgeber ist halbstaatlich.

im september fahren wir für 4,5 wochen in urlaub , ist schon über 1 jahre geplant !!

muß ich ganz aktuell was unternehmen ?

außer natürlich mich um einen neuen job kümmern ?
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Zitat (Trulli @ 19.08.2007 13:38:58)
mein arbeitsvertrag von 20 stunden wurde auf 11, 5 stunden abgesenkt, war teil der nebenabrede.

also hab ich ab september noch 11,5 stunden.
was das netto heißt, laß ich morgen ausrechnen.

muß ich nun zum arbeitsamt ? oder wie geht das ?

bin ich mit 11,5 stunden krankenversichert, rente , ... usw ?
arbeitgeber ist halbstaatlich.

im september fahren wir für 4,5 wochen in urlaub , ist schon über 1 jahre geplant !!

muß ich ganz aktuell was unternehmen ?

außer natürlich mich um einen neuen job kümmern ?

@ Trulli,
Deine Angaben reichen leider nicht. Kommt darauf an, wieviel Du Brutto verdienst.

Es könnte sich bei 11,5 Stunden auch um einen Aushilfsjob handeln, was ich hier ja nicht erkennen kann (Aushilfsjob = 15 Std. höchstens in der Woche und ca. 400.00 € monatlich Brutto).

Kommt also auf die Rahmenbedingungen = Verdienst etc. an.

Solltest Du einen Aushilfsjob haben auf 400,00 Euro-Basis, dann mußt Du Dich natürlich um die Familienversicherung der KK Deines Mannes kümmern.

Zahlst Du weiterhin Rente etc. uvm. - also kommt es auf die Art des Arbeitsvertrages an.
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Hallo !

Meldung der Minijob Aufn. an das Arbeitsamt mit Arbeitgeber Adresse.( Wenn AL oder Hartz 4 bezogen wird ) Bedingung der Ämter genau beachten.
Krankenkasse-Sozialversicherung-Pflegeversicherung wird pauschal vom Arbeitgeber
an die Knappschaft (für alle Minijobber) abgeführt

Möglichkeiten. 12 X 400,00 Euro = 4800,00 Euro + 2 x 400,00 Euro zusätzlich, aber Vorsicht - nur bei nicht vorhersehbarer Einsatzweise z. Beisp. Krankheitsvertretung.

Mini Job ist nicht mehr Stundenabhängig oder Stundenlohnabhängig, nur noch 400,00
Euro oder bei Rentnern 350,00 Euro

Trick-Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld ---zieht nicht-- Nachweispflichtig !! Arbeitgeber und Minijober !!!! Ach Personalrabatte werden als --Geldwerter Vorteil dazugerechnet---

erkundige dich genau ! Ein zu hoher Betrag kan dich ruck-zuck nach zwei Jahren ein paar Tausender kosten. ( Rentenversicherer--Strafe plus Nachzahlung)
Gruß. Werner
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so, brutto sind es ca. 800 euro.
müssen evt. wechsel der steuerklassen erwägen, da wir beide in 4 sind - männe verdient vollzeitgehalt.
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Bei 800,00 € Brutto brauchst Du arbeitsrechtlich bzw. bezüglich Krankenkasse nichts zu beachten. Rentvenversicherungspflichtig bleibst Du auch, genau wie ALG, Pflege usw. Wenn Dir der Verdienst bzw. Deine Situation nicht gefällt - höchstens Bewerbungen schreiben und Dich e v t l . bei der Argentur für Arbeit arbeitsuchend melden für die Vermittlung eines neuen Jobs. Bezüge bekommst Du ohnehin nicht - es sei denn Du würdest gekündigt, was ja aber nicht ansteht. Eigentlich haben die schon für die Arbeitslosen kaum Vermittlungsmöglichkeiten.
Gehe doch mal unter meinestadt.de oder direkt bei der Argentur für Arbeit - da kannst Du mal schon abwägen ob es für Dich was gibt in Deinem Umfeld. Aber nicht mehr alle Arbeitgeber lassen die Stellen veröffentlichen, sondern nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den AG.

Du könntest z.B. in Steuerklasse 5 wechseln, da würdest Du verhältnismäßig viel Steuer abgezogen bekommen und Dein Mann entsprechend weniger. Ob dies aber klug ist? Frage mal das Finanzamt - da ich Deine sonstigen Abschreibungen ja nicht kennen kann.

Die berechnen Dir das genau unter Angabe Deiner Steuer-Nr. und Situation.

Sei gegrüßt und viel Erfolg im Beruf. :blumen:

Bearbeitet von nanamanan am 20.08.2007 14:05:43
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herzlichen dank für die infos.

werde das mal sacken lassen und im september 4 wochen urlaub genießen !!!

dann denk ich weiter !!

cu ihr
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Zitat (Trulli @ 20.08.2007 13:42:02)
herzlichen dank für die infos.

werde das mal sacken lassen und im september 4 wochen urlaub genießen !!!

dann denk ich weiter !!

cu ihr

Na dann schönen erholsamen Urlaub im September. Sieh aber bitte nochmal hier rein, vielleicht kommen noch andere Tipps.

Ich habe zwar reichlich Erfahrung im Personalwesen - aber manchmal gibt es doch hier und da Neuerungen, die man wenn man sie nicht immer braucht - nicht mehr ganz up to date sind. Aber man bemüht sich oder wie man sagt rofl rofl rofl
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ich nehm sogar laptop mit in urlaub *gg*

hab evt. w-lan, mal sehen

danke dir !! und auch danke an die andern !!
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Also..
ich habe nun unterschrieben. Jetzt mache ich einen Minijob, eigentlich 2.
Für einen bekomme ich 300€ und für den anderen 100€. Habe ich so vereinbart. Nun muss ich mir wohl noch eine 2. Lohnsteuerkarte besorgen, obwohl ich ja keine Steuern abführen muss. Dem AA muss ich auch noch berichten, obwohl ich nur Arbeitssuchend ohne Bezüge bin.
Urlaub bekomme ich auch beim Minijob und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ist im Moment nur befristet bis 08.09. Mal sehen wie das so anläuft und ob ich es durchhalte (wegen meiner gesundheitlichen Gebrechen-Zähne zusammenbeißen und durch).
Wie gesagt, ich habe erst mal einen Job, einen kleinen.
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Zitat (helena @ 21.08.2007 19:03:04)
Wie gesagt, ich habe erst mal einen Job, einen kleinen.

Meinen Glückwunsch!!! :blumen:
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hi helena - super.

berichte dann mal.

grüße trulli
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Hallo Helena,

das freut mich für Dich. :blumen: :blumen: :blumen:

Vielleicht wird ja sogar mehr draus. Ich drücke die Daumen.

Liebe Grüße
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Hallo, Helena, also ich mach seit 1 1/2 Jahren einen 400 €-Job. Auch ich war vorher beim AA als arbeitslos ohne Bezüge gemeldet und mußte mich einmal im Quartal dort telefonisch melden, daß sich an meiner Situation (ohne den Minijob) nichts geändert hat. Diese Meldung geht jährlich an den Rentenversicherer. Auch nachdem ich den Minijob beim AA gemeldet hatte, mußte ich mich weiter dort wie vor melden. Vor gut einem Jahr bekam ich ein Schreiben vom AA mit etwa folgendem Wortlaut: Auf Grund Ihres Alters sind Sie nicht mehr in jede Arbeit vermittelbar und sind auch nicht bereit, jede Arbeit anzunehmen. Aus diesen Gründen brauchen Sie sich ab sofort nur noch einmal im Jahr telefonisch beim AA zu melden und dort Ihre Arbeitssituation bekanntzugeben, damit die weitere Information bei dem Rentenversicherer aufrechterhalten werden kann. - Übrigens, der Satz mit dem Arbeit vermitteln, das sollte sicher ein Witz des AA sein, denn das Amt hat mir nicht eine einzige Stelle vermittelt, auch nicht zu Anfang meiner Arbeitslosigkeit -. Aber was soll's!! (Die eigene Suche war leider auch nicht von Erfolg gekrönt). Eine Steuerkarte für den Minijob hab ich aber nicht gebraucht. Ich bekomme zwar jedes Jahr eine zugeschickt, gebe diese auch mit der Steuererklärung wieder ab, aber mein Arbeitgeber braucht die Karte nicht. Melde Dich aber bitte beim AA, daß Du einen Minijob angenommen hast. Dort wird man Dir wahrscheinlich dann auch sagen, daß Du weiterhin über Deine Situation berichten mußt, eben wegen der Meldung an die Rentenversicherung. Krankenversichert kannst Du wie mehrfach bereits gesagt, über Deinen Ehemann im Rahmen der Familienversicherung sein.

Murmeltier
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Hallo, da haben ja Einige von euch richtig Glück gehabt.

So wie ich es hier bisher gehört habe, ist es beim 400 Euro - Job immer so:

Bezahlt wird NUR die reine Arbeitszeit, nix Urlaub, nix Krankheit.

Mag vom Gesetz her anders geplant sein, die Arbeitgeber machen es aber so,
z.B. Bäckereien usw.
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Hi, Sunday, also Urlaubsgeld und auch Krankengeld bekomme ich NICHT. Meine Arbeitszeit beläuft sich alle 2 Wochen auf je 4 Stunden an 5 Tagen. Meine Arbeit teile ich mir mit einer weiteren Kollegin, die dann jeweils arbeitet, wenn ich frei habe. Wenn wir unseren Urlaub nehmen wollen, sprechen wir uns ab, damit die Vertretung für die Zeit der Abwesenheit (bei 2 Wochen Urlaub jeweils 1 Woche Vertretung), gewährleistet ist. Vertritt die Kollegin also mich für meine "nicht ausgefüllte Arbeitswoche", vertrete ich sie ebenfalls in der von ihr nicht ausgefüllten Woche. Wir bekommen aber beide die jeweiligen Wochen durchbezahlt und zusätzlich werden auch die Stunden der jeweiligen Arbeitswoche des anderen bezahlt. (War ein schwieriger Satz, aber hoffentlich noch verständlich?!).
Was das Krankengeld angeht, so findet hier eine Gehaltsfortzahlung statt. Dauert die Krankheit allerdings über 6 Wochen an, so gibt es KEIN Krankengeld, wie das normalerweise im Angestelltenverhältnis über die Krankenkassen üblich ist.
Ich hoffe mal, daß ich nicht längere Zeit krank werde.

:daumenhoch:

Murmeltier
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Ja, Spaß macht die Arbeit. Ist zwar nicht sehr anspruchsvoll, aber dafür habe ich die andere kleine Miniarbeit.
Was noch zu errechnen ist, das Fahrgeld. 17 Kilometer hin und auch zurück. Mal sehen ob sich das rechnet.
...und das frühe aufstehen -_- . 5:15Uhr ist Ankunft.
Laut Vertrag gibt es Urlaub und auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
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Zitat (helena @ 22.08.2007 21:38:21)
Ja, Spaß macht die Arbeit. Ist zwar nicht sehr anspruchsvoll, aber dafür habe ich die andere kleine Miniarbeit.
Was noch zu errechnen ist, das Fahrgeld. 17 Kilometer hin und auch zurück. Mal sehen ob sich das rechnet.
...und das frühe aufstehen -_- . 5:15Uhr ist Ankunft.
Laut Vertrag gibt es Urlaub und auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

:blink: Ui, das ist aber echt früh!

Na ja, das Gute daran ist, dass Du dann auch früh fertig bist und noch richtig was vom Tag hast!! :blumen:
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Das klingt doch gut.

Ich freu mich für Dich. Ich weiß wie man sich fühlt, wenn man arbeitslos ist. Manchmal total nutzlos.

Und an das frühe aufstehen gewöhnt man sich ganz schnell.
Ich kann durch Gleitzeit auch ab 6 arbeiten und mache das auch sehr oft. Da ist es noch schön ruhig und man kann ohne Telefon gut arbeiten. Und zu normalen Zeiten (ohen Ü-stunden) kann ich 14:45 Uhr nach Hause gehen.

Bearbeitet von Renate54 am 23.08.2007 12:52:14
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moin

eine frage

mein job im öffentlichen dienst ist auf 11 stunden gekürzt worden - war teil einer nebenabrede. also ok so.

frage : wenn ich jetzt nen 400 euro job zusätzlich mache - muß ich das dem jetzigen arbeitgeber melden ?
und - der jetzige arbeitgeber wil mich auf 2 tage setzen mit den 11 stunden , ab und zu auch auf 3 tage, wenns mal knapp an personal wird, dann am besten daß ich bereitstehe und die ganze woche einspringe - aber ich kann ja nicht " bereitschaft " stehen,... für evt. mal ein paar mehr exrra bezahlte überstunden. der rubel muß ja dauerhaft rollen.

also, wenn sie mich 2 tage brauchen und ich 3 tage woanders bin und sie mich dann aber auch MAL nen dritten tag brauchen ? das geht dann nicht - oder muß ich mich für den AG freihalten ?

der arbeitsvertrag läuft auf 5-tage woche,.. aber wir verteilen die 11 stunden auf 2 tage. urlaub bekomme ich auch nur für 2 - tage woche.

danke euch
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Hallo Trulli,

dass mit dem Nebenjob dem AG melden, kommt darauf an. Im z.B. öffentlichen Dienst muss man es je nach Vertrag - also lese Deinen Vertrag durch.

Ich denke Du weißt, dass Dein AG Dir im Betrieb nicht zusätzlich 400,00 Euro geben darf - dies gilt nur in einem 2. Betrieb - nur mal so als Gedanke.

Wenn Dein Vertrag auf 11 Std.-Woche 5 Tage lautet mußt Du leider bereit stehen. Die Nebenabrede mit Deiner direkten Vorgesetzten ist zwar toll für Dich - aber im Ernstfall ist die jederzeit widerrufbar, da Du ja eben einen 5-Tage-Vertrag hast.

Wenn Du einen 400,00 Euro Nebenjob hast und dieser AG ist damit einverstanden, dass Deine Arbeitszeit flexibel sein kann und nicht täglich um ? Uhr, hast Du Glück oder aber Du sammelst bei ihm ganz schnell die Stunden an und bis dann auch ganz schnell wieder frei für Deinen Hauptarbeitgeber. Mußt Du selbst wissen wie Du dies steuern kannst.

Aber gesetzlich gesehen ist Dein Hauptarbeitgeber eben immer zuerst am Zuge.

Hoffe ich konnte Dir helfen :blumen:
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danke - hat mir sehr geholfen !

nun noch ne frage : chefin verlangt, daß ich sie frage und um einvertsändnis bitte wegen nebenjob . okay. muß ich ihr ( wenn ich was habe ) genau den neuen arbeitgeber sagen usw. oder nur, daß ich da was habe ?
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Zitat (Trulli @ 30.08.2007 22:06:48)
danke - hat mir sehr geholfen !

nun noch ne frage : chefin verlangt, daß ich sie frage und um einvertsändnis bitte wegen nebenjob . okay. muß ich ihr ( wenn ich was habe ) genau den neuen arbeitgeber sagen usw. oder nur, daß ich da was habe ?


Ich würde es ihr in einem Vertrauensgespräch sagen, wäre gut fürs Betriebsklima.
Denn wenn Sie es wissen möchte, bekommt sie es raus: Mini-Job-Zentrale heißt das Stichwort. Dort kann man inzwischen alles erfahren, da jede/jeder dort angemeldet wird. Früher war dies so, dass bei der AOK angemeldet wurde und da liefen nicht alle Fäden so direkt hin. Aber jetzt wird man schneller gefunden, weil die Auskunft geben müssen. Darum wurde dies auch so geregelt: Neues Gesetz heißt immer schlechter für den Arbeitnehmer (wenn die dies auch nicht zugegen!).

Darum schütze Dich selbst - oder gib Ihr mal nur eine kurze Antwort und warte auf die Reaktion, aber Vertrauen ist immer besser. :blumen: :blumen:

Edit: Lohn etc. hat die Chefin nicht zu interessieren.

Bearbeitet von nanamanan am 31.08.2007 09:28:24
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vertrauen ?

das wurde bislang bei JEDEM arbeitgeber schamlos ausgenutzt - was ich im vertrauen sagte , war nach kurzer zeit allen bekannt !!!

aber ich werds ihr dann sagen,..

erstmal genieße ich jetzt 4 wochen urlaub , und dann suche ich ,..

danke
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Zitat (Trulli @ 31.08.2007 11:40:28)
vertrauen ?

das wurde bislang bei JEDEM arbeitgeber schamlos ausgenutzt - was ich im vertrauen sagte , war nach kurzer zeit allen bekannt !!!

aber ich werds ihr dann sagen,..

erstmal genieße ich jetzt 4 wochen urlaub , und dann suche ich ,..

danke

@ Trulli,

Wenigstens im Personalwesen sollte absolutes Vertrauen herrschen. Ich wäre in meinem JOB bisher nicht froh geworden, hätten die Leute kein Vertrauen haben können. Denn hier werden sämtliche Sorgen behandelt - eben auf Vertrauensbasis - anders funktioniert was nicht im System oder die Stelle ist falsch besetzt :pfeifen:

Schönen Urlaub und laß mal alles auf Dich zukommen - Du machst dies schon und höre immer auf Dein Bauchgefühl. :blumen:
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Zitat
Schönen Urlaub und laß mal alles auf Dich zukommen - Du machst dies schon und höre immer auf Dein Bauchgefühl.


ja , mein bauchgefühl - ich hab an freien tagen ein super bauchgefühl , und wenns an die arbeitstage geht hab ich ein magengeschwürgefühl - das ist dann am ende der arbeitstage schlagartig wieder verschwunden,.....
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